Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Sophia Schiebe zu Top 28: Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen stärken
Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathekLANDTAGSREDE – 26.Februar 2026Sophia Schiebe Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen stärken TOP 28: Leitfaden zur Umsetzung der Jugendbeteiligung in Schleswig-Holstein (Drs. 20/4111)Demokratie lebt nicht von schönen Worten. Demokratie lebt davon, dass Menschen erleben: Meine Stimme zählt. Meine Meinung bewirkt etwas. Und das gilt nicht erst ab 18. Das gilt heute. Für Kinder. Für Jugendliche. Für diejenigen, die sich einmischen, Verantwortung übernehmen, Anträge formulieren und erwarten dürfen, dass ihre Beteiligung verbindlich ist. Der Antrag von Schwarz-Grün bleibt genau an dieser Stelle unkonkret. Er setzt vordergründig auf einen Leitfaden – wie progressiv, sehr mutig – auf Hinweise, wie Beteiligung umgesetzt werden kann, auf Empfehlungen. Aber Empfehlungen ersetzen eben keine strukturellen Verpflichtungen. Ein Leitfaden kann Orientierung bieten, doch er schafft keine zusätzlichen Rechte. Er beantwortet nicht die Frage, was passiert, wenn Beteiligung nicht ernst genommen wird. Und ich hoffe insgesamt, dass dieser Antrag nicht die Tonalität für die weiteren Maßnahmen beinhaltet, die im Zuge der Kinder- und Jugendstrategie umgesetzt werden sollen. Dieser Ton wäre dann zumindest ein sehr leiser, liebe Kolleg*innen. Kinder- und Jugendbeiräte sind politische Gremien. Diese Beiräte befassen sich mit realen politischen Entscheidungen: mit Haushaltsfragen, Infrastruktur, Mobilität, Freizeitangeboten, Klimaschutz. Sie formulieren Stellungnahmen, bringen Initiativen ein, fordern Veränderungen und gestalten Politik aktiv vor Ort mit. Wer diese Arbeit ernst nimmt, muss auch ihre strukturelle Absicherung ernst nehmen. Der § 47f der Gemeindeordnung war ein wichtiger Schritt. Aber zwischen gesetzlicher Norm und gelebter Praxis klafft eine Lücke. In manchen Kommunen sind Kinder- und Jugendbeiräte selbstverständlicher Teil politischer Entscheidungsprozesse. Das ist wirklich großartig. In anderen Kommunen existieren solche Gremien hingegen gar nicht oder nur auf dem Papier. 1 Dort fehlt es wahrscheinlich an verbindlichen Strukturen, an klaren Zuständigkeiten oder an manchen Stellen am politischen Willen. Es ist ein Hinweis darauf, dass Rechte nicht überall gleich wirksam sind. Demokratische Teilhabe darf weder vom Engagement Einzelner noch vom politischen Klima vor Ort abhängen. Deshalb ist die Überprüfung der Wirksamkeit des § 47f wichtig. Sie ist ein politisches Signal: Beteiligung ist verbindlich. Beteiligung ist Standard. Genau hier setzt unser Antrag an und hat zum Ziel die Beteiligungsrechte junger Menschen zu stärken. Zudem fordern wir eine landesweite, unabhängige Servicestelle für Kinder- und Jugendbeiräte. Unabhängig, nicht als verlängerter Arm bestehender Strukturen, sondern als fachliche Instanz an der Seite der Jugendbeiräte. Sie soll beim Landesbeauftragten für politische Bildung angedockt sein und Expertise bündeln, Standards entwickeln, Qualifizierung anbieten und dort unterstützen, wo Beteiligungsrechte nicht ernst genommen oder Verfahren verzögert werden. Beteiligung braucht Professionalität, und Professionalität braucht eine stabile Struktur. Darüber hinaus fordern wir in unserem Antrag eine strukturierte landesweite Vertretung der kommunalen Kinder- und Jugendbeiräte. Eine Landesvertretung, die kontinuierlich arbeitet, Erfahrungen bündelt und Themen aus den Kommunen systematisch auf die Landesebene trägt. Das ist mehr als Austausch. Es geht um politische Rückkopplung. Entscheidungen auf Landesebene betreffen junge Menschen unmittelbar; ihre Perspektiven aus den Kommunen müssen ebenso systematisch zurückgespielt werden. Dieser Landesbeirat kann perspektivisch eine tragende Säule für weitergehende Beteiligungsstrukturen, für eine gesamte Jugendvertretung auf Landesebene sein. Wer über eine institutionalisierte Jugendvertretung nachdenkt, braucht eine belastbare Grundlage. Diese besteht auch aus starken kommunalen Beiräten, unabhängiger Unterstützung und verbindlicher Vernetzung. Im Unterschied zum Antrag von Schwarz-Grün geht es uns damit nicht nur um die Begleitung bestehender Praxis, sondern um deren strukturelle Weiterentwicklung. Nicht um Sensibilisierung, sondern um Absicherung. Nicht um lose Empfehlungen, sondern um institutionelle Verankerung. Der Antrag des SSW bringt zusätzliche Vorschläge in die Debatte ein, insbesondere im Hinblick auf landesweite Beteiligungsformate. Auch für uns manifestiert sich die Kinder- und Jugendbeteiligung nicht nur in den Beiräten und wir finden viele dieser Ansätze richtig gut. Die vorgeschlagenen Modelle werfen aber noch Fragen nach der konkreten Ausgestaltung auf, oder an der ein oder anderen Stelle würden wir Dinge noch einmal anders verzahnen oder Gremien anders zusammensetzen. Daher sind wir der Auffassung, alle Anträge im Sozialausschuss noch einmal vertieft zu beraten. Dort kann geprüft werden, wie rechtliche Wirksamkeit, institutionelle Unabhängigkeit und landesweite Repräsentation sinnvoll miteinander verbunden werden können. Entscheidend bleibt: Jugendbeteiligung braucht verbindliche Standards, unabhängige Unterstützung und eine klare institutionelle Struktur. 2