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Annabell Krämer zu TOP 8+26 "Bingo Fördermittel zielgerichtet einsetzen"
19.03.2026 | FinanzenAnnabell Krämer zu TOP 8+26 "Bingo Fördermittel zielgerichtet einsetzen" In ihrer Rede zu TOP 8+26 (Gemeinsame Beratung: a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag; b) Bingo Fördermittel zielgerichtet einsetzen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:„‚Wer BINGO! spielt, tut Gutes für die Umwelt.‘ Der Slogan der Umweltlotterie. Und tatsächlich: 25 Prozent des Lospreises fließt in Projekte. Aber wofür genau wird dieses Geld eigentlich eingesetzt? Die Förderrichtlinie umfasst zahlreiche Bereiche – nicht nur Natur- und Umweltschutz, sondern auch Umweltbildung, Entwicklungszusammenarbeit und Globales Lernen. Rund 13 Prozent der Mittel fließen dabei sogar in Projekte im Ausland, Förderquote durchschnittlich 53 Prozent.Man kann es für richtig halten, aus den Bingo-Mitteln eine Bibliothek im Iran mit 80.000 Euro und 62 Prozent Förderquote zu finanzieren oder ein Näh- und Modezentrum in Ghana mit 70 Prozent, sprich rund 35.000 Euro. Aber eines erschließt sich dann nicht: Warum wird gleichzeitig der Tierschutz im eigenen Land gedeckelt? In der Förderrichtlinie taucht der Tierschutz zwar auf – allerdings nur im Zusammenhang mit Natur- und Umweltschutz. Diese Konstruktion lässt die Auslegung zu, dass Tierschutz nur dann gefördert wird, wenn er zugleich naturschutzfachlich notwendig ist. Der Schutz des Tieres tritt damit in den Hintergrund. Dass Landwirte und Ehrenamtliche zum Beispiel mit Wärmebildtechnik Rehkitze vor dem Mähtod retten, ist gelebter Tierschutz. Naturschutzfachlich zwingend notwendig ist es jedoch nicht – und genau deshalb werden solche Projekte bislang nur sehr begrenzt mit einem Höchstbetrag gefördert. Auch Stallumbauten oder Erweiterungen von Tierheimen liegen deutlich unterhalb des Durchschnitts. So erhielt die Arche Warder im Jahr 2025 für den Mufflon-Bezoarziegenstall und den Ziegenturm lediglich 6.500 Euro, eine Förderquote von 27 Prozent. Es zeigt sich: Der konkrete Tierschutz bleibt in der Förderung bislang deutlich hinter den Möglichkeiten zurück. Das wollen wir ändern.Deshalb schlagen wir vor, den Tierschutz als eigenständigen Fördergegenstand zu verankern und ihn somit den anderen Förderbereichen gleichzustellen. Darüber hinaus geht es uns um eine grundsätzliche Frage der Mittelverwendung: Wenn Bürgerinnen und Bürger Lose kaufen, dann tun sie das in der Erwartung, dass ihr Geld konkrete Verbesserungen für Umwelt und Natur ermöglicht. Was sie sicher nicht erwarten, ist, dass davon Parlamentarische Abende, Dialogveranstaltungen oder Netzwerkformate finanziert werden. Erst vorgestern fand hier im Landeshaus ein Parlamentarischer Abend zum Thema Alleenschutz statt. Gefördert mit 4.000 Euro, einer Förderquote von stolzen 67 Prozent.So wichtig das Thema auch sein mag, erklären Sie bitte den BINGO-Spielern, dass sie mit ihren Losen Lobbyarbeit finanzieren. Und ebenso wenig erwarten sie Publikationen, die am Ende nicht einmal frei als Lehrmaterial zur Verfügung stehen, sondern im Fachhandel zu erwerben sind. Kurz gesagt: BINGO-Mittel sollten nicht in Papier, Veranstaltungen oder Konzepte fließen – sondern in konkrete Projekte. Denn genau solche Projekte gibt es reichlich: Seegraszucht, Brutflöße für Seeschwalben, die ökologische Aufwertung von Gewässern, Schulgärten, Baumpflanzungen, und viele mehr. Projekte also, die tatsächlich etwas verändern – für Artenvielfalt, Lebensräume und Umweltqualität in unserem Land.Deshalb wollen wir investive Maßnahmen künftig zusätzlich als besonders berücksichtigungswürdiges Kriterium verankern. Denn bislang werden Bildungsprojekte deutlich überproportional gefördert. In den letzten zwei Jahren flossen rund 50 Prozent der BINGO-Mittel im Bereich Umwelt- und Naturschutz in allgemeine Bildungsarbeit. Und noch etwas ist uns wichtig: Wer Fördermittel beantragt, muss bereits ein fertiges Projektkonzept vorlegen. Die Konzeption selbst darf nicht Teil der Förderung sein. Ein Beispiel: Im Jahr 2025 erhalten die Heinrich-Böll-Stiftung und der BUND für die Evaluierung und Konzeptentwicklung neuer Meeresschutzprojekte 13.500 Euro, Förderquote 75 Prozent. Es darf nicht sein, dass bereits die bloße Absicht, möglicherweise förderfähige Projekte zu entwickeln, finanziert wird. Hier wird am Ende kein Projekt gefördert – sondern das Personal. Solche Fehlanreize sollten künftig vermieden werden. Denn ohne klare Projektplanung gibt es auch keine seriöse Erfolgskontrolle – und auch keine transparente Verwendung der Mittel.Die BINGO-Lotterie hat das Potenzial, viel Gutes für Umwelt, Natur und Tierschutz in Schleswig- Holstein zu bewirken. Aber dafür müssen die Mittel klarer, zielgerichteter und wirkungsorientierter eingesetzt werden. Setzen wir die Schwerpunkte anders – damit der Slogan ‚Wer BINGO! spielt, tut Gutes für die Umwelt‘ am Ende auch wirklich stimmt.“Sperrfrist Redebeginn!Es gilt das gesprochene Wort. Annabell Krämer Sprecherin für Finanzen, Haushalt, Sport, Tierschutz, Tourismus, Frauen, Gleichstellung Kontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. PressesprecherinTel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.deFDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de