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Marc Timmer zu Top 31: Vorsicht Falle! Bitte aufpassen bei Onlinekäufen von Unternehmen aus Drittstaaten
Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathekLANDTAGSREDE – 18. März 2026Marc Timmer Vorsicht Falle! Bitte aufpassen bei Onlinekäufen von Unternehmen aus Drittstaaten TOP 31: Mit klaren Regeln im Onlinehandel die Eigenverantwortung stärken (Drs. 20/4210)Soziale Marktwirtschaft bedeutet für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten immer auch eine faire Marktwirtschaft, die Verbraucherinnen und Verbraucher in den Mittelpunkt stellt. Die Überschrift des Antrags verheißt viel. Sie lautet: „Mit klaren Regeln im Online Handel die Eigenverantwortung stärken“. Aus Verbrauchersicht läge hier wahrscheinlich eine „irreführende Werbung“ vor. Denn klar ist, dass die Regelungen für Verbraucherinnen und Verbraucher insgesamt ziemlich unklar sind und es auch nach diesem Antrag – leider! – bleiben werden. Der Antrag ist aber im Grundsatz nicht falsch. Das aufgeworfene Problem ist mit Einschränkungen für Verbraucherinnen und Verbraucher vorhanden. Der zusätzliche Regelungsbedarf ist allerdings eher überschaubar. Bereits nach geltender Rechtslage müssen Informationen über den Anbieter wie dessen Firmensitz im Impressum aufgeführt werden. § 246a EGBGB sowie § 5 DDG beschreiben diese Informationspflichten. Einen Straftatbestand erfüllt, wer diese Angaben in betrügerischer Absicht falsch angibt. In der Tat berichtet die Verbraucherzentrale von zunehmenden Fake-Shop-Anbietern. Sie kopieren und erstellen mittels KI einen Online-Shop. Hier müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher sehr aufmerksam sein. Denn der Fake- Online-Shop ist nicht leicht zu erkennen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten bei kleinsten Unsicherheiten in jedem Fall von Vorkasse absehen. Der Fake Shop Finder der 1 Verbraucherzentrale hilft. Im Übrigen gilt, dass bei Online-Shops aus Drittstaaten deutsches Verbraucherschutzrecht Anwendung findet, wenn das im Drittstaat ansässige Unternehmen gezielt auf den deutschen Markt ausgerichtet ist. Ansonsten ist selbst das anwendbare Recht unklar. Unabhängig hiervon stellt sich immer die Frage der Durchsetzbarkeit des Rechts gegenüber Unternehmen aus Drittstaaten. Hier wird rechtlich meist nichts zu machen sein. Ist deutsches Recht anwendbar, gilt gemäß § 246a Paragraf 1 Abs. 2 Nr. 2 EGBGB folgendes: Bei Fernabsatzverträgen muss der Anbieter über die Kosten für die Rücksendung der Waren nur dann informieren, wenn die Waren auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht auf dem normalen Postweg zurückgesendet werden können. Wir denken an die Waschmaschine, die einem nicht gefällt. Der Widerruf wird erklärt. Hier besteht Regelungsbedarf, der im Antrag leider nicht aufgegriffen wird. Bei „normalen“ mit der Post zu versendenden Produkten muss der Anbieter nicht angeben, wie hoch die voraussichtlich anfallenden Rücksendekosten sein werden. Und diese Rücksendekosten können bei Rücksendungen beispielsweise nach Vietnam oder in die USA beträchtlich sein. Zwar wird bei geringen Warenwerten eine Rücksendung für die Käuferin oder den Käufer ohnehin in der Praxis keine große Rolle spielen. Dennoch spricht nichts dagegen, den Katalog des § 246a EGBGB bei Lieferungen aus Drittstaaten um die Angabe der Rücksendekosten auch bei normalen Paketlieferungen zu erweitern. Damit verbunden ist die Frage, wo auf der Plattform die Rücksendekosten für alle Produkte angegeben werden sollten. Üblicherweise sind diese in den AGBs oder in der Widerrufsbelehrung versteckt. Dies macht eine Kenntnisnahme für die Verbraucherin oder den Verbraucher nahezu unmöglich, es sei denn, man möchte sich den Tag mit der Lektüre derart lesefeindlicher Texte beschweren. Deshalb sollte darauf gedrängt werden, Angaben über die Rücksendekosten beim Check- out verpflichtend zu machen, also vor dem Abschluss des Kaufvertrags. Gerne darf durch ein eigenes Klickfenster die Kenntnisnahme dieser Rücksendekosten bestätigt werden. Unter dem Strich lautet der Ratschlag für Verbraucherinnen und Verbraucher: 2 Erstens: Augen auf bei Online-Shops. Es könnten Fake-Shops sein. Zweitens: Bei Anbietern von Waren aus Drittstaaten bitte immer im Impressum nachschauen, wo der Sitz ist und aus welchem Land die tatsächliche Lieferung erfolgt. Es könnte sein, dass deutsches Verbraucherrecht keine Anwendung findet. Drittens: Bitte die Rücksendekosten checken bei Erwerb von Waren aus Drittstaaten. Für Produkte, die mit der normalen Post zurückversandt werden können, müssen Kosten für den Rückversandt nicht angegeben werden. Übrigens und wen es interessiert: Ich werde - wie gehabt - meine Produkte im Einzelhandel unserer schönen Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein kaufen. Unternehmenssitz: Innenstadt. 3