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18.03.26 , 17:30 Uhr
SPD

Marc Timmer zu TOP 19: Landesentwicklungsplan Teilfortschreibung Wind - Regionalpläne müssen zügig folgen

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 18. März 2026
Marc Timmer Landesentwicklungsplan Teilfortschreibung Wind - Regionalpläne müssen zügig folgen TOP 19: Zustimmung des Landtags zum Entwurf der „Landesverordnung zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein zum Thema Windenergie an Land“ (Drs. 20/4179)
"Mit dieser Landesplanung werden Potentialflächen von etwa 7.2 % der Landesfläche bestimmt, aus denen im Rahmen der ihr nachfolgenden Regionalplanung die 3-3,4 % Landesfläche als Vorranggebiete Windenergie ausgewählt werden.
Mit der Ausweisung der Vorranggebieten unter Berücksichtigung der "Rotor-in" -Regelung würde die Landesregierung die bundesgesetzlichen Vorgaben aus dem Windenergieflächenbedarfsgesetz erfüllen.
Die lokale Wertschöpfung aus der Windenergie kommt insbesondere ländlichen Gemeinden und deren Einwohnerinnen und Einwohnern sowie zahlreichen in der Branche tätigen Beschäftigten bei uns im Land zugute. 2024 lagen die Gewerbesteuereinnahmen bei etwa 120 Mio. EUR inklusive Solarenergie. Hinzu kommen in den meisten Fällen 0,2 Cent pro tatsächlich produzierte Kilowattstunde. Die SPD setzt sich seit jeher auf Bundes- und Landesebene für den Ausbau der Windenergie ein.
Der Anteil der erneuerbaren Energien, der am Ende als Strom für alle Verbrauchenden aus der Steckdose kommt, lag bundesweit im Jahr 2025 wie im Vorjahr bei knapp unter 60 Prozent. Über 90 Prozent des globalen Kapazitätszubaus entfielen 2024 und 2025 auf Wind, Sonne und Wasserkraft.
Die Gründe liegen auf der Hand. Die Stromgestehungskosten sind auch im Vergleich zur Atomenergie günstig. Erneuerbare Energien beinhalten kaum Sicherheitsrisiken. Und sie reduzieren Preisvolatilitäten von Gas und Öl sowie deren klimaschädlichen Einsatz.
Man muss kein Prophet sein, um zu erkennen, dass die Zukunft elektrisch sein wird. Wir brauchen also Produktion von erneuerbaren Energien, wir brauchen effiziente Netze. Und gleichermaßen müssen wir uns in Schleswig-Holstein darauf konzentrieren, den vor Ort produzierten grünen Strom für andere Anwendungen einfach und kostengünstig einsetzen zu können. Netzausbau und Nutzung vor Ort sind kein Gegensatz. Nutzung vor Ort reduziert die Netzausbaukosten.

1 Die Integration von erneuerbaren Energien in die lokale Wirtschaft und Infrastruktur ist entscheidend für den Erfolg der Energiewende.
Die politische Verantwortung wird somit sein, regulatorische Hemmnisse für die Nutzung vor Ort abzubauen und unnötige Kosten zu reduzieren. Gleichzeitig müssen wir Strom verbrauchsseitig messbar machen. Die Herausforderungen sind groß. Aber wir müssen jetzt auf dem Platz sein. Die EEG-Vorschriften müssen bis Ende 2026 EU-beihilferechtskonform ausgestaltet werden. Und Ministerin Reiche ist hier leider keine Hilfe. Sie ist offensichtlich Vertreterin der alten Schule: Sie denkt erneuerbare Energien nicht systemisch, sondern von den Netzen her.
Den vorgelegten Landesentwicklungsplan unterstützen wir dem Grunde nach. Er erfüllt die Vorgaben aus dem Windenergieflächenbedarfsgesetz. Die Grundsätze und Ziele sind überwiegend nachvollziehbar. Dennoch möchte ich vier Aspekte kritisch hinterfragen:
Erstens werden durch die Landesplanung Windanlagen auf den Inseln und Halligen grundsätzlich ausgeschlossen. Auf den Inseln Föhr und Pellworm gibt es jedoch bereits Windanlagen. Und die Gemeinden möchten gerne weiterhin Strom aus Wind produzieren. Es wäre volks- oder inselwirtschaftlich falsch, dies zu untersagen. Auch mit Blick auf die Resilienz der Inseln sollte perspektivisch eine Alternative zu der Stromleitung vom Festland möglich bleiben. Die Stellungnahme des Kreises Nordfriesland weist hierauf hin.
Zweitens wird das Repowering zukünftig ausschließlich innerhalb der Potentialflächen möglich sein. Doch gerade bestehende Anlagen mit entsprechender Infrastruktur weiterhin zu nutzen, ist volkswirtschaftlich sinnvoll. Die Landesregierung sollte sich hier mit Blick auf die Umstände vor Ort für einen pragmatischen Ansatz einsetzen.
Drittens bereitet § 18a Flugsicherheitsgesetz Bauchschmerzen. Allein aufgrund der weiträumigen Prüfbereiche von 50 km um stationäre Radarstandorte drohen große Potentialflächen wegzubrechen. Die Landesregierung sollte darauf hinwirken, dass der Prüfbereich reduziert wird oder das Regel-Ausnahme Verhältnis umgekehrt wird.
Viertens ist es gut, wenn die Gemeindeöffnungsklausel – so richtig und gut ich sie grundsätzlich finde - durch die Landesregierung abgelöst wird. Denn gerade hier zeichnet sich Konfliktpotential auf gemeindlicher Ebene ab. Dies wäre gegeben, wenn die flächenscharfe Regionalplanung abgeschlossen ist und dadurch der Nachweis erbracht ist, dass Schleswig-Holstein die Vorgaben aus dem Windenergieflächenbedarfsgesetz erfüllt. Bei den Regionalplänen muss die Landesregierung somit zügig sein. Ich messe Sie, Frau Ministerin Finke, am selbst gesteckten Ziel, diese bis Ende 2026 fertigzustellen."



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