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Martin Habersaat zu Top 20: Ganztag muss auch für Kinder mit Förderbedarf möglich sein!
Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathekLANDTAGSREDE – 26.Februar 2026Martin Habersaat Ganztag muss auch für Kinder mit Förderbedarf möglich sein! TOP 20: Recht auf Ganztag für alle Schülerinnen und Schüler (Drs. 20/4097)Schulbegleitung ist eine Form persönlicher Assistenz und unterstützt Kinder mit einer Behinderung oder einer drohenden Behinderung im schulischen Alltag. Für manche Familien ist Schulbegleitung die einzige Möglichkeit, den regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes sicherzustellen. Ist nun der Besuch eines Ganztagsangebots auch Teil des Schulbesuchs? Darüber gibt es in Schleswig-Holstein plötzlich Streit. Anlass ist ein Schreiben des Sozialministeriums an die Träger der Eingliederungshilfe. Das ist der Hintergrund: Schulbegleitung kann es entweder nach §112 (Bildung) oder §113 SGB IX (Betreuung) geben. In beiden Fällen zahlt die Eingliederungshilfe und damit zu 80 Prozent das Land. Es kann auch eine Schulbegleitung geben, die sich aus beiden §§en speist. Aber: Bei Leistungen nach §113 können die Eltern zur Mitfinanzierung herangezogen werden. Das Sozialministerium mahnt nun die Träger der Eingliederungshilfe an, zwischen Bildung und Betreuung im Ganztag hart zu unterscheiden. Das verursacht zwar mehr bürokratischen Aufwand bei den Trägern der Eingliederungshilfe, weil die Bewilligung stundengenau unterscheiden muss. Es spart aber eben auch Geld, wenn Eltern mehr beteiligt werden. Das widerspräche aus meiner Sicht der von der Landesregierung formulierten Kostenobergrenze von 135 Euro für alle Kinder im Ganztag, weil es Eltern von Kindern mit Behinderung schlechter stellt. Wenn nun das Sozialministerium in der Presse außerdem die 1 Schulassistenz ins Spiel bringt, setzt das das Bildungsministerium unter Druck, das die Schulassistenz nach aktuellem Stand nicht ausweiten wollte. Kosten Schulbegleitung §112: Land 80%, Kreise 20% Kosten Schulbegleitung §113: Anteil Eltern, Rest Land 80%, Kreise 20% Kosten Schulassistenz: Land 100% (Bildungsministerium) Dahinter liegen zwei Probleme verborgen, über die wir reden müssen: 1. Schon wieder spart die Landesregierung zu Lasten der Schwächsten. Traf es zunächst Kinder mit Förderbedarf in Deutsch durch Kürzungen im Bereich Deutsch als Zweitsprache und anschließend die Stundenversorgung der Gemeinschaftsschulen, stehen nun Kinder mit Behinderungen im Mittelpunkt der Sparbemühungen. 2. Schon wieder zeigt sich, dass Sozialministerium und Bildungsministerium in wichtigen Fragen nicht nur gegenteiliger Auffassung sind, sondern über diese Auffassungen nicht einmal miteinander reden. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteile vom 06.12.2018 – B 8 SO 4/17 R und B 8 SO 7/17 R) kommt es entscheidend darauf an, ob das Nachmittagsangebot der Erleichterung, Unterstützung oder Ergänzung der pädagogischen Arbeit der Schule dient. Ist dies der Fall, qualifiziert das Gericht die Maßnahme als Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung und damit als Leistung der Teilhabe an Bildung. Dient das Angebot hingegen vorrangig der bloßen Überbrückung der Zeit bis zur erneuten Übernahme der Betreuung durch die Eltern, handelt es sich um eine Leistung der sozialen Teilhabe, die grundsätzlich bedürftigkeitsabhängig ist. Maßgeblich ist also die konkrete pädagogische Zielsetzung und funktionale Einbindung des Angebots in den schulischen Bildungsauftrag. Und da ist unser Bildungsministerium klar. Das schreibt im Pädagogischen Rahmenkonzept 2026 für den 2 Ganztag: „Die unterrichtsergänzenden Ganztags- und Betreuungsangebote bilden zusammen mit dem Unterricht eine pädagogische Einheit.“ Diese konzeptionelle Festlegung spricht deutlich dafür, dass sowohl der Unterricht am Vormittag als auch die Nachmittagsangebote im offenen Ganztag dem schulischen Verantwortungsbereich zuzuordnen sind. Mein Vorschlag: Da Frau Touré aus grundsätzlichen Erwägungen nicht an Sitzungen des Sozialausschusses teilnimmt, könnten dessen Sitzungstermine im Kalender ja vielleicht als Jour-Fix zwischen Sozialministerin und Bildungsministerin reserviert werden. Da gäbe es auch noch mehr Themen. Wenn Sie das nicht wollen, orientieren Sie sich vielleicht am Bundessozialministerium. Das stellt auf seinen Webseiten klar: „Darüber hinaus schließen für den Bereich der Eingliederungshilfe die Leistungen zur Teilhabe an Bildung schulische Ganztagsangebote mit ein.“ Wir erwarten, dass das Recht auf Ganztag auch für Kinder mit Behinderungen vollumfänglich gilt – inklusive notwendiger Schulbegleitung über den gesamten Tag hinweg. Alles andere wäre sozial ungerecht und bildungspolitisch verantwortungslos. 3