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Niclas Dürbrook zu Top 6
Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathekLANDTAGSREDE – 29.Januar 2026Niclas Dürbrook Maßregelvollzug stärken – Gesetzlichen Auftrag umsetzen TOP 6: Leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung im Maßregelvoll-zug sicherstellen (Drs. 20/3775,20/3823)Vor rund 20 Jahren wurden die damaligen Landeskrankenhäuser – und damit der Maßregelvollzug – in Schleswig-Holstein privatisiert. Das hat nichts daran geändert, dass Schleswig-Holstein Träger des Maßregelvollzuges blieb und auch nichts daran, dass das Land die Kosten trägt. Die Situation im Maßregelvollzug in Schleswig-Holstein ist heute extrem beunruhigend. Vor allem mit Blick auf den deutlich größeren Standort Neustadt. • Auf 240 Plätze kommen 275 Untergebrachte, eine Zahl, die in den letzten Jahren immer weiter gestiegen ist. • Von 17 Planstellen im ärztlichen Dienst sind nicht einmal 7 besetzt. • 2024 gab es 20 Gewaltübergriffe, 11 davon auf Mitarbeiter. Und das sind nur die Taten, die zur Anzeige gebracht wurden. • Mehrere Dutzend Untergebrachte müssten eigentlich entlassen werden, werden es aber nicht, weil man keinen Platz für sie findet. • Die gesetzlich vorgeschriebene Verwendungsnachweisprüfung wurde zuletzt für das Jahr 2018 mit Blick auf Schleswig und für 2019 mit Blick auf Neustadt abgeschlossen. In der Konsequenz lässt man das bisherige Verfahren des Ministeriums nun durch eine externe Beratungsgesellschaft überprüfen. Das alles ist erschreckend. Heute sprechen wir über die Therapiezyklen. Denn der Maßregelvollzug ist kein Selbstzweck und keine Verwahrung, sondern folgt einer klaren Vorgabe aus dem Maßregelvollzugsgesetz: Menschen im Maßregelvollzug sollen so weit wie möglich geheilt werden oder zumindest derart stabilisiert werden, dass sie keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit darstellen. Dabei ist der Vollzug so zu gestalten, dass die Vollzugsziele in möglichst kurzer Zeit erreicht werden. Genau das passiert in Schleswig-Holstein nicht. Zu diesem Ergebnis kommen nicht wir, sondern sowohl die Besuchskommission und auch eine vom Ministerium 2022 eingesetzte Expertenkommission. Einzelgespräche finden für 1 die Patienten nicht wöchentlich statt – wie in der einschlägigen Leitlinie vorgesehen – sondern 14-tägig. Die Besuchskommission schreibt dazu: „Auch aus Sicht der Besuchskommission erscheint ein zweiwöchiger Abstand zwischen den Gesprächen als groß, insbesondere im Vergleich zu allgemeinen psychiatrischen Kliniken, in denen Einzeltherapiegespräche standardmäßig jeweils wöchentlich stattfinden. Es erschließt sich nicht, warum dieser Standard nicht auch in den forensischen Kliniken gelten sollte. Dazu kommt, dass bei einem zweiwöchigen Abstand der Einzeltherapiegespräche der Ausfall eines Gesprächs dann auch dazu führen kann, dass der Abstand zum nächsten Therapiegespräch vier Wochen beträgt.“ Meine Empfehlung: Sprechen sie mal mit Psychotherapeuten darüber. Die werden Ihnen anschaulich schildern, was eine vierwöchige Pause für den Therapiefortschritt bedeutet. Das ist das Gegenteil des gesetzlichen Auftrages, den Vollzug so zu gestalten, dass die Vollzugsziele in möglichst kurzer Zeit erreicht werden. Ich will den Aspekt jetzt nicht überbetonen, aber auch finanziell ist das für das Land Unsinn. Denn Ministerin schreibt uns in der Antwort auf einen Abgeordnetenbrief: Rückforderungen an die Kliniken wegen der nicht-leitliniengerechten Versorgung gibt es ausdrücklich nicht. Für eine verlängerte Unterbringung wegen ausbleibendem Therapieerfolg zahlt aber selbstverständlich das Land. Und zwar nicht zu wenig. Die Unterbringung eines Patienten im Maßregelvollzug kostet das Land rund 375 €. Pro Tag. Niemand bezweifelt, dass es schwierig ist, Personal für die extrem herausfordernde Arbeit im Maßregelvollzug zu finden. Aber der Ist-Zustand ist nicht hinnehmbar. Und niemand anderes als die Landesregierung hat die Pflicht sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorgaben im Maßregelvollzug umgesetzt werden. Wir haben große Sorge, ob die Landesregierung die Situation im Maßregelvollzug ausreichend im Griff hat. Überbelegung, Übergriffe, unzureichende Therapie, fehlende Prüfungen – das ergibt kein gutes Bild. Das ist ausdrücklich keine Kritik an den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im zuständigen Referat. Aber es ist ein dringender Arbeitsauftrag an die Landesregierung. Frau Ministerin, das duldet keinen Aufschub mehr. Freundlich ausgedrückt: irritierend. Kein Wort zu den Missständen. Stattdessen soll das Angebot weiterhin so gestaltet werden, dass es dem individuellen Bedarf entspricht. Also ob es das aktuell täte. Sie haben auch den Auftrag diese Regierung zu kontrollieren. Das ist nicht nur unser Job. Und die Stichpunkte für den Antrag wird Ihnen ja das Ministerium aufgeschrieben haben, inklusive Verweis auf die Ergotherapie als „wesentlicher Pfeiler der Behandlung“. Wenn man sowas schon übernimmt: haben Sie mal nachgefragt, wie es bei der Ergotherapie aussieht? Im Funktionsdienst in Neustadt – zu dem die gehört – fehlt Personal. Da sind Stellen nicht besetzt. Und ich finde das sagt einfach alles über Ihren Alternativantrag aus. 2