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29.01.26 , 16:29 Uhr
CDU

Katja Rathje-Hoffmann: TOP 8: Betroffene werden dank der vertraulichen Spurensicherung nicht allein gelassen

Vertrauliche Spurensicherung | 29.01.2026 | Nr. 28/26
Katja Rathje-Hoffmann: TOP 8: Betroffene werden dank der vertraulichen Spurensicherung nicht allein gelassen Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,
Zunächst danke ich dem Ministerium und der Ministerin für diesen mündlichen Bericht.
Sexualisierte Gewalt gehört zu den schwersten Straftaten, die Menschen erleiden können. Sie zerstört Vertrauen, Selbstbestimmung und das ganze Sicherheitsgefühl der Betroffenen. Und sie ist – trotz der gesellschaftlichen Fortschritte – immer noch ein Tabuthema! Umso wichtiger ist es, dass wir als Gesetzgeber alles tun, um Betroffene zu schützen, ihnen Wege aufzuzeigen und ihnen Zeit zu geben, ohne dabei Druck zu erzeugen.
Ein zentrales Element dafür ist die Vertrauliche Spurensicherung. Sie ermöglicht Betroffenen, medizinische forensische Spuren unmittelbar nach einer Vergewaltigung, sichern zu lassen – ohne dabei eine sofortige Anzeige erstatten zu müssen. Das bedeutet: Die Entscheidung über eine Strafanzeige liegt vollständig bei der betroffenen Person. Sie behält die Kontrolle und sie erhält dadurch wichtige Zeit, sie wird nicht bedrängt.
Ein besonderer Erfolg ist, dass es die Vertrauliche Spurensicherung bei uns in Schleswig-Holstein seit beinahe zehn Jahren gibt, mit ansteigender Tendenz bei der Nutzung. Waren es im Jahr 2015 noch 57 Fälle im UKSH und UKE, so sind es 2024 bereits insgesamt 431 Fälle. Jedoch bislang ohne ein finanzielles Engagement durch die Krankenkassen. Das wollten wir ändern und das haben wir nun auch geschafft. Es ist erfreulich, dass nun endlich der Vertrag zur Umsetzung der Vertraulichen Spurensicherung mit den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen im letzten Jahr zustande gekommen ist.
Die jetzt anfallenden Kosten am UKSH zur Vertraulichen Spurensicherung sollen zum einen durch die mit den Krankenkassen vereinbarten Fallpauschalen und zum anderen durch die begleitende Landesförderung in Höhe von 465.000 Euro Jährlich gedeckt werden. Das UKSH ist nun alleiniger Leistungserbringer und schließt

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Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Kooperationsverträge mit weiteren zur Leistungserbringung geeigneten Einrichtungen ab, um ein regionales Netz zu knüpfen. Hierzu sprechen wir unseren großen Dank an das zuständige Ministerium und im Besonderen der Ministerin Dr. Kerstin von der Decken aus, die erfolgreich und engagiert verhandelt haben.
Dieser neue Vertrag mit den Krankenkassen regelt deren Leistungen und die Vergütung zur niederschwelligen und vertraulichen Spurensicherung nach dem SGB V. Das ist ein großartiger Erfolg für unsere Gesellschaft und unser Land. Aber leider wissen immer noch zu wenig Betroffene von diesem besonderen Angebot. Daran arbeiten wir!
Wer Spuren gerichtsfest sichert, übernimmt eine große Verantwortung. Zudem kann im Nachgang eine psychosoziale Begleitung durch die Fachberatungsstellen erforderlich sein. Viele Opfer zögern, weil sie Angst vor dem Kontakt mit Polizei oder Gerichten haben. Genau deshalb ist es so wichtig, dass wir die Informationen verstärken und die Vertrauliche Spurensicherung bekannter machen. Der Gang zu Ärzten verpflichtet niemanden zur Anzeige!
Wir glauben Betroffenen, wir schützen Betroffene. Und wir geben ihnen die Möglichkeit, selbst darüber zu entscheiden, wann und ob sie Schritte gegen den Täter einleiten wollen, oder auch nicht.
Sexualisierte Gewalt gehört nicht ins Verborgene. Die vertrauliche Spurensicherung ist ein sehr entscheidender Baustein, um die Täter bestrafen zu können. Lassen sie uns gemeinsam dafür Sorge tragen, dass in Schleswig-Holstein kein Opfer darauf verzichten muss, medizinische Hilfe zu erhalten.
Herzlichen Dank!



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Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de

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