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Thomas Jepsen: TOP 19: Wir wollen eine verlässliche Steuerung beim Windkraftausbau
Windenergie | 18.03.2026 | Nr. 96/26Thomas Jepsen: TOP 19: Wir wollen eine verlässliche Steuerung beim Windkraftausbau Es gilt das gesprochene Wort!Sehr geehrte Präsidentin,meine Damen und Herren,es ist gut, dass wir heute die Teilfortschreibung zum Landesentwicklungsplan Windenergie an Land vorliegen haben. Der erste Entwurf wurde nach intensiver Vorbereitungszeit vor 21 Monaten veröffentlicht. Es hat zwei weitere Beteiligungsrunden gebraucht und es mussten jeweils rund 1.800 bzw. 1.650 Stellungnahmen bewertet werden. Das zeigt nicht nur die Komplexität, die in dem Werk steckt, sondern vor allem auch die hohe Betroffenheit und Wirkung, die sich daraus vor Ort ergibt. Denn mit dem „LEP Wind“ wird der Rahmen gesetzt, nach welchen Regeln der Ausbau der Windenergienutzung vorangetrieben werden soll und wo zukünftig Windenergieanlagen errichtet werden können. Und das wird vor Ort kontrovers diskutiert.Umso wichtiger ist es, dass wir mit der Landesplanung bei dem Thema weiterkommen und auch überhaupt an der Planung durch das Land dazu festhalten. Die Planung für Windenergiegebiete ist von landesweiter Bedeutung, sowohl für das Landschaftsbild als auch für die Energiewirtschaft. Eine rein kommunale Planung würde den Anforderungen nicht genügen.Unser Ziel ist es, in Schleswig-Holstein an Land perspektivisch 15 Gigawatt installierte Leistung zu erreichen – knapp 10 Gigawatt sind bereits installiert. Der Bund hat aber kein entsprechendes Energieziel. Er hat ein Flächenziel vorgegeben. Und mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) hatte die Ampel-Regierung vorgegeben, etwas über 3 Prozent unserer Landesfläche (inkl. Rotoren) als Vorranggebiete für Windkraft auszuweisen. Bislang hatten wir 2 Prozent der Landesfläche ausgewiesen. Mit den bundesrechtlichen Änderungen 2023 wurde auch auf eine Positivplanung umgestellt. Bisher hatten wir mit einer Ausschluss- und Konzentrationsplanung die Errichtung von Windkraftanlagen außerhalb der Vorranggebiete ausgeschlossen. Solange das vorgegebene Flächenziel nicht erreicht ist, haben die Kommunen mit der Gemeindeöffnungsklausel im Baugesetzbuch seit 2024 die Möglichkeit, eigene Windenergiegebiete auszuweisen. Im Planungsraum 1 im nördlichen Landesteil wurde bekanntlich der Regionalplan Wind gerichtlich aufgehoben, sodass dort sogar die Privilegierung für Windkraftanlagen gilt, sofern keine gewichtigen öffentlichen Seite 1/3 Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Belange entgegenstehen. Das führt bereits in einigen Orten zu Verwerfungen, wenn Planungen in sensiblen Bereichen aufgenommen werden.Das vorgegebene Flächenziel und die bundesrechtlichen Änderungen sind der Anlass, unseren „LEP Wind“ fortzuschreiben. Dringend notwendig wird die Fortschreibung des „LEP Wind“, um wieder zu einer landesseitigen geordneten Steuerung des Windenergieausbaus zu gelangen.Dazu gehören dann im zweiten Schritt auch neue „Regionalpläne Wind“, mit denen die Windvorranggebiete ausgewiesen werden und die Flächenvorgabe erfüllt wird. Deren erste Entwürfe haben zu rund 3.300 Stellungnahmen geführt, die sich noch in der Auswertung befinden. Hoch wahrscheinlich werden noch zweite Planentwürfe erforderlich. Aber es muss das Ziel sein, dass die „Regionalpläne Wind“ mit den abschließenden Vorranggebieten noch in diesem Jahr in Kraft treten.Denn wir brauchen eine konzentrierte Landesplanung der Vorranggebiete für Windkraftanlagen. Wir brauchen für die Energiewirtschaft und für das Landschaftsbild eine klare Raumplanung. Einen unkontrollierten Ausbau wollen wir nicht, sondern eine verlässliche Steuerung.Mit dem neuen „LEP Wind“ wird jetzt sichergestellt, dass die zusätzlichen kommunalen Planungsmöglichkeiten durch die Gemeindeöffnungsklausel innerhalb der Potentialflächen liegen und es zu keinem darüber hinaus liegenden ungesteuertem Ausbau kommen wird. Es werden jetzt harte und weiche Tabukriterien als Ziele der Raumordnung definiert, die Bindungswirkung für die Regionalplanung, für die Bauleitplanung der Gemeinden und für die Genehmigungsbehörden haben. Einige Kriterien des Landschafts- und Artenschutzes und des Denkmalschutzes werden neu abgewogen, weitere Belange auf die Genehmigungsbehörde verlagert. Der „LEP Wind“ hat 36 Ziele und 34 Grundsätze. Dabei kommt es nun zur Neubestimmung der Referenzanlage, zu veränderten Abstandsbereichen, zum Beispiel zu FFH-Gebieten oder zu Wäldern und auch zum Verzicht auf einige Ziele der Raumordnung, die bereits andernorts rechtlich normiert oder faktisch ausgeschlossen sind, wie zum Beispiel militärische Bereiche, Binnenwasserstraßen des Bundes, Funknavigationsanlagen der Luftfahrt, Naturwälder oder Wasserschutzgebiete. Für den tatsächlichen Schutz dieser Belange ändert sich nichts, der Plan wird aber vereinfacht.Die Schutzabstände zur Wohnbebauung bleiben unverändert – wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Zu Siedlungen müssen Vorranggebiete 800 bzw. 1.000 Meter Abstand halten, zur Wohnbebauung im Außenbereich 400 Meter. Gemeinbedarfsflächen wie z.B. Schulen, KiTas oder soziale Einrichtungen im Außenbereich können im Einzelfall jetzt auch mit 800 Meter Abstand gepuffert werden. Ohne eine Akzeptanz in der Bevölkerung kann der Ausbau der Windenergie an Land nicht funktionieren. Dazu gehören auch die Abstandsregelungen zur Wohnbebauung. Und eben deswegen brauchen wir Verlässlichkeit und eine geordnete Steuerung der Landesplanung. Dass seit 2023 bundesrechtlich mit dem WindBG keine Höhenbegrenzungen von den Ländern mehr getroffen werden können, das bedauere ich. Bei stetig größeren Anlagen kann das längerfristig die Akzeptanz Seite 2/3 Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de gefährden.Umso wichtiger ist es, dass wir in Schleswig-Holstein mit der Fortschreibung des „LEP Wind“ die Planung und konzentrierte Steuerung des Windenergieausbaus verbindlich regeln.Ich bitte um Zustimmung. Seite 3/3 Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de