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18.03.26 , 13:07 Uhr
FDP

Bernd Buchholz zu TOP 31 "Mit klaren Regeln im Onlinehandel die Eigenverantwortung stärken"

18.03.2026 | Wirtschaft
Bernd Buchholz zu TOP 31 "Mit klaren Regeln im Onlinehandel die Eigenverantwortung stärken" In seiner Rede zu TOP 31 (Mit klaren Regeln im Onlinehandel die Eigenverantwortung stärken) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz: 
„Der Online-Versandhandel besteht nicht nur aus global agierenden Unternehmen aus China, sondern auch aus mittelständischen Unternehmen in Schleswig-Holstein, denen wir durchaus einen Gefallen tun, wenn wir auch darüber nachdenken, dass der Onlinehandel auch für diese Unternehmen ein wichtiger Bereich ist. Und ich sage mal, da gibt es viele, bei denen man deshalb nicht grundsätzlich ausschließen sollte, auch mal im Online-Shopping unterwegs zu sein. Aber dieses Online-Shopping schafft in der Tat auch für Verbraucherinnen und Verbraucher eine Vielzahl von Problemen. Und Sie haben eine ganze Menge aufgelistet, bei dem wir ein bisschen abstufen müssen, was wirklich zusätzlich noch regelungsbedürftig ist und was nicht.
Wir werden bei Plattformen wie Temu oder Shein oder ähnlichen, wo viele Leute sofort an den Preisen und an der Art und Weise der Präsentation der Produkte sehen, um was für Produkte es sich handeln könnte, nicht verhindern können, dass Menschen minderwertige Waren kaufen. Das ist die Eigenverantwortung der Menschen, darüber nachzudenken, ob es schlau ist, ein technisches Gerät zu kaufen, bei dem man schon am Preis erkennen kann, dass es wahrscheinlich keine deutsche Norm einhält, weil für diesen Preis nicht produziert werden kann.
Das zweite ist, dass wir auch innerhalb des Rahmens der EU Punkte haben, wo man Transparenz schaffen kann, etwa wenn es um Rücksendekosten geht für große Geräte wie Waschmaschinen und ähnlichem. Da würde man sich in der Tat im Einführungsgesetz des Bürgerlichen Gesetzbuches an einigen Stellen etwas mehr Transparenz wünschen und vielleicht müssen da verbraucherschützende Regelungen auch tatsächlich etwas angehen. Der Antrag der CDU benennt dann, und das finde ich ist ein wirklich wichtiger Regelungsbereich, aber einen Punkt, der heißt, wenn aus Drittanbieterstaaten, also von außerhalb der EU, Waren angeboten werden, dann ist dies in der Tat oft intransparent und das hat dann schon damit zu tun, dass, selbst wenn die Waren hochwertig sind und wenn die Waren auch ankommen und wenn es ein reales Unternehmen ist, dann da manchmal Zollgebühren anfallen, die höher sind als der Warenwert selbst. Und deshalb ist es wichtig, dass Käuferinnen und Käufer, Verbraucherinnen und Verbraucher Transparenz darüber bekommen, woher diese Ware eigentlich kommt. Und deshalb ist das, was in dem Antrag drinsteht, goldrichtig, dass die Absenderadresse außerhalb der EU und die entsprechenden Hinweise transparent gemacht werden müssen. Ich glaube, das soll ja auch der Digital Service Act der Europäischen Union bewirken. Und das gilt es dann auch durchzusetzen.
Insoweit habe ich große Sympathie für Ihren Antrag, der mich allerdings dann im Hinblick auf Ihr Regierungshandeln etwas umtreibt. Sie fordern ja eine Bundesratsinitiative von Ihrer Landesregierung mit der Forderung, dass die Rücksendeadressen offengelegt werden sollen, Zollgebühren sollen transparent gemacht werden und so weiter. Nun guckt man einfach mal schlicht und ergreifend, was der Deutsche Bundesrat auf Initiative des Landes Baden- Württemberg im Sommer des Jahres 2025 vorliegen hatte. Nämlich eine entsprechende Entschließung des Bundesrates, genau zu diesem Thema, mit einer Ziffer 2 der Entschließung, die fast wortgleich Ihrem Antrag entspricht. Da steht nämlich drin: Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass Onlineplattformen und Onlineshops verpflichtet werden, Verbraucherinnen und Verbraucher klar und gut sichtbar über den Sitz des anbietenden und Unternehmens, die Rücksendeadresse, etwaige Zollgebühren sowie Rücksendekosten zu informieren.‘ Das war ja ein hoch sinnvoller Antrag von Baden-Württemberg. Und dann guckt man sich das Abstimmungsverhalten des Landes Schleswig-Holstein an und stellt mit Erstaunen fest, dass es in der Abstimmung heißt: ‚Fassen der Drucksache ohne Ziffer 2‘. Also auf Deutsch: Die Landesregierung hat sich bei Ziffer 2, also genau zu dem Punkt den Sie jetzt beantragen, enthalten. Plötzlich steckt hinter dem Antrag doch etwas ganz anderes. Ist die versteckte Kritik am Abstimmungsverhalten der Landesregierung im Bundesrat der Auslöser für diesen Antrag der Regierungskoalition? Vielleicht kann eine Verbraucherschutzministerin darüber Aufklärung geben, die selbst zu dem Zeitpunkt allerdings noch gar nicht verantwortlich war.
Aber wie so oft beantragen Sie hier Dinge, die leider als Entschließungsantrag im Deutschen Bundesrat schon stattgefunden haben. Sie hätten da die Chance gehabt, auch kraftvoll zuzustimmen. Das haben Sie leider nicht gemacht. Insoweit unterstützen wir Sie durch Zustimmung zu Ihrem Antrag bei dem neuerlichen Versuch, es endlich durchzubringen“
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort.



Bernd Buchholz Sprecher für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Innen & Recht, Justiz, Wohnungsbau, Kommunales, Medien, Digitalisierung, Migration, Extremismus/Verfassungsschutz, Polizei, Datenschutz, Landesplanung, Zusammenarbeit HH-SH Kontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. Pressesprecherin
Tel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de



FDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de

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