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18.03.26 , 12:33 Uhr
SSW

Michael Schunck: Klare Regeln für fairen und sicheren Onlinehandel

Presseinformation Kiel, den 18.03.2026

Es gilt das gesprochene Wort


Dr. Michael Schunck TOP 31​ Mit klaren Regeln im Onlinehandel die Eigenverantwortung stärken Drs. 20/4210
„Wir brauchen klare Regeln im Onlinehandel, die für Transparenz sorgen und müssen Verbraucherinnen und Verbraucher schützen und aufklären. Kürzungen bei den Verbraucherzentralen sind hier ein falsches Signal.“
Der Onlinehandel ist längst Teil unseres Alltags und mit einem Marktanteil von rund 13,4% am gesamten deutschen Einzelhandel – inklusive des Lebensmittelmarktes – hat er sich zu einer festen Wirtschaftsgröße entwickelt. Spätestens seit der Pandemie, verzeichnet die Branche ein stetigen Zuwachs. Wir haben es also mit einem boomenden Markt zu tun. Insbesondere die Online-Marktplätze haben einen signifikanten Anteil von über 50% am gesamten Online-Volumen. Dies hat der Handel erkannt und entsprechend ploppen immer neue Anbieter auf, die mit massiven Werbekampagnen und Angeboten locken. Für viele Menschen ist eine Onlinebestellung bequem, schnell und oft auch preisgünstiger als im klassischen Handel vor Ort. Gleichzeitig bringt der Onlinehandel aber auch neue Herausforderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher mit sich. Und genau deshalb ist es richtig, dass wir heute über klare Regeln im Onlinehandel sprechen. Denn eins muss klar sein, auch der Onlinehandel muss strengen Regeln unterliegen, die aber auch konsequent Anwendung finden müssen. Der vorliegende Antrag stellt die Eigenverantwortung der Verbraucherinnen und Verbraucher in den Mittelpunkt. Und genau darüber müssen wir sprechen. Natürlich tragen sie Eigenverantwortung für ihre Kaufentscheidungen. Niemand wird gezwungen, ein Produkt online zu bestellen. So weit so richtig. Aber Eigenverantwortung kann nur dann funktionieren, wenn auch die Rahmenbedingungen stimmen. Wer Verantwortung übernehmen soll, muss auch vollumfänglich informiert sein, geschützt werden und sich auf transparente Regeln verlassen können. Und genau hier kommt der Verbraucherschutz ins Spiel. Der Onlinehandel ist heute oft komplex, international aufgestellt und für viele Menschen schwer zu durchschauen. Internetplattformen, Marktplätze, Drittanbieter – häufig wissen Interessierte gar nicht genau, mit wem sie eigentlich einen Vertrag abschließen. Hinzu kommen aggressive Verkaufsstrategien, manipulative Designs auf Webseiten, sogenannte „Dark Patterns“, oder unklare Preisangaben. All das erschwert dezidierte Kaufentscheidungen. Für uns als SSW gilt deshalb, wenn die Eigenverantwortung gestärkt werden soll, dürfen wir den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht aus dem Blick verlieren. Verantwortung darf 2
nicht bedeuten, dass Menschen mit den Risiken des digitalen Marktes allein gelassen werden. Unseriöse Anbieter lassen sich heute nicht so einfach als solche enttarnen. Fake-Shops, undurchsichtige Abo-Modelle und betrügerische Angebote sind keine Einzelfälle mehr. Und da reicht es auch nicht aus, wenn auf die Eigenverantwortung verwiesen wird. Erschwerend hinzu kommen dann noch Internetplattformen, die außerhalb der EU ihren Sitz haben. Der Kauf auf solchen Homepages kann zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Problemen führen. Der Antrag führt hier zwar wichtige kritische Punkte an, die den fairen Wettbewerb adressieren. Es geht aber auch um Produktsicherheit – also um Waren, die die europäischen Sicherheitsstandards nicht erfüllen; keine oder eine gefälschte CE-Kennzeichnung tragen, technische Mängel haben oder gefährliche Inhaltstoffe beinhalten. Es geht also auch um Leib und Leben durch gesundheitsschädliche Inhaltsstoffe zum Beispiel in Kleinstkinderspielzeugen oder Schlag- und Brandgefahren durch mangelhafte Elektrogeräte. Wir reden hier aber auch über Wettbewerbsverzerrung am Markt, wenn Anbieter aus dem EU-Ausland hier die Steuer- und Zollvorgaben umgehen oder Umweltauflagen nicht einhalten. Dies führt zu einem unfairen Preisvorteil gegenüber europäischen und regionalen Händlern. Ein gut regulierter Onlinehandel schützt also nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher – er stärkt auch faire Wettbewerbsbedingungen für unseren eigenen, regionalen Markt. Daher brauchen wir klare Regeln im Onlinehandel, die für Transparenz sorgen und letztendlich Verbraucherinnen und Verbraucher schützen und aufklären. Dazu gehört die klare Identifikation des Verkäufers. Dann braucht es verständliche und transparente Informationen über Preise, Vertragsbedingungen und Rückgaberechte. Gerade bei digitalen Plattformen verschwimmen diese Informationen oft oder werden bewusst schwer auffindbar gemacht. Das darf nicht der Standard sein. Wir brauchen klare EU-Regelungen und ihre konsequente Anwendung, um gegen rechtswidrige Inhalte oder unsichere Produkte vorgehen zu können. Was sich als selbstverständlich anhört, ist aber ein großes Problem im Hinblick auf die Durchsetzungskraft der bestehenden Gesetze, insbesondere bei Anbietern aus nicht EU-Ländern. Umso wichtiger ist es, die Strukturen im eigenen Land zu stärken, denn nur wer gut beraten ist, kann wirklich Eigenverantwortung übernehmen. Die Menschen müssen wissen, welche Rechte sie haben und wie sie gegen unfaire Praktiken vorgehen können. Die Verbraucherzentralen sind hier ein wichtiges Element. Darum ist der Hinweis zum Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale richtig und wichtig. Gerade wenn wir wissen, mit welcher Raffinesse im Netz Handel getrieben wird, ist eine gute Beratung und Aufklärung darüber wichtig. Und dann ist es eben kontraproduktiv, gerade bei solchen Institutionen wie der Verbraucherzentrale die Mittel zu kürzen. Im Gegenteil, wir müssen die Verbraucherzentrale stärken, denn sie ist es doch, die sich gerade für die Menschen einsetzen, die mit der Komplexität des Onlinehandels häufig überfordert sind.
Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:​ http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek/

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