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26.02.26 , 11:40 Uhr
B 90/Grüne

Catharina Nies zu Schwangerschaftsabbrüchen in Flensburg

Presseinformation Nr. 26.051 26.02.2026
Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 15 – Frauen nicht allein lassen – ausreichend Angebote für Schwangerschaftsabbrüche in Flensburg sicherstellen Dazu sagt die frauenpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Catharina Nies: Schwangere brauchen eine Versorgungssituation, die ihre Selbstbestimmung zulässt Sehr geehrte Damen und Herren,
Schwangere brauchen eine Versorgungssituation, die ihre Selbstbestimmung zulässt. Dazu gehört der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen. Wir erleben gerade nicht nur bei uns in Flensburg, sondern EU-weit aufgrund der Bürger*inneninitiative „my body - my choice“, wie Millionen von Menschen um diese Selbstbestimmung der Frau kämpfen, auf der Straße, im Netz und in den Parlamenten. Und zwar zurecht, weil es ein Ringen um Gleichberechtigung ist, die wir 2026 immer noch nicht vollständig erreicht haben.
My body – my choice bedeutet, dass eine Frau im 21. Jahrhundert über ihren eigenen Körper bestimmen sollte, dass jede Frau nach einer Vergewaltigung ohne Rechenschaft abzulegen entscheiden können sollte, kein Kind zu bekommen, und dass eine Schwangere auch im späteren Verlauf einer Schwangerschaft bei medizinischen Indikationen ihre eigene Gesundheit schützen darf.
Ich muss das voranstellen, weil man glaube ich verstehen muss: für viele von uns Frauen geht es nicht um Zahlen, Statistiken und theoretische Fahrtzeitenentfernung, es geht darum, ob frauenbezogene Versorgungsthemen im Gesundheitswesen eine gleichberechtigte Rolle spielen. Und das tun sie nicht. Deshalb sind die Bewegung und die Empörung so groß. Das zeigt die Petition für den Landtag, die Protestaktionen und die vielen Mails. Und ich kann als Frau und als Grüne jede Zeile davon nachempfinden.
Und weil diese Selbstbestimmung ein Ringen um Gleichberechtigung ist, deshalb fühlen sich viele Frauen in Flensburg und Umgebung in ihrer persönlichen Freiheit eingeschränkt von der Entscheidung der Malteser Norddeutschland zum 1. März 26 das medizinische Angebot operativer Abbrüche am Krankenhaus einzustellen. Also etwa drei Jahre früher, als es von der Stadt Flensburg seit 2019 geplant war. Wir erleben zeitgleich in Lippstadt, wie ein Arzt juristisch kämpft, dem die Durchführung von medizinisch indizierten Schwangerschaftsabbrüchen an einem katholischen Krankenhaus, dienstrechtlich verboten wurde. Weil er sagt: es gibt ein ärztliches Weigerungsrecht und das heißt, es muss auch ein ärztliches Entscheidungsrecht geben. Und nur jemand mit medizinischer Ausbildung kann und sollte darüber entscheiden, ob ein Schwangerschaftsabbruch medizinisch notwendig ist, keine Kirche, kein Arbeitgeber und es muss eine rein medizinische Entscheidung sein. Und ich sage: er hat recht!
Aber warum haben wir all diese Herausforderungen? Weil der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland immer noch Bestandteil des Strafgesetzbuches ist. Wir Grüne halten das für ein antifeministisches Relikt. Aber der Gruppenantrag hierzu im Bundestag ist leider gescheitert. Also müssen wir Behelfs- Lösungen auf Landesebene suchen.
Ich glaube, ich überrasche niemanden, wenn ich hier offen sage, dass es kaum ein Thema bei uns in der Koalition gibt, das uns so sehr herausfordert, eine gemeinsame Position zu entwickeln. Denn wir blicken einfach von unterschiedlichen Plätzen auf den gleichen Punkt. Aber wir zeigen mit dem Koalitionsantrag, dass wir die Sorgen der Flensburger*innen ernst nehmen. Und ja: Die Lage in Flensburg ist angespannt, insbesondere mit Blick auf operative Angebote. Medikamentöse Angebote sind gestiegen. Wir Grüne wünschen uns, dass eine „angemessene und ausreichende Versorgung“ nicht als „Tagesreise“ definiert wird, sondern als ein wohnortnahes Angebot.
Aber zur Ehrlichkeit gehört auch: Wer heute so tut, als könne ein Bundesland selbst entweder medizinische Leistungen einfach anordnen oder sie selbst erbringen, der weckt Erwartungen, die wir rechtlich nicht erfüllen können und dürfen. Und der blendet aus, dass es die Entscheidung der Stadt Flensburg und von Teilen der Kommunalpolitik, also auch der SPD, aus dem Jahr 2019 war, das Peelwatt-Grundstück an einen Krankenhausträger zu verkaufen, der angekündigt hat, keine Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Der Wegfall war seit 2019 besiegelt.
Jetzt muss aber eine Lösung gefunden werden: In unserem Koalitionsantrag bitten wir deshalb die Landesregierung um drei Punkte.
Erstens: eine Strukturanalyse damit wir endlich Datensicherheit bekommen, wie die ambulante und stationäre Versorgung heute aussieht und sich entwickelt.
Zweitens: einen lösungsorientierten Austausch mit niedergelassenen Gynäkolog*innen, Kommunen, Kassen und Krankenhausgesellschaft, um gemeinsame Maßnahmen zu entwickeln, die Versorgung langfristig sicherzustellen.
Drittens: sichern wir die Schwangerschaftskonfliktberatung, wollen bestehende Angebote bekannter machen und setzen außerdem die Fahrtkostenrückerstattung um.
Wir werden gemeinsam mit den Mitverantwortlichen darauf hinwirken, tragfähige Lösungen zu finden, aber die Stadt Flensburg könnte sich daran konstruktiv beteiligen, in dem endlich eine öffentliche Ausschreibung für das städtische Grundstück auf den Weg gebracht wird, damit private Investoren ihr Interesse für Bau und Betrieb eines MVZ auf dem Peelwatt bekunden können. Und diese Interessenten gibt es. Sie warten nur darauf. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
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Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
T 0431 988 1503 M 0172 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de sh-gruene-fraktion.de

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