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Annabell Krämer zu TOP 8 "Umsetzung des Landesvertrags Vertrauliche Spurensicherung"
29.01.2026 | PolizeiAnnabell Krämer zu TOP 8 "Umsetzung des Landesvertrags Vertrauliche Spurensicherung" In ihrer Rede zu TOP 8 (Mündlicher Bericht zur Umsetzung des Landesvertrags Vertrauliche Spurensicherung) erklärt die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:„Zunächst einmal vielen Dank für den Bericht! Bereits eine Studie aus dem Jahr 2014 zeigt, dass nur knapp 16 Prozent der Opfer sexueller Gewalt Anzeige bei der Polizei erstatten. Häufig unterbleibt dieser Schritt aus Scham, aus Angst vor dem Täter – Dunkelfeldstudien gehen davon aus, dass 85 bis 93 Prozent der Täter aus dem unmittelbaren Umfeld der Betroffenen stammen – oder aus Sorge vor den erheblichen psychischen Belastungen, die ein Strafverfahren mit sich bringen kann.Ein Blick in die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für Schleswig-Holstein unterstreicht die Dringlichkeit des Themas: Für das Jahr 2024 wurden 3.523 Sexualdelikte erfasst. Diese Zahl ist alarmierend – insbesondere, wenn man berücksichtigt, dass von einem erheblichen Dunkelfeld auszugehen ist. Ganz ähnlich stellt sich die Lage bei der häuslichen Gewalt dar. Auch hier steigen die Fallzahlen seit Jahren kontinuierlich an. Im Jahr 2024 verzeichnete die PKS der Landespolizei im Bereich der Partnerschaftsgewalt einen Anstieg um 7,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. 3.399 Menschen wurden verletzt, fünf getötet. Hinzu kommen zwei weitere Todesopfer im Bereich der familiären Gewalt. Jedes einzelne Opfer ist eines zu viel.Diese Zahlen machen deutlich, wie zentral – und damit komme ich zum Kern unseres heutigen Themas – die Bereitstellung ausreichender Ressourcen für die anzeigenunabhängige, vertrauliche Spurensicherung ist. Sie ermöglicht es Betroffenen, sich untersuchen zu lassen und Beweise sozusagen ‚einzufrieren‘, um zu einem späteren Zeitpunkt selbstbestimmt über eine Anzeigeerstattung entscheiden zu können. Die vertrauliche Spurensicherung ist bei Hinweisen auf drittverursachte Gesundheitsschäden infolge von Misshandlung, sexuellem Missbrauch, sexuellen Übergriffen, Nötigung oder Vergewaltigung seit einigen Jahren Teil der Krankenbehandlung im Sinne des SGB V und kann grundsätzlich von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Es ist Aufgabe des Staats, in derart gelagerten Fällen sicherzustellen, dass Betroffene die Möglichkeit haben, Spuren fachgerecht und gerichtsfest sichern und über einen langen Zeitraum sachgerecht lagern zu lassen. Dafür braucht es ausreichend rechtsmedizinisch geschultes Personal – und zwar flächendeckend in allen Regionen unseres Landes. Vor fast zwei Jahren haben wir uns deshalb mit einem gemeinsamen Antrag an die Landesregierung gewandt und gefordert, die bundesrechtlich in den Paragraphen 27 und 132k des SGB V geschaffene Rechtsgrundlage für die Finanzierung durch die gesetzlichen Krankenkassen auch auf Landesebene umzusetzen. Voraussetzung dafür war der Abschluss eines entsprechenden Rahmenvertrags zwischen den Krankenkassen, dem Land sowie den versorgenden Ärztinnen und Ärzten. Von besonderer Bedeutung ist dabei eine vollständig anonyme Abrechnung, sodass die Krankenkassen keinerlei Kenntnis über die Identität der Betroffenen erhalten. Diesen Aspekt halten wir für unverzichtbar, um möglichst viele Opfer zu ermutigen, das Angebot der vertraulichen Spurensicherung tatsächlich in Anspruch zu nehmen. Umso mehr freue ich mich, heute zu hören, dass ein entsprechender Rahmenvertrag nun geschlossen wurde.Ebenso wichtig ist es selbstverständlich, dass diese Angebote dann auch genutzt werden. Und dazu braucht es wohnortnahe und niedrigschwellige Angebote. Auch dies war Bestandteil unseres gemeinsamen Antrags. Dazu gehört ausdrücklich auch die aktive Kommunikation nach außen – potenzielle Betroffene, und leider kann das jeder und jede sein, müssen wissen, welche Rechte und Möglichkeiten ihnen zur Verfügung stehen. Viele andere Bundesländer sind diesen Weg in den vergangenen Monaten und Jahren ebenfalls gegangen. Das ist ein wichtiges Signal.Die vertrauliche Spurensicherung ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Schutzes von Opfern häuslicher und sexualisierter Gewalt. Sie stärkt die Rechte der Betroffenen, verbessert die Voraussetzungen für eine wirksame Strafverfolgung und kann langfristig dazu beitragen, die Aufklärungsquote zu erhöhen und Täter konsequenter zur Verantwortung zu ziehen.“Sperrfrist Redebeginn!Es gilt das gesprochene Wort. Annabell Krämer Sprecherin für Finanzen, Haushalt, Sport, Tierschutz, Tourismus, Frauen, Gleichstellung Kontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. PressesprecherinTel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.deFDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de