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09.02.26 , 16:09 Uhr
CDU

Rixa Kleinschmit: Rechtliche Klarstellung zum Düngen ist fachlich geboten

Düngen | 09.02.2026 | Nr. 44/26
Rixa Kleinschmit: Rechtliche Klarstellung zum Düngen ist fachlich geboten Zur heutigen Berichterstattung zur Düngung auf überfrorenem Boden erklärt die agrar- und umweltpolitische Sprecherin Rixa Kleinschmit:
„Wir danken unserer Landwirtschaftsministerin Cornelia Schmachtenberg für die rechtliche Klarstellung aus ihrem Ministerium. Es gibt einen klaren Unterschied zwischen kurzfristig überfrorenen Böden, die im Laufe des Tages wieder auftauen, und solchen, die dauerhaft gefroren sind. Diese Auffassung teilen wir ausdrücklich – im Übrigen mit vielen anderen Bundesländern, die es genauso handhaben. Die Auffassung aus dem Ministerium, künftig die leicht überfrorenen Böden nicht als Hinderungsgrund zu sehen, ist fachlich geboten. Die Pflanzen können genau dann die Nährstoffe gut aufnehmen. Außerdem werden aufgrund der besseren Befahrbarkeit der Flächen Bodenschäden minimiert.
Gleichzeitig ist das Ausbringen auf solchen Flächen nach wie vor an strenge Bedingungen geknüpft, an die sich die Landwirtinnen und Landwirte zu halten haben. Anders als der NABU unterstellen wir unseren Landwirtinnen und Landwirten nicht, dass jede rechtliche Klarstellung gleich Tür und Tor für Missbrauch öffnet. Ganz im Gegenteilt: die Landwirtinnen und Landwirte wissen um ihre Verantwortung für den Gewässerschutz und leben diese tagtäglich in der Ausübung ihres Berufs. Gerade diese Ausübung hat das MLLEV mit der rechtlichen Klarstellung sicherer gemacht.“



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Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de

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