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Annabell Krämer zu TOP 24+28 "Keine Steuererhöhungen für unseren Mittelstand"
29.01.2026 | FinanzenAnnabell Krämer zu TOP 24+28 "Keine Steuererhöhungen für unseren Mittelstand" In ihrer Rede zu TOP 24+28 (Gemeinsame Beratung: a) Fair erben – Für eine gerechte Reform der Erbschaftsteuer; b) Keine Steuererhöhungen für unseren Mittelstand) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:„Fairness, Chancengleichheit, Gerechtigkeit. Das sind die Schlagworte mit denen Linke und SPD immer wieder die Debatte um die Erbschafts- und Schenkungssteuer führen. Dabei geht es um so viel mehr. Es geht um Leistungsgerechtigkeit, Verantwortung und um nicht weniger als die Wirtschaftskraft dieses Landes. Denn mit Ihrer Forderung eines Unternehmensfreibetrags in Höhe von lediglich fünf Millionen setzten sie genau das aufs Spiel. Gerade bei Unternehmen, die betriebsnotwendige Vermögenswerte besitzen wie Immobilien, Maschinen oder Grundstücke ist diese Grenze sehr schnell erreicht.Das bedeutet aber eben nicht, dass diese Unternehmen auch frei verfügbare Mittel aufweisen, um kurzfristig eine solch hohe Steuer zu begleichen. Alles oberhalb der fünf Millionen Euro soll laut Ihnen ausnahmslos progressiv besteuert werden. Kann sich ein Unternehmen die Steuer nicht leisten, kann sie gestundet werden – womöglich noch zu einem aktuellen Marktzins, wenn man der mehrheitlichen Empfehlung des Sachverständigenrats folgt.Mir scheint, hier haben sich wenig Leute Gedanken darüber gemacht, was das konkret für ein Unternehmen bedeutet. Auch gestundete Steuerschulden belasten die Bilanz, sie verschlechtern die Kreditwürdigkeit und führen zu langfristigen Investitionsnachteilen. Der Sachverständigenrat selbst, schreibt, dass ‚unklar [ist], wie gravierend das Problem des Liquiditätsentzugs und damit verbundener Risiken für Investitionen und Beschäftigung der übertragenen Unternehmen ist‘. Ein Skandal – der Sachverständigenrat gibt zu, das Ausmaß der Folgen nicht absehen zu können. Es geht also nicht um die Frage, ob der Entzug finanzieller Mittel zu Problemen führt, sondern lediglich wie gravierend sie sind. Und das wollen Sie blind in Kauf nehmen, in einer ohnehin angespannten Zeit steigender Gewerbesteuern, steigender Lohnkosten und hoher Energiepreise.Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der notwendigen Investitionen zur Transformation der Wirtschaft, ist dieser Vorschlag geradezu unverantwortlich. Es braucht mehr Investitionen des Mittelstands in Innovationen und Arbeitsplätze und nicht weniger. Die Krone setzt der ganzen Diskussion noch der Vorschlag der Wirtschaftsweisen Monika Schnitzer auf. So sagt sie in einem Interview, man könne, wenn ein Unternehmen nicht in der Lage ist, die Steuer zu bezahlen, den Staat zum stillen Teilhaber machen. Der Staat als stiller Teilhaber unserer Unternehmen. Enteignungen zur Begleichung der Steuerschuld. Das ist nicht nur wirtschaftspolitischer sondern auch bürokratischer Wahnsinn! Das nennen Sie doch nicht allen ernstes fair und gerecht, werte Kollegen.Deutschland verfügt im internationalen Vergleich bereits über ein weitreichend umverteilendes Steuer- und Transfersystem, das Einkommens- und Lebensrisiken wirksam abfedert. Schaffen wir doch lieber attraktive wirtschaftliche Rahmenbedingungen, die den Wirtschaftsstandort stärken, anstatt den Umverteilungsfantasien einiger nachzugehen. Sprechen wir lieber über die Reduzierung von Steuerlasten der Unternehmen und über die Reduzierung bürokratischer Anforderungen. Deshalb lassen sie uns lieber darüber diskutieren, ob die Erbschaftssteuer grundsätzlich auf in Unternehmen gebundene Werte sinnvoll ist.Kommen wir zu Ihrer anderen Forderung in diesem Antrag: den Lebensfreibetrag. Sie haben unseren Antrag für die Erhöhung der Freibeträge gerade erst abgelehnt. Dass die SPD unsere Forderung jetzt in einem neuen Konzept einbringt, begrüßen wir. Die Erhöhung der Freibeträge ist überfällig. Seit 2009 wurden diese nicht angepasst. Nur exemplarisch: Der Freibetrag unter Eheleuten von fünfhunderttausend Euro läge inflationsbereinigt mittlerweile bei siebenhunderttausend Euro. Wir brauchen daher über die Erhöhung hinaus eine Dynamisierung der Freibeträge! Grundsätzlich haben wir für einen Lebensfreibetrag in Höhe von einer Million Euro viel Sympathie. Aber wenn, dann doch gleich richtig! Warum macht die SPD beim Lebensfreibetrag einen Unterschied zwischen familiärem Erbe und nicht familiärem Erbe? Warum will die SPD diejenigen deutlich schlechter stellen, die durch andere zu einer Schenkung oder einer Erbschaft kommen? Der Nachbarsjunge, der seiner alten Nachbarin, die selbst keine Familie hat, regelmäßig im Haushalt hilft. Die unverheirateten Paare, die ein Leben lang füreinander einstehen. Und es gibt etliche Lebensrealitäten, die hier zur Anwendung kämen. Warum sollten diese jetzt, nur, weil sie kein Erbe in der Familie zu erwarten haben, einen Lebensfreibetrag von eigentlich nur einhunderttausend Euro haben? Sozialpolitische Motive kann das kaum haben.Im Gutachten finden wir eine Antwort: Es käme bei der Festsetzung eines einheitlichen Lebensfreibetrags von einer Million Euro für alle Erbschaften und Schenkungen im Lebensverlauf zu deutlichen Aufkommensrückgängen. Fiskalische Gründe also. Ihnen geht es dabei also nicht um den besonderen Schutz der Familie – darum, das gemeinsam als Familie Erarbeitetes und mehrfach Versteuertes innerhalb einer Familie bessergestellt wird. Die SPD schreibt sich Fairness und Gerechtigkeit auf die Fahne und bestraft diejenigen, die aus einem nicht privilegierten Elternhaus kommen deutlich – nur um die Staatseinkünfte nicht zu gefährden. Das scheint mir keine gute Begründung zu sein. Sie gehen mit dem Lebensfreibetrag einen richtigen Schritt. Denken Sie über die Differenzierung nach Erblasser allerdings noch einmal nach. Vielleicht finden wir dann ja zumindest bei diesem Thema noch einen Kompromiss.“Sperrfrist Redebeginn!Es gilt das gesprochene Wort. Annabell Krämer Sprecherin für Finanzen, Haushalt, Sport, Tierschutz, Tourismus, Frauen, GleichstellungKontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. PressesprecherinTel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.deFDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de