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Christopher Vogt zu TOP 5 "Änderung des Gesetzes über die Hochschulen"
25.02.2026 | HochschuleChristopher Vogt zu TOP 5 "Änderung des Gesetzes über die Hochschulen" In seiner Rede zu TOP 5 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Stiftungsuniversität zu Lübeck und des Gesetzes über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein) erklärt der Vorsitzende und hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: „Für einen erfolgreichen Wissenschaftsstandort, der Schleswig-Holstein aus Sicht der FDP-Fraktion ganz ausdrücklich sein soll, sind neben der Finanzierung vor allem die rechtlichen Grundlagen entscheidend. Unsere Hochschulen haben für die Zukunftsfähigkeit Schleswig-Holsteins eine ganz entscheidende Rolle – sie brauchen deshalb auch ein zeitgemäßes Hochschulgesetz mit den richtigen Weichenstellungen, um sich besser entwickeln zu können.Die letzte größere Reform des Hochschulgesetzes hatte noch die Jamaika-Koalition umgesetzt. Bei Schwarz-Grün ist von einer Weiterentwicklung des Hochschulgesetzes auch nach bald vier Jahren bisher leider nichts zu sehen – außer den kürzlich eingeführten Verwaltungsgebühren für die Studierenden, die ein hochschulpolitischer Rückschritt waren. Es sollte aus unserer Sicht nicht dabei bleiben, dass sich die Diskussion über dieses wichtige Gesetz in dieser Wahlperiode vor allem darin erschöpft, die Studierenden zum Schließen von schwarz-grünen Haushaltslöchern heranzuziehen.Wir wollen, dass unsere Hochschulen international konkurrenzfähig sind, Wissen schneller in die Wirtschaft und Gesellschaft bringen und attraktive Orte zum Studieren, Forschen und Lehren sind. Wir haben deshalb einige konkrete Vorschläge erarbeitet, die wir Ihnen heute vorstellen: Wir schlagen vor, dass die Hochschulen Bau- und Sanierungsmaßnahmen zukünftig selbst planen und durchführen können. Das fordern auch immer mehr Hochschulen aus guten Gründen. Das Desaster bei den Fakultätenblöcken in der Leibnizstraße zeigt erneut, dass es mit der GM.SH im Hochschulbau leider zu oft zu enormen Problemen, Verzögerungen und Kostensteigerungen kommt. Die Hochschulen wissen selbst am besten, welche Anforderungen ihre Bauvorhaben mit Blick auf Forschung und Lehre haben müssen. Die GM.SH muss auch – gerade mit Blick auf die geplanten Milliarden-Investitionen in die vielen Bundeswehrstandorte in Schleswig-Holstein – dringend entlastet werden, denn für deren Baumanagement ist sie ja schließlich auch zuständig. Und das wird eine echte Mammut-Aufgabe werden. Um das große Potenzial unserer Hochschullandschaft besser ausschöpfen zu können, sollte das Land den Hochschulen insgesamt mehr Autonomie und Freiräume zugestehen. Dies sollte zukünftig auch bei der Profilbildung, der Schwerpunktsetzung und der Ausrichtung bei Studium und Lehre der Fall sein. Die Hochschulen sollen interne Verfahren vereinfachen, die Digitalisierung beschleunigen und Verwaltungsvorgänge spürbar reduzieren können. Die internationale Vernetzung der Hochschulen wollen wir weiter stärken. Wir wollen an unseren Hochschulen zudem bessere Rahmenbedingungen für Ausgründungen und für Start-Ups schaffen. In Deutschland und auch in Schleswig-Holstein werden aus Forschungsergebnissen und guten Ideen viel zu selten erfolgreiche Geschäftsmodelle. Da gibt es sehr viel Luft nach oben. Das muss dringend besser werden.Auch an den staatlichen Hochschulen muss die Forschung im elementar wichtigen Verteidigungsbereich möglich sein. Wir wollen deshalb gesetzlich klarstellen, dass Zivilklauseln an den Hochschulen des Landes nicht möglich sind. Sie wären ein verfassungswidriger Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit. Ich bin überrascht, dass der Kollege Tobias Koch unseren Vorschlag zur Zivilklausel wiederum für verfassungswidrig hält. Auf die Begründung der CDU-Fraktion bin ich sehr gespannt, denn schließlich haben ja auch von der Union regierte Bundesländer eine solche Regelung im Hochschulgesetz. Die jahrzehntelange Diskussion über Zivilklauseln kann ich zwar moralisch nachvollziehen, aber sie ist mit Blick auf unsere Verteidigungsfähigkeit weder zielführend noch gesellschaftlich mehrheitsfähig. Zivilklauseln sind auch praktisch kaum umsetzbar.Last but not least: Die Hochschulen brauchen noch mehr Unterstützung des Landes im Kampf gegen den grassierenden Antisemitismus. Es geht um die Verteidigung unserer Freiheit und den Schutz des jüdischen Lebens. Jüdische Hochschulangehörige müssen angstfrei studieren und lehren können. Wir wollen hier keine Berliner Verhältnisse haben. Antisemitismus darf auch an den Hochschulen nicht toleriert werden. Die skandalösen antisemitischen Vorfälle während der ‚Islam-Woche’ an der Uni Kiel haben erneut gezeigt, dass es auch in Schleswig-Holstein ernsthafte Probleme gibt. Das Problem besteht aber leider nicht nur am rechten Rand und in muslimisch geprägten Milieus, sondern auch am linken Rand, wie die Attacke am vergangenen Wochenende in Kiel erneut gezeigt hat. Das Hochschulgesetz muss deshalb zukünftig klare Vorgaben zur Prävention und zum Umgang mit antisemitischen Vorfällen machen. Wir schlagen Ihnen hierfür verschiedene Maßnahmen vor.Wir freuen uns auf die Aussprache und die weitere Diskussion im Ausschuss!“Sperrfrist Redebeginn!Es gilt das gesprochene Wort. Christopher Vogt VorsitzenderKontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. PressesprecherinTel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.deFDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de