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Oliver Brandt zum Ehegattensplitting
Presseinformation Nr. 26.052 26.02.2026Es gilt das gesprochene Wort!TOP 22 – Die Einkommensteuer moderner und familienfreundlicher gestalten: Einführung eines gerechten Familiensplittings Dazu sagt der finanzpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Oliver Brandt: Das Ehegattensplitting ist nicht mehr zeitgemäß Sehr geehrte Damen und Herren,was verbinden Sie mit dem Jahr 1958? Die Fußball-Weltmeisterschaft in Schweden, die Einführung der Verkehrssünderkartei in Flensburg oder die Einführung des Ehegattensplittings? Seit nunmehr 68 Jahren werden Ehepaare, seit 2013 auch Paare in eingetragenen Lebenspartnerschaften, gemeinsam steuerlich veranlagt.Diese Regelung wurde damals nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eingeführt, als die Alleinverdiener-Ehe der gesellschaftliche Normalfall war. Seitdem haben sich die Werte in unserer Gesellschaft und die Rollenbilder in Familie und Arbeitswelt allerdings grundlegend gewandelt.So ist die Diskussion über eine Änderung des Ehegattensplittings nicht neu: 1982 scheiterte eine Reform durch den Austritt der FDP-Minister aus der Bundesregierung unter Helmut Schmidt, 1998 hatte die rot-grüne Koalition eine Reform im Koalitionsvertrag stehen, konnte sich allerdings nicht auf eine Umsetzung verständigen.Zuletzt hatte die Ampel-Koalition mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz 2024 einen Reformschritt geplant, indem die Steuerklassen 3 und 5 abgeschafft werden sollten. Doch vor der Umsetzung zerbrach die Ampel-Koalition. Daher bleibt eine Reform des Ehegattensplittings auch für uns Grüne weiter auf der Agenda.Wir sehen darin einen Fehlanreiz: Das Ehegattensplitting bringt umso mehr Steuervorteile, je weiter die Einkommen in einer Ehe oder Partnerschaft auseinanderliegen. Laut Angaben des Statistischen Bundesamts ist in rund 57 Prozent der Fälle der Mann der Hauptverdiener, in 33 Prozent der Paarhaushalte verdienen beide etwa gleich viel und nur bei 10 Prozent ist die Frau die Hauptverdienerin. Das Modell des männlichen Alleinverdieners wird eindeutig steuerlich begünstigt. Das entspricht nicht unserer Vorstellung von der Gleichstellung der Geschlechter. Zudem setzt das Ehegattensplitting einen deutlichen Fehlanreiz auf dem Arbeitsmarkt: Für die Person, die weniger verdient, lohnt sich auch das Aufstocken der Arbeitszeit deutlich weniger. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat errechnet, dass eine Abschaffung des Ehegattensplittings die Erwerbsbeteiligung von Frauen um rund 2,4 Prozentpunkte erhöhen und ihre durchschnittliche Arbeitszeit um etwa 7,4 Prozent steigern könnte. Das wäre ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels. Und auch ein echter Wachstumsbooster: Laut Simulationen des Wirtschaftsforschungsinstituts RWI könnte durch die höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen das Bruttoinlandsprodukt um bis zu 1,5 Prozent steigen.Und noch ein statistischer Fakt: 43 Prozent der Ehen, die vom Splitting profitieren, sind kinderlos. Zugleich werden Alleinerziehende und Paare mit Kindern, die nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, immer noch steuerlich benachteiligt. Gefördert wird also die Ehe, nicht die Familie. Das ist nicht zeitgemäß. Und ich empfinde es auch als ungerecht. Daher bedanke ich mich bei der SPD, dass sie dieses Thema, dass uns Grünen seit langem am Herzen liegt, mit ihrem Antrag in die Beratungen hier im Landtag eingebracht hat. In der Problembeschreibung sind wir uns weitestgehend einig.Nun ist die Frage, welche Reformschritte die richtigen sind. Die SPD schlägt eine Weiterentwicklung des Ehegattensplittings zu einem Familiensplitting vor. Hier stellen sich mir noch eine Reihe von Fragen. Zum Beispiel bei der sozialen Ausgestaltung. Auch wenn die SPD in ihrem Antrag die Entlastung von Familien mit mittleren und niedrigen Einkommen fordert, mit einem steuerlichen Instrument werden zunächst hohe Einkommen überproportional begünstigt. Bei geringen Familieneinkommen würde eine steuerliche Entlastung dagegen kaum Wirkung zeigen.Deshalb sehe ich direkte, einkommensunabhängige Leistungen für Kinder als sinnvoller an. Die Kindergrundsicherung wäre ein solches Konzept. Auch die Haushaltsauswirkungen einer Reform des Ehegattensplittings müssen in der Diskussion berücksichtigt werden. Auch wenn wir die Zielsetzung dieses Antrags grundsätzlich unterstützen, sollten wir ihn vertiefend diskutieren. Deshalb schlagen wir eine Ausschussüberweisung vor.Vielen Dank!***Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 KielT 0431 988 1503 M 0172 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de sh-gruene-fraktion.de