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29.01.26 , 16:32 Uhr
SPD

Sophie Schiebe zu Top 8: Die vertrauliche Spurensicherung ist ein Schlüssel für die Wahrung von Opferschutz und Täterverfolgung

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 28.Januar 2026
Sophia Schiebe Die vertrauliche Spurensicherung ist ein Schlüssel für die Wahrung von Opferschutz und Täterverfolgung TOP 8: Mündlicher Bericht zur Umsetzung des Landesvertrags Vertrauliche Spurensicherung (Drs. 20/3829)
Bei der vertraulichen Spurensicherung entscheidet sich sehr früh, ob staatliche Angebote für Betroffene tatsächlich nutzbar sind. Nicht Wochen später, nicht erst im Strafverfahren, sondern unmittelbar nach einem Gewaltvorfall. Genau deshalb lohnt ein genauer Blick darauf, wie die bestehenden Regelungen in Schleswig-Holstein in der Praxis wirken. Zunächst möchte ich festhalten: Schleswig-Holstein hat gemeinsam einen wichtigen Schritt erreicht. Die Kosten der vertraulichen Spurensicherung werden inzwischen über die gesetzliche Krankenversicherung getragen. Damit ist eine zentrale Zugangshürde entfallen, die bundesweit lange als Problem beschrieben wurde. Die Spurensicherung ist nicht länger abhängig von Projektfinanzierungen der Länderhaushalte oder individuellen Kostenübernahmen, sondern Teil der Regelversorgung. Das schafft Verlässlichkeit für die Einrichtungen und entlastet Betroffene in einer ohnehin extremen Situation. Seit dem 1. Juli 2025 ist die vertrauliche Spurensicherung im Land durch den Vertrag mit den Kassen zugleich neu organisiert worden. Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein ist nun alleiniger Leistungserbringer, die Abrechnung erfolgt über eine anonymisierte Fallpauschale, und die Aufbewahrung der gesicherten Spuren ist auf zehn Jahre begrenzt. Zudem ist der Zugang als Kassenleistung daran geknüpft, dass vor der Spurensicherung noch kein Kontakt zu Polizei oder Staatsanwaltschaft zum Zweck der Anzeigenerstattung bestanden hat. Besteht ein solcher Kontakt, soll die Spurensicherung über die Ermittlungsbehörden beauftragt werden; alternativ bleibt die Möglichkeit der Selbstzahlung. Diese Neuordnung schafft formale Klarheit. Gleichzeitig zeigen Rückmeldungen aus der Praxis, dass sich mit den neuen Regelungen auch neue Herausforderungen ergeben haben, die wir aufmerksam begleiten sollten. Ein zentraler Punkt betrifft die Phase unmittelbar nach dem Gewaltvorfall. Spuren können innerhalb eines Zeitfensters von bis zu 72 Stunden gesichert werden. Bis zur Abgabe oder


1 Sicherung der Spuren wird Betroffenen geraten, nicht zu duschen, keine Kleidung zu wechseln und mögliche Beweismittel unverändert zu lassen. Diese Empfehlungen gelten ausdrücklich für die Zeit zwischen dem Vorfall und der Spurensicherung. Sie sind fachlich notwendig, bedeuten für Betroffene jedoch, den Zustand nach dem Vorfall über Stunden hinweg aufrechterhalten zu müssen. Entscheidend ist daher, wie schnell und unkompliziert Spuren abgegeben werden können. Wenn Betroffene lange Wege zurücklegen müssen, verlängert sich zwangsläufig die Phase, in der sie diese belastenden Einschränkungen einhalten sollen. Daraus ergibt sich die Frage, ob die Zahl der Abgabestellen und deren Erreichbarkeit ausreichend sind oder ob langfristig mehr Krankenhäuser in die Lage versetzt werden müssen, zumindest als Abgabestellen zu fungieren. Darüber sollten wir im Parlament weitersprechen, sachlich und mit Blick auf die Versorgung im ganzen Land. Ein weiterer Punkt betrifft die Durchführung der Untersuchung selbst. Für viele Betroffene ist es von großer Bedeutung, ob eine weibliche Ärztin zur Verfügung steht, insbesondere wenn der Täter ein Mann war. Dieser Wunsch ist häufig ausschlaggebend dafür, ob eine Untersuchung überhaupt in Anspruch genommen wird. In der Praxis kann diese Möglichkeit jedoch nicht überall verlässlich gewährleistet werden. Auch Sprachbarrieren spielen eine größere Rolle. Nach einem Gewaltvorfall sind medizinische Abläufe, rechtliche Hinweise und Einverständniserklärungen selbst für Menschen mit guten Deutschkenntnissen schwer zu erfassen. Für Betroffene mit eingeschränkten Sprachkenntnissen gilt das in besonderem Maße. Wenn Verständigung nicht gelingt, entstehen Unsicherheiten, die Abläufe verzögern oder dazu führen, dass Angebote nicht genutzt werden. Schließlich wird auch die Rolle der Ermittlungsbehörden kritisch begleitet. Wenn die Spurensicherung nur über Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft beauftragt werden kann, stellt sich die Frage, ob diese Stellen in allen Fällen früh genug eingebunden sind. Rückmeldungen aus der Praxis deuten darauf hin, dass Ermittlungsbehörden häufig erst zu einem späteren Zeitpunkt involviert werden, wenn das Zeitfenster bereits enger geworden ist. Schleswig-Holstein hat mit der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung eine tragfähige Grundlage geschaffen. Jetzt entscheidet sich, ob diese Grundlage auch im Alltag trägt. Die Rückmeldungen aus der Praxis zeigen, dass es weniger um neue Gesetze geht als um die konsequente Weiterentwicklung bestehender Strukturen.



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