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12.02.26 , 12:25 Uhr
Landtag

Die Landeszuwanderungsbeauftragte zum teilweisen Zulassungsstopp für vom Bund finanzierte Integrationskurse

Nr. 1 / 12. Februar 2026


Die Landeszuwanderungsbeauftragte zum teilweisen Zulassungsstopp für vom Bund finanzierte Integrationskurse

Doris Kratz-Hinrichsen kritisiert die mit Trägerschreiben von Montag mitgeteilte Praxis des BAMF, Freiwillige auf unbestimmte Zeit nicht mehr zu seinen Integrationskursen zuzulassen.
Die Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen, Doris Kratz-Hinrichsen, bedauert den partiellen Zulassungsstopp des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), der aus dem Trägerschreiben des Bundesamtes vom 9. Februar hervorgeht.
„Die neue Regelung des BAMF, von der auch viele Menschen in Schleswig-Holstein betroffen sein werden, signalisiert eine Abkehr vom Prinzip der Integration ab dem ersten Tag. Dass immer mehr Menschen freiwillig einen Integrationskurs besuchen wollten, ist eine positive Entwicklung, die vom Bund gefördert und nicht behindert werden sollte. Die Integration dieser Menschen wird nun wissentlich verzögert. Das schadet ihnen, aber auch der Aufnahmegesellschaft“, sagt die Landeszuwanderungsbeauftragte.
Doris Kratz-Hinrichsen kritisiert auch, wie das BAMF seinen neuen Zulassungsstopp umsetzt und kommuniziert: „Die Änderung war im Vorwege nicht angekündigt, gilt aber ab sofort. Damit stehen das Land Schleswig-Holstein, die Kommunen und die freien Träger, die Integrationskurse anbieten, nun vor Schwierigkeiten: Kursangebote können unvermittelt nicht mehr verlässlich geplant werden und die Finanzierung für Teilnehmer:innen, die sich weiterhin darum bemühen, an den Kursen teilzunehmen, wird auf das Land, die Kommunen, Arbeitgeber:innen Jobcenter oder private Unterstützer:innen umgelagert. In der Integrationspolitik ist eine Abstimmung zwischen Bund, Ländern, Kommunen und freien Trägern ausgesprochen wichtig. Hier unterminiert der Bund diese Partnerschaft“, so die Landesbeauftragte. Mit seinem Schreiben von Montag setzt das BAMF die Zulassung zu den von ihm finanzierten Integrationskursen für freiwillige Teilnehmer:innen auf unbestimmte Zeit aus. Nicht mehr zugelassen sind damit künftig Asylbewerber:innen, Geduldete, Kriegsvertriebene aus der Ukraine und EU-Bürger:innen. Sie durften bisher im Rahmen verfügbarer Plätze an den bundesfinanzierten Kursen teilnehmen. Der Bedarf an einer solchen Teilnahme auf Antrag hatte in den letzten Jahren zugenommen. Als Selbstzahler:innen können Interessierte weiterhin aufgenommen werden, ein vollständiger Integrationskurs kostet rund 1.600 Euro.

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