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Martin Habersaat zu Top 24: Wir brauchen einen Krisengipfel für unsere Schulen!
Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathekLANDTAGSREDE – 26.Februar 2026Martin Habersaat Wir brauchen einen Krisengipfel für unsere Schulen! TOP 24: Für eine Eignungsprüfung bei fehlender Gymnasialempfehlung (Drs. 20/4105)Der Hilferuf des Philologenverbandes, wonach Schülerinnen und Schüler mit Gymnasialempfehlung häufig nicht mehr über die notwendigen Kompetenzen für den Besuch eines Gymnasiums verfügen, ist alarmierend. Auch aus den Gemeinschaftsschulen werden kritische Stimmen laut etwa zu Abschulungen von Gymnasien sowie zur Frage, wie und wann sogenannte Rückläufer*innen am besten aufgefangen werden sollten. Hinzu kommen die Kürzungen von Ressourcen für Gemeinschaftsschulen (- 6 Stunden) und Gymnasien (- 4 Stunden) in den Klassen 5-10, die Vergrößerung von DaZ-Klassen und weitere Maßnahmen der vergangenen Jahre, die an den Schulen zu Einschränkungen ihrer Möglichkeiten geführt haben. Die SPD fordert deshalb einen Krisengipfel. Die Landesregierung muss alle am Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule beteiligten Gruppen und Verbände sowie Vertreter*innen der Wissenschaft zu einem Runden Tisch einladen, bei dem über den bestmöglichen Übergang der Kinder und die notwendige Ausstattung der Schulen gesprochen werden soll.Mögliche Themen sind · der richtige Zeitpunkt für den Schulartwechsel in Diskussion sind spätere Zeitpunkte als nach der vierten Klassen. · die Verbindlichkeit von Empfehlungen und Beratungsangeboten, · soziale Steuerungseffekte durch die Etablierung zusätzlicher Tests, · Fördermöglichkeiten nach Erhebung der Lernausgangslage und weitere denkbare Maßnahmen wie etwa · Probeunterricht an den weiterführenden Schulen. 1 Mit dem Auslaufen der Regionalschulen und damit dem endgültigen dem Ende des dreigliedrigen Schulsystems in Schleswig-Holstein war auch das Ende der dreigliedrigen Schulartempfehlung gekommen. Bis dahin konnte man mit einer Hauptschulempfehlung eine Hauptschule oder eine Realschule besuchen, mit einer Realschulempfehlung eine Realschule oder ein Gymnasium. Gewissermaßen durfte man einmal „springen“. Wo es aber nur noch Gymnasien und Gemeinschaftsschulen gab, war dieses „einmal springen“ gleichbedeutend mit einer Abschaffung der Schulartempfehlung. Wir standen nun vor zwei Alternativen, die tatsächlich beide diskutiert wurden:a) Eine verbindliche Schulartempfehlung dergestalt, dass einer Gruppe von Schülerinnen und Schülern der Zugang zum Gymnasium durch Entscheidung der Grundschule verwehrt wird.b) Ein verbindliches Beratungsgespräch beim Schulübergang mit anschließend freier Elternwahl, verbunden mit der Hoffnung auf einen verantwortungsvollen Umgang der Eltern mit dem Wahlrecht und der weiterführenden Schulen mit den ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schülern.Variante a) hatte aus der damaligen Sicht zwei Nachteile:1) Die Gymnasien mussten mit sinkenden Schülerzahlen rechnen und lehnten in den Dialogveranstaltungen diese Variante ab.2) Der Druck auf die Grundschulen, mit gerichtlichen Anfechtungen von Noten schon in der dritten Klasse und ähnlichen Erscheinungen, hätte zugenommen. Dagegen wandten sich viele Grundschulen. Es wurde Variante b) gewählt, die dazu führt, dass Schülerinnen und Schüler auf dem Gymnasium landen, die dort möglicherweise oder tatsächlich „nicht hingehören“. Ich finde diese Betrachtungsweise problematisch, dazu unten mehr. Aus meiner Sicht könnte man dem durch sorgfältige Beratungsgespräche nicht nur der abgebenden, sondern auch der aufnehmenden Schule entgegenwirken. Das funktioniert an unterschiedlichen Orten im Land unterschiedlich gut. Im Rahmen der folgenden Schulgesetznovelle legten die Gymnasien größten Wert darauf, die Möglichkeit der Schrägversetzung am Ende von Klasse 6 beizubehalten. Das ist die einzige Möglichkeit, ein Kind gegen dessen und den Willen der Eltern „loszuwerden“. Im Gegenzug haben wir ins Schulgesetz aber die Verpflichtung für die Gymnasien aufgenommen, sich intensiv um solche Kinder zu bemühen. Das haben wir vor dem Hintergrund realer Erfahrungen im Land getan. Die CDU legt darauf seit Übernahme des Bildungsministeriums weniger Wert.Es bleibt bei unserem derzeitigen Schulsystem allerdings ein Dilemma: Die Gymnasien sagen, dass sie dann am besten arbeiten können, wenn sie Kinder, die dort „nicht hingehören“, an Gemeinschaftsschulen abgeben können. 2 Die Gemeinschaftsschulen sagen, dass sie dann am besten arbeiten können, wenn sie durchgängige pädagogische Konzepte mit stabilen Lerngruppen ab Klasse 5 umsetzen können. Vermutlich haben beide Seiten Recht. Nun stelle ich mich aus drei Gründen, Kritiker mögen das „Ideologie“ nennen, in dieser Frage eher auf die Seite der Gemeinschaftsschulen: 1. Ich glaube, dass Gymnasien mit weniger Schrägversetzungen auskommen können (s.o.). 2. Ich glaube, dass in Einzelfällen auch eine zieldifferente Beschulung von Kindern am Gymnasium möglich ist. Wer einmal dieselbe 9. Klasse eines Gymnasiums im Mathematikunterricht und im Deutschunterricht gesehen hat, wird nichts anderes als zieldifferente Beschulung erlebt haben. 3. Ich glaube, dass es in der Pädagogik der Jugendphase entscheidend darauf ankommt, Schule zu einem Ort zu machen, an dem sich Jugendliche zugehörig fühlen. Das Damoklesschwert, wegsortiert zu werden, ist nicht leistungsfördernd.Meine daraus resultierende politische Forderung für die kommenden Monate: Die Rückumstellung der Gymnasien auf G9 sollte zum Anlass genommen werden, die Sekundarstufen I der Gymnasien und Gemeinschaftsschulen dahingehend zu überprüfen, ob sie den pädagogischen Herausforderungen der Jugendphase im Informationszeitalter noch entsprechen. Diese Herausforderungen heißen Chancengerechtigkeit, Leistungsförderung und Wohlbefinden. 3