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18.03.26 , 17:45 Uhr
SSW

Michael Schunck: Der Ausbau der erneuerbaren Energien funktioniert nur mit breiter Akzeptanz in der Bevölkerung

Presseinformation Kiel, den 18.03.2026

Es gilt das gesprochene Wort


Dr. Michael Schunck TOP 19​ Zustimmung des Landtages zum Entwurf der „Landesverordnung zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein zum Thema Windenergie an Land Drs. 20/4179
„Alle Beteiligten sollten versuchen, die strittigen Gemeindeöffnungsklausel-Projekte im Land mit der nun vorgelegten Landesentwicklungsplanung in Einklang zu bringen. Im Sinne des Natur- und Artenschutzes, aber auch für die Menschen im Land, die den erneuerbaren Energien bisher sehr positiv gegenüberstanden und auf deren Wohlwollen wir auch künftig angewiesen sind.“
Das Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes sieht vor, dass Windenergieanlagen überall dort errichtet werden können, wo diesen keine zwingenden Belange entgegenstehen. Um diesem vom Bundesgesetzgeber billigend in Kauf genommenen Wildwuchs beim Windkraftausbau Einhalt zu gewähren, ist es richtig und wichtig, dass das Land im Rahmen der Landesentwicklungsplanung Vorranggebiete für den Windausbau festlegt. Nur dort, wo solche Vorranggebiete festgelegt sind, können auch Windenergieanlagen entstehen. Aktuell ermöglicht die Gemeindeöffnungsklausel aber leider genau den Wildwuchs, den eine Landesentwicklungsplanung verhindern soll, weil es eben an einer gesetzlichen Regelung mangelt. Umso wichtiger ist es, dass der Landesentwicklungsplan in Kraft tritt, damit es nicht länger einen Freifahrtschein für den Bau von Anlagen gibt, der in der Bevölkerung zurecht kritisiert wird. Im Planungsraum 1, der die Kreisgebiete Nordfriesland und Schleswig-Flensburg einschließt, benötigen wir darüber hinaus auch endlich einen neuen und rechtssicheren Regionalplan, weil gerade hier viele sensible Landschaften existieren, die durch einen unstrukturierten Windkraftausbau geschädigt werden könnten. Und auch den Menschen im Land gibt die Festlegung von Vorranggebieten endlich wieder Planungssicherheit. Wir sehen aktuell in vielen Gemeinden, wie die Akzeptanz des Windkraftausbaus schwindet, weil Kommunen, die im Rahmen der Gemeindeöffnungsklausel den Windausbau vorantreiben, ihre Bürgerinnen und Bürger, oder die der angrenzenden Nachbargemeinde, nicht ausreichend mit in die Planung einbeziehen. Zunehmend hören wir von Bürgerinitiativen, die gegen neue Windparks mobil machen. Sei es im Gotteskoog, in Großsolt oder in Angeln. Und weit überwiegend sind das keine „NIMBYs“, sondern Menschen, die sich um die einzigartige Landschaft vor ihrer Haustür sorgen. Eine Landschaft, von der ja nicht nur die Anwohner und Anwohnerinnen profitieren, sondern die auch einen echten naturschutzfachlichen Wert hat. Die Abwägung zwischen Natur- und Klimaschutz wird immer schwieriger, weil die zur Verfügung stehenden Flächen endlich sind. Aus der vorliegenden Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes geht hervor, dass 92 Prozent der Landesfläche durch verschiedene harte und weiche Faktoren nicht als Vorrangfläche für den Windkraftausbau in Frage kommen. Darunter sind sicherlich auch einige der Flächen, über die die Kommunen aktuell so erbittert mit ihren Bürgerinnen und Bürgern streiten. Der Windkraftausbau im Land ist ohne Frage eine Erfolgsgeschichte. Aber gerade, weil er das ist, sollten wir es uns vorübergehend erlauben können, einen Gang zurückzuschalten. Das heißt nicht, dass wir ein neues Moratorium wollen. Wir wollen ja nicht auf die Bremse treten. Aber wir wünschen uns, dass dort, wo heute um geeignete Gebiete gestritten wird, eine umfassende Prüfung stattfindet, ob hier wirklich ein Windpark errichtet werden muss. Oder ob wir uns auf die festzulegenden Vorrangflächen beschränken können. Auch wenn es schwierig ist, unter die kommunalen Planungen im Rahmen der Gemeindeöffnungsklausel wieder einen Strich zu ziehen. Wir halten es für wichtig, neue Windanlagen dort zu erschließen, wo es auch eine Netz-Infrastruktur gibt. Und nicht dort, wo es theoretisch Platz und einen willigen Investor gibt. So haben wir den Windausbau im Land nie gewollt. Wir wollten die Menschen mitnehmen, wir wollten, dass die Wertschöpfung in den Gemeinden und Regionen bleibt und nicht in den Taschen externer Investoren verschwindet. Und, wir können es uns Stand heute leisten, den Umweltschutz in den Vordergrund zu stellen, ohne damit die Ausbauziele bis 2030 zu gefährden. Alle Beteiligten sollten versuchen, die strittigen Gemeindeöffnungsklausel-Projekte im Land mit der nun vorgelegten Landesentwicklungsplanung in Einklang zu bringen. Im Sinne des Natur- und Artenschutzes, aber auch für die Menschen im Land, die den erneuerbaren Energien bisher sehr positiv gegenüberstanden und auf deren Wohlwollen wir auch künftig angewiesen sind. Das ist doch unser Alleinstellungsmerkmal als Land, dass der Umstieg auf die erneuerbaren Energien hier immer mit breiter Akzeptanz in der Bevölkerung getragen wurde. Daran müssen wir auch in Zukunft festhalten.
Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:​ http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek/

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