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25.02.26 , 12:07 Uhr
CDU

Tobias Koch: TOP 1+8: Kinder stehen im Mittelpunkt der Politik dieser Landesregierung

Bildungspolitik | 25.02.2026 | Nr. 54/26
Tobias Koch: TOP 1+8: Kinder stehen im Mittelpunkt der Politik dieser Landesregierung Es gilt das gesprochene Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren,
„Es gibt keinen besseren Zeitpunkt als jetzt, um in Kinder zu investieren“. Dieses Zitat des früheren UN-Generalsekretärs Kofi Annan prägt die Arbeit unserer Landesregierung seit dem Regierungswechsel im Jahr 2017.
Schon in der letzten Wahlperiode war die große Kita-Reform das verbindende Element der damals drei Koalitionspartner. Gemeinsam haben wir in der letzten Wahlperiode außerdem dafür gesorgt, dass die Unterrichtsversorgung auf über 100 Prozent angehoben wurde, nachdem sie zuvor nur bei 96 Prozent und zum Teil sogar nur bei 92 Prozent lag.
Und mit der Rückkehr zu G9 haben wir unseren Kindern ein Jahr mehr Zeit für Bildung und persönliche Entwicklung verschafft, sodass es mit dem Schuljahr 2026/27 jetzt wieder einen 13. Jahrgang geben wird.
Kinder sind unsere Zukunft und deshalb stehen sie auch bei Schwarz-Grün weiterhin im Mittelpunkt unserer Politik!
Mit der Kita-Gesetzesnovelle Anfang letzten Jahres haben wir für mehr Verlässlichkeit in der Kinderbetreuung gesorgt und gleichzeitig noch einmal zusätzliches Geld in die Hand genommen, um die Finanzierungslücke der Kita-Reform zu schließen. In diesem Jahr geben wir damit erstmals mehr als 800 Millionen Euro für die Kitas bei uns im Land aus!
Gleichzeitig müssen wir aber feststellen, dass aufgrund der sinkenden Geburtenrate die Anmeldezahlen in den Kitas rückläufig sind. Bei sinkender Kinderanzahl die Haushaltsmittel zu reduzieren, wäre in Zeiten einer äußerst schwierigen Haushaltslage die naheliegende Antwort – und dennoch tun wir genau das nicht.
Stattdessen nutzen wir den Spielraum von rund 35 Millionen Euro, um noch besser auf die Bedürfnisse der Kinder einzugehen: Indem wir die inklusive Betreuung an den Kitas weiter ausbauen. Mit jährlich 10 Millionen Euro haben wir dafür bereits in der letzten Wahlperiode flächendeckend in jedem Kreis ein Kompetenzteam Inklusion geschaffen, das die Kitas bei der inklusiven Ausrichtung mit multiprofessionellen


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Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Fachkräften berät und unterstützt.
Mit den zusätzlichen 4 Millionen Euro im Rahmen von „Kita für Alle“ wird es jetzt noch stärker möglich sein, mit pädagogischen Fachkräften die inklusive Arbeit direkt vor Ort in der Kita auszubauen. Davon werden ganz viele Kinder mit Behinderungen profitieren.
Darüber hinaus erhöhen wir die Anzahl der Perspektiv-Kitas auf 175. Damit erhalten fast 10 Prozent aller Kitas im Land zukünftig ein zusätzliches Personalbudget im Umfang von einer halben Stelle, um dem herausfordernden sozialen Umfeld gerecht zu werden, in dem sich diese Kitas bewegen. Damit schreiben wir die Erfolgsgeschichte der Perspektivschulen, mit der wir in der letzten Wahlperiode bundesweit Vorbildcharakter hatten, jetzt im Kita-Bereich immer weiter fort. Dadurch können wir den Kindern dort helfen, wo ein besonderer Bedarf vorhanden ist!
Außerdem erhöhen wir die Anstrengungen, um gerade auch die Kinder zu erreichen, die bislang nicht in der Kita sind. Diese Kinder wachsen überwiegend in bildungsfernen Schichten und in Familien mit Migrationshintergrund auf – für sie wäre ein Kita-Besuch deshalb ein echter Gewinn. Wir bauen deshalb die Förderung der Familienzentren weiter aus, damit auch diese Kinder in den Genuss eines Kita- Besuches kommen.
Mit „Kita für Alle“ wollen wir aber nicht nur diese Kinder erreichen. Sondern gleichzeitig steht dieser Slogan auch dafür, dass wir für alle Kinder etwas tun: indem wir die Anzahl der finanzierten Krankheitstage um weitere vier Tage aufstocken und indem wir die Finanzierung des Neubauzuschlags für jüngere und modernere Kita- Gebäude um 8 Millionen Euro erhöhen.
Und während die Oppositionsführerin immer noch meint, der Landesregierung mit Zahlen aus dem Jahr 2023 vorwerfen zu müssen, dass Kita-Plätze fehlen würden, ist die Realität längst eine andere. Die Kinderbetreuung wurde in Schleswig-Holstein so stark ausgebaut, dass mittlerweile ein Überangebot vorhanden ist und tausende von Kita-Plätzen unbesetzt sind.
Mit der Finanzierung von leeren Plätzen ist aber keinem einzigen Kind geholfen, ganz im Gegenteil: Das Geld fehlt an anderer Stelle, wo es dringender benötigt wird. Deshalb werden wir durch eine Änderung des Kita-Gesetzes noch vor der Sommerpause dafür sorgen, dass die Bedarfsplanung präziser wird und dass damit flexibler und schneller auf Veränderungen der Gegebenheiten vor Ort reagiert werden kann.
Meine Damen und Herren, alles zusammen ist das, wie ich finde, ein sehr gelungenes Paket, das wir hier für die Kitas im Land geschnürt haben. „Kita für Alle“ wird mit dieser Landesregierung Wirklichkeit!
Die Änderung des Kitas-Gesetzes ist aber nur die erste Gesetzesänderung, die wir uns zugunsten unserer Kinder in diesem Jahr vorgenommen haben.



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Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Der nächste Schritt nach der Kita ist dann nämlich der Übergang an die Grundschule. An dieser Stelle setzt die Viereinhalbjährigen-Untersuchung an, die wir mit dem Programm „Evi“ in den nächsten Jahren landesweit ausrollen werden, um bei erkannten Defiziten rechtzeitig vor der Einschulung zusätzliche Fördermaßnahmen zu ergreifen und insbesondere den Erwerb der deutschen Sprache sicherzustellen.
In diesem Frühjahr startet dafür die zweite Phase mit 54 Kitas und 38 kooperierenden Grundschulen. Mit der Änderung des Schulgesetzes werden wir dann im Laufe des Jahres die rechtlichen Grundlagen schaffen, damit die Viereinhalbjährigen- Untersuchung verbindlich und flächendeckend eingeführt werden kann. Wir schaffen damit die gesetzliche Pflicht zur Teilnahme an der Untersuchung für alle Kinder, und zwar unabhängig von einem Kita-Besuch. Überall dort wo Defizite festgestellt werden, werden die Kinder zur Teilnahme an Fördermaßnahmen verpflichtet, bevor sie überhaupt an der Grundschule eingeschult werden. Mit der Ausweitung auf alle Perspektiv- bzw. Startchancenschulen im kommenden Jahr und der landesweit flächendeckenden Einführung ab 2028 werden wir dieses Ziel erreichen!
Diese Änderung des Schulgesetzes ist damit die zweite Gesetzesänderung, die wir in diesem Jahr im Interesse unserer Kinder in Angriff nehmen.
Die dritte Gesetzesänderung wird eine Änderung des Haushaltsgesetzes sein, die wir ebenfalls noch vor der Sommerpause beschließen werden, damit sie ihre Wirkung bereits zum Schuljahresbeginn 2026/27 entfaltet.
Wir erinnern uns alle an die Diskussion um den ausgeschöpften Vertretungsfonds im Laufe des letzten Jahres. Mit dem Haushalt 2026 haben wir deshalb die Vertretungsfondsmittel erheblich aufgestockt, damit möglichst wenig Unterricht ausfällt – und dabei bleibt es auch.
Das Problem beim Unterrichtsausfall ist vor allem der hohe Krankenstand: Lag die Zahl der Krankheitstage in Schleswig-Holstein vor der Corona-Pandemie im Bereich von 18 bis 19 Tagen jährlich, sind die Menschen in Schleswig-Holstein seit Corona durchschnittlich 23 Tage im Jahr krank – das ist ein Anstieg um 20 Prozent, wobei im Bereich von Kita und Schule diese Werte noch übertroffen werden dürften.
Die Leidtragenden von diesem Unterrichtsausfall sind unsere Kinder, die damit weniger Bildung erhalten, als wir ihnen eigentlich zukommen lassen möchten. Im Zuge der Evaluation des Vertretungskonzeptes sind wir deshalb zu der Überzeugung gelangt, dass es mit mehr Geld für den Vertretungsfonds allein nicht getan ist. Stattdessen wollen wir Unterrichtsvertretung mit festen, dauerhaften Stellen an den Schulen organisieren.
Wenn keine Vertretung erforderlich ist, stehen diese Lehrkräfte für eine Doppelbesetzung zur Verfügung. Das heißt, eine Klasse kann dann in zwei kleinere Lerngruppen unterteilt werden. Wird jedoch Vertretung an der Schule benötigt, kann diese Doppelbesetzung wieder aufgehoben werden, die zwei getrennten Lerngruppen werden wieder zu einer Klasse zusammengelegt und die zweite Lehrkraft ist frei für Vertretung an anderer Stelle – und das unverzüglich, ohne jeden zeitlichen Vorlauf,


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Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de weil diese Vertretungskraft ja bereits an der Schule ist und nicht erst extern organisiert werden muss.
Dafür werden wir mit dem besagten Nachtragshaushalt 200 Stellen für Vertretungslehrkräfte zusätzlich einrichten. Diese Stellen werden wir im vollen Umfang den Gemeinschaftsschulen und Gymnasien zuweisen, weil die Unterrichtsversorgung an den Grundschulen bereits dort liegt, wo wir jetzt an den weiterführenden Schulen hinwollen. Zudem haben wir in den Grundschulen bereits die basalen Kompetenzen, also grundlegende Fähigkeiten wie Lesen, Schreiben und Rechnen, mit zusätzlichen Unterrichtsstunden gestärkt.
Mit den 200 Stellen für Gymnasien und Gemeinschaftsschulen steigt dort in der Sekundarstufe I die rechnerische Unterrichtsversorgung dann auf mehr als 103 Prozent! Ich finde, das ist ein beachtlicher Wert, denn 103 Prozent sind eindeutig mehr als die 96 oder 92 Prozent, die ich zu Beginn meiner Rede genannt habe und die vor 10 Jahren in Schleswig-Holstein gang und gebe waren. Da hat sich in den letzten Jahren in Schleswig-Holstein ordentlich etwas zum Besseren bewegt und das ist das Ergebnis der Politik dieser Landesregierung in den letzten beiden Wahlperioden!
Gleichzeitig werden wir mit dem Nachtragshaushalt auf die vorgesehene Kürzung von drei Unterrichtsstunden bei Geschichte, Religion und der zweiten Fremdsprache in der Oberstufe verzichten und die dafür nötigen 54 Stellen wieder im Stellenplan ausweisen. Nicht nur weniger Unterrichtsausfall, sondern auch mehr Unterricht – wir wollen und werden damit beides gleichzeitig erreichen!
Meine Damen und Herren, im Anschluss an den Schulunterricht geht es als nächstes Thema dann weiter mit der schulischen Ganztagsbetreuung an den Grundschulen, die ich hier bei dieser bildungspolitischen Generaldebatte zur heutigen Regierungserklärung keinesfalls unerwähnt lassen will.
Egal wie hoch die Fördersumme aufgrund der bis Ende letzten Jahres eingegangenen Anträge auch sein mag, steht doch eins bereits jetzt fest: Insgesamt werden die Investitionen in den schulischen Ganztag mit deutlich mehr Geld als den bislang dafür vorgesehenen rund 480 Millionen Euro gefördert werden. Und das ist ebenfalls eine sehr gute Nachricht für unsere Kinder, für die Schulen und für die Kommunen!
Das Land übernimmt die dafür erforderlichen Investitionen zu 85 Prozent – das haben wir zum Leidwesen des Kollegen Habersaat hier oft genug betont. Mit der vorliegenden Antragslage zeigt sich aber erst jetzt richtig, wie weitreichend diese vor drei Jahren vom Land gemachte Zusage tatsächlich ist. Am Ende könnte daraus eine Fördersumme in Höhe von 600, 700 oder 800 Millionen Euro stehen – und zusammen mit dem kommunalen Anteil könnten die Investitionen in den schulischen Ganztag damit eine Summe von bis zu einer Milliarde Euro erreichen. Das ist doch ein wirklicher Kraftakt, den wir hier gerade zugunsten der schulischen Ganztagsbetreuung für unsere Kinder stemmen.
Das wird Umschichtungen innerhalb der Mittelverwendung des Sondervermögens des


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Und dem widerspricht auch nicht im Geringsten, dass alle eingegangen Anträge jetzt erstmal sorgfältig geprüft werden müssen. Nicht jede Antragssumme wird automatisch identisch mit der späteren Fördersumme sein. Das ist überhaupt nichts Neues, was sich die Landesregierung jetzt ausgedacht hat, um die hohe Antragssumme zu reduzieren, sondern es ist die ganz normale und übliche Überprüfung von Anträgen auf ihre Förderfähigkeit.
Gefördert wird, was den Kriterien der Förderrichtlinie entspricht, nämlich der Schaffung rechtsanspruchserfüllender Ganztagsplätze dient. Nicht förderfähig sind z.B. Sanierungsmaßnahmen, die ausschließlich der Instandhaltung dienen. Eben so wenig sind Investitionen förderfähig, die ausschließlich dem Zwecke des Schulunterrichts dienen. Neubaumaßnahmen, die nur anteilig für den schulischen Ganztag genutzt werden, werden auch nur anteilig gefördert. Also eine Mensa unter Umständen auch nur zu 20 Prozent, wenn sie vormittags für Schulunterricht sowie nachmittags und abends anderweitig genutzt wird.
All das findet sich in den Erläuterungen zu der Förderrichtlinie aus dem Jahr 2024 wieder. All das ist deshalb überhaupt nicht zu skandalisieren und all das schmälert deshalb auch überhaupt nicht den finanziellen Kraftakt, den das Land hier zum Ausbau des schulischen Ganztags unternimmt. Und das ist angesichts der äußerst schwierigen Haushaltslage umso mehr anzuerkennen!
Meine Damen und Herren, kommen wir zum nächsten Lebensabschnitt unserer Kinder, nämlich dann, wenn sie mit der Schule fertig sind. Im Anschluss folgt eine Ausbildung oder ein Studium. Beides ist gleich gut und sollte den gleichen positiven Stellenwert in unserer Gesellschaft haben, denn wir brauchen nicht nur Akademiker, sondern mindestens genau so dringend auch gute Handwerker.
Während aber Studentinnen und Studenten von den Angeboten des Studentenwerks profitieren, gibt es bislang nichts Vergleichbares für Auszubildende und genau diese Lücke werden wir schließen. Und damit sind wir dann bei dem vierten Gesetzesvorhaben für dieses Jahr, dem Errichtungsgesetz für ein Auszubildendenwerk Schleswig-Holstein.
Wir werden mit diesem Gesetzesvorhaben die Voraussetzung dafür schaffen, dass das Azubiwerk zum 1. Januar 2027 als Anstalt öffentlichen Rechts seine Arbeit aufnehmen kann. Für die Finanzierung dieser Arbeit werden wir ab dem Haushalt 2027 Gelder von bis zu 7 Millionen Euro jährlich im Landeshaushalt bereitstellen.
Aufgabe des Azubiwerks wird es vor allem sein, bezahlbaren Wohnraum für Auszubildende zur Verfügung zu stellen, und zwar dort, wo dieser knapp ist und somit ein Ausbildungshemmnis darstellt. Ebenso wie beim Studentenwerk wird die Arbeit des Azubiwerks aber auch die Beratung und Unterstützung von Auszubildenden


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Das hilft allen jungen Menschen, die zu Hause ausziehen müssen, um ihre Wunschausbildung an einem anderen Ort zu absolvieren. Und gleichzeitig unterstützen wir damit Handwerk und Industrie in Schleswig-Holstein bei der Nachwuchsgewinnung, so wie wir das mit der vor zwei Jahren eingeführten Praktikumsprämie bereits erfolgreich tun.
Meine Damen und Herren, damit habe ich jetzt den Bogen über die ersten 20 Lebensjahre unserer Kinder gespannt: Angefangen von der Betreuung und der frühkindlichen Bildungsarbeit in Krippe und Kita, dem anschließenden Übergang an die Grundschule, der schulischen Ganztagsbetreuung, dem Unterricht an den weiterführenden Schulen bis hin zur Oberstufe und schließlich der Ausbildung nach der Schule.
Mit vier Gesetzesvorhaben werden wir in diesem Jahr:
1. Das Kita-Gesetz novellieren, um mehr Perspektiv-Kitas einzuführen sowie die Kita- Bedarfsplanung zu flexibilisieren;
2. Mit einer Änderung des Schulgesetzes die Rechtsgrundlage für die verpflichtende Viereinhalbjährigen-Untersuchung schaffen, um den Erwerb der deutschen Sprache vor der Einschulung sicherzustellen;
3. Im Haushaltsgesetz 254 Stellen für Lehrkräfte zusätzlich schaffen und damit die Unterrichtsversorgung auf mehr als 103 Prozent erhöhen;
4. Die Errichtung des Azubiwerks Schleswig-Holstein auf den Weg bringen, damit dieses ab dem nächsten Jahr seine Arbeit aufnehmen kann.
Meine Damen und Herren, für die Kita-Finanzierung wird der Landesanteil von über 800 Millionen Euro in diesem Jahr auch in Zukunft weiter anwachsen, weil sich das Land nach der Kita-Reform der letzten Wahlperiode an allen zukünftigen Kostensteigerungen proportional beteiligt. Für die Investitionen in den schulischen Ganztag wenden Bund, Land und Kommunen einmalig bis zu einer Milliarde Euro auf. Hinzu kommen dann aufwachsend die Betriebskosten des schulischen Ganztags, die am Ende das Land mit weiteren 200 Millionen Euro jährlich belasten werden. Für zusätzliche Lehrerstellen und die Einführung des Azubiwerkes belaufen sich die Kosten auf knapp 20 Millionen Euro jährlich, wovon ein erster Teil bereits in diesem Jahr anfällt.
Vier Gesetzesvorhaben, Investitionen in Milliardenhöhe und zusätzliche laufende Kosten im dreistelligen Millionenbereich – all das zeigt eindrucksvoll: Kinder stehen im Mittelpunkt der Politik dieser Landesregierung. Es gibt nämlich keinen besseren Zeitpunkt als jetzt, um in Kinder zu investieren – und genau das tun wir.



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