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29.01.26 , 17:30 Uhr
CDU

Marion Schiefer: TOP 13: Schutzlücken im Sexualstrafrecht schließen

Sexualstrafrecht | 29.01.2026 | Nr. 33/26
Marion Schiefer: TOP 13: Schutzlücken im Sexualstrafrecht schließen Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
eine Debatte zur Änderung des Sexualstrafrechts ist immer schwere Kost. Umso wichtiger ist es, dass wir bei diesem sensiblen Thema mit einem gemeinsamen Antrag unterwegs sind. Die Konzentration auf das, worin wir uns einig sind, erhöht unsere Stoßkraft. Danke an alle Beteiligten
Unser Ausgangspunkt ist die zentrale Frage: Ist es strafwürdig, wenn jemand sexuelle Handlungen vornimmt, ohne dass alle Beteiligten freiwillig mitmachen und wirklich einverstanden sind? Meine Antwort lautet: ja.
Ich glaube, wir sind uns darin einig, dass „Nur Ja heißt Ja“ gesellschaftlicher Konsens sein muss – als Maßstab für unser persönliches Handeln und für die Werte, die wir an unsere Jugend weitergeben. Opfer, die gegen oder ohne ihren Willen in ihrer sexuellen Selbstbestimmung verletzt werden, leiden körperlich und seelisch, oft ein Leben lang. Ihr bestmöglicher Schutz ist unser Auftrag.
Gleichzeitig müssen wir genau hinschauen, was wir und wie wir es strafrechtlich regeln. Hier gilt: Präzision vor Symbolik. Die Intention eines Zustimmungsmodells darf nicht durch unklare Tatbestände unterlaufen werden. Beschuldigtenrechte, Beweisregeln und die Wahrung der Opferinteressen im Strafprozess müssen mitbedacht werden. Deshalb bin ich dafür, das zu tun, was strafrechtlich sinnvoll ist – aber einige Punkte sind noch zu klären.
Zunächst brauchen wir eine klare Aufarbeitung der Wirkungen der letzten Reform des § 177 Abs. 1 StGB, insbesondere der Einführung des „Nein heißt Nein“-Prinzips. Genau das hat die Reformkommission zum Sexualstrafrecht empfohlen. Die Justizministerkonferenz hat 2023 die Kriminologische Zentralstelle mit genau dieser Aufgabe betraut. Wir müssen wissen, welche Schutzlücken tatsächlich bestehen, um fundiert entscheiden zu können, welcher nächste Schritt notwendig ist. Ich gehöre zu denen, die davon ausgehen, dass Konstellationen von Schock und Erstarrung bereits heute vom Tatbestand erfasst sein können. Das hätte ich gern belastbar ausgewertet.


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Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Im Strafrecht gilt keine Beweislastumkehr. Der Staat muss die Tat nachweisen, Zweifel gehen zugunsten des Angeklagten. In der Praxis kommt es häufig auf Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen an. Diese Verfahren sind für Betroffene extrem belastend – und das würden sie auch bei einem „Ja heißt Ja“-Modell bleiben.
Hinzu kommt: Zustimmung wird im Alltag oft nicht ausdrücklich, sondern konkludent erteilt. Auch künftig würde es im Gerichtssaal darum gehen, ob Anhaltspunkte für eine freiwillige Zustimmung vorlagen. Sexuelle Handlungen gehen zudem oft fließend ineinander über. Ein anfängliches Einverständnis kann sich ändern. Wenn wir verlangen, vor jeder einzelnen Handlung aktiv eine Zustimmung einzuholen, geraten wir in die Situation, dass allein das Unterlassen der Nachfrage strafbar wäre – selbst dann, wenn die betroffene Person später bestätigt, freiwillig gehandelt zu haben. Strafwürdig ist aber nicht fehlende Kommunikation, sondern fehlende Zustimmung.
Wir sehen: Die konkrete Ausgestaltung ist schon sehr entscheidend.
Regelungen müssen der Lebenswirklichkeit gerecht werden – auch in Beziehungen zwischen uneingeschränkt einwilligungsfähigen Erwachsenen. Zugleich müssen wir Konstellationen von Machtungleichgewicht besonders in den Blick nehmen, ebenso Fragen irrtümlich erteilter Zustimmung oder Fahrlässigkeit, etwa bei Alkoholbeeinflussung. Das sind keine theoretischen Probleme, diese Konstellationen sind Alltag in vielen Verfahren. Bei einem Ja, das aus ökonomischer Abhängigkeit oder aus Angst vor Eskalation erteilt wird, können wir möglicherweise nicht allen Erwartungen an strafrechtlichen Schutz gerecht werden.
Auf Bundesebene hat sich Justizministerin Hubig für "Ja heißt Ja" bei Jugendlichen ausgesprochen und auf die besondere Schutzwürdigkeit verwiesen. Für Weiteres hat sie sich verhalten gezeigt. Allerdings gilt für Jugendliche und Erwachsene dasselbe materielle Strafrecht. Wie eine differenzierende Regelung aussehen soll, ist derzeit wirklich unklar.
Ein Blick nach Schweden aber zeigt, dass zustimmungsorientierte Modelle funktionieren können. Dort wird von höheren Verurteilungsquoten und keinen gravierenden Anwendungsproblemen berichtet. Auch diese Erfahrungen wollen wir einbeziehen.
Deshalb brauchen wir eine gesetzliche Formulierung, die klar an das tatsächliche Fehlen freiwilliger Zustimmung anknüpft – nicht allein an das Unterlassen einer Abfrage. Darauf zielt unser Antrag. Wenn uns das gelingt, bin ich sehr für eine entsprechende Ausgestaltung.
Abschließend: Dass Opfer häufig schon von einer Anzeige absehen, lässt sich nicht allein durch das Zustimmungsmodell lösen. Hier braucht es weiter Sensibilisierung, Aufklärung und weitere Verbesserungen im Opferschutz. Auch darüber müssen wir weiter diskutieren.
Vielen Dank.



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Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de

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