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Ole-Christopher Plambeck: TOP 24+28: Die Erbschaftsteuer muss erheblich vereinfacht werden
Erbschaftssteuer | 29.01.2026 | Nr. 30/26Ole-Christopher Plambeck: TOP 24+28: Die Erbschaftsteuer muss erheblich vereinfacht werden Es gilt das gesprochene Wort!Sehr geehrte Frau Präsidentin,liebe Kolleginnen und Kollegen,liebe SPD, sagen Sie doch gleich, worum es Ihnen geht: knallharte Umverteilung. Das Geld ausgeben, bevor es überhaupt eingenommen wurde.Doch in einer Sache sind wir uns einig: Kaum eine Steuer ist so kompliziert, so streitanfällig und so häufig Gegenstand verfassungsgerichtlicher Verfahren.Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2006 und 2014 einschneidend eingegriffen. Und auch jetzt steht erneut eine Entscheidung bevor – im aktuellen Verfahren wird die Begünstigung von Betriebsvermögen auf den Prüfstand gestellt. Sollte Karlsruhe erneut korrigierend eingreifen, stehen wir vor grundlegenden Änderungen.Genau deshalb brauchen wir jetzt keine Symbolpolitik, sondern eine ehrliche, grundsätzliche Reform.Die SPD hat einen Vorschlag vorgelegt, der drei Dinge verspricht: mehr Fairness, mehr Einfachheit und mehr Zukunftsfestigkeit. Mein Eindruck ist, die SPD-Vorschläge kratzen lediglich an der Oberfläche und stellen keine echte Vereinfachung dar.Die SPD schlägt einen Lebensfreibetrag von einer Million Euro und die Abschaffung der Steuerklassen vor. Das mag auf den ersten Blick einfach klingen – ist es aber nicht. Ein Lebensfreibetrag müsste aufwendig dokumentiert werden. Der Freibetrag für Betriebe von Unternehmen von 5 Millionen Euro ist bei Mittelständischen Betrieben schnell erreicht.Die eigentliche Komplexität der Erbschaftsteuer liegt nicht bei Freibeträgen oder Steuerklassen. Sie liegt bei der Bewertung von Immobilien und Betriebsvermögen und der Vielzahl an Ausnahmeregelungen. Es müssen Vergleichswerte, Sachwerte oder Ertragswerte ermittelt werden – dazu kommen Lohnsummenregelungen und Seite 1/2 Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Behaltensfristen, es müssen Verwaltungsvermögen, junges Verwaltungsvermögen oder schädliches Vermögen berechnet werden.Die Erbschaftsteuer beziehungsweise Schenkungsteuer ist ein System, das kaum noch jemand richtig beherrscht. Ob ein Unternehmen steuerlich begünstigt wird, hängt von zahlreichen Details ab: von Quoten, Fristen und rechtlichen Abgrenzungen. Bereits kleine Unterschiede können dazu führen, dass eine Steuerbefreiung vollständig entfällt. Das ist kein gerechtes Steuersystem – das ist ein juristisches Minenfeld. Lassen Sie mich die Komplexität an einem ganz konkreten Beispiel verdeutlichen:Finanzmittel gelten im Erbschaftsteuerrecht grundsätzlich als sogenanntes Verwaltungsvermögen. Zum Verwaltungsvermögen zählt der Gesamtbestand aller Kontoguthaben und Forderungen eines Unternehmens, nach Abzug der Schulden, soweit dieser Betrag mehr als 15 Prozent des anzusetzenden Wertes des Betriebsvermögens ausmacht. Doch selbst das ist noch nicht alles: Finanzmittel, die dem Betrieb am Bewertungsstichtag weniger als zwei Jahre zuzurechnen waren – sogenannte junge Finanzmittel – gelten ausnahmslos als Verwaltungsvermögen. Und zwar unabhängig davon, ob die 15-Prozent-Schwelle überschritten wird oder nicht.Meine Damen und Herren, wer soll das einem Unternehmer erklären? Ein falscher Stichtag, eine kurzfristige Liquiditätsreserve – und aus begünstigtem Betriebsvermögen wird plötzlich voll steuerpflichtiges Vermögen. Oder ein anderes Beispiel: Wir sind das Land der Energiewende. Wenn ein übergebender aktiver landwirtschaftlicher Betrieb Flächen für die Photovoltaiknutzung verpachtet, wird die Behaltensfrist gerissen und die Steuerfreiheit kippt. Für Betriebe bedeutet das Planungsunsicherheit, für Steuerberater Dauerstreit und für die Finanzverwaltung kaum handhabbare Prüfungen.Wenn wir sagen, dieses System ist zu komplex, dann gibt es nur eine ehrliche Konsequenz: Weg mit den Ausnahmen. Aber wer alle Ausnahmen abschafft, muss vor allem über Steuersätze sprechen. Und genau hier bleibt die SPD eine Antwort schuldig. Ein progressiver Steuersatz verschärft die Probleme, statt sie zu lösen. Wir als CDU sagen klar: Keine weitere Belastung von Substanz. Keine Strafsteuer auf Familienunternehmen.Es ist ein Unterschied, ob wir über 5 Prozent oder 50 Prozent Steuersatz reden. Bereits bei einem Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis 600.000 Euro reden wir je nach Steuerklasse über 15 Prozent, 25 Prozent oder 30 Prozent Besteuerung. Das ist einfach zu viel! Wenn wir wirklich vereinfachen wollen, dann brauchen wir eine radikale Vereinfachung, die Abschaffung der Ausnahmetatbestände und klare, niedrige und verständliche Steuersätze. Warum nicht ein Prozent für alle? Ein Satz, ohne Schlupflöcher, ohne Bewertungsakrobatik, ohne Existenzrisiken für Betriebe. Das wäre einfach, planbar und ehrlich. Die Erbschaftsteuer braucht Mut zur Klarheit, nicht neue Komplexität unter neuem Namen. Vielen Dank. Seite 2/2 Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de