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19.03.26 , 12:24 Uhr
CDU

Michel Deckmann: TOP 8+26: Die Verwendung der Glücksspielzweckabgaben auswerten

Glücksspiel | 19.03.2026 | Nr. 98/26
Michel Deckmann: TOP 8+26: Die Verwendung der Glücksspielzweckabgaben auswerten Es gilt das gesprochene Wort!
In der heutigen Debatte zur Verwendung der Glücksspiel-Zweckabgaben erklärte der Sprecher für Glücksspiel, Michel Deckmann, zu Beginn seiner Rede:
„Nordwest-Lotto ist dazu verpflichtet, Zweckabgaben für seine Glücksspiele zu entrichten. Diese Zweckabgaben werden vielfältig eingesetzt. Es werden beispielsweise der Landessportverband, der olympische Sportbund, der Denkmalschutz, die Minderheiten im Land, aber auch die Feuerwehr und die Suchtprävention gefördert.“ Ebenso werde mit der Bingo-Umweltlotterie der Natur- und Umweltschutz gefördert. Insgesamt stünden dort jährlich knapp viereinhalb Millionen Euro zur Verfügung. Diese sollten maßgeblich an den Natur- und Umweltschutz fließen, aber auch in Projekte im Sinne der Agenda 2021, also Entwicklungsprojekte. In diesem Zuge sei auch das Anliegen platziert worden, den Tierschutz zu fördern.
„Über die genaue Mittelverwendung entscheidet der Vergaberat, dessen Arbeit maßgeblich durch seine Förderrichtlinie und Satzung bestimmt wird. Regelmäßig wurde in der Vergangenheit auch im Zuge der parlamentarischen Arbeit das Thema Bingo adressiert. Ich glaube das ist grundsätzlich auch sehr richtig so.“
Gerade bei außereuropäischen Projekten könnten die Prüfung und Mittelverwendung schließlich teilweise eine Herausforderung sein und auch Bingo ist verpflichtet, sich an die Landeshaushaltsordnung zu halten. Deswegen sei es verständlich, dass es dort Herausforderungen gebe. Es gebe auch Verwendungsfragen, die immer wieder diskutiert werden.
„Vor diesem Hintergrund halten wir es für notwendig, allgemein und auch grundsätzlich über das Thema der Glücksspielzweckabgaben zu informieren und zu diskutieren. Daher haben wir den vorliegenden Alternativantrag gestellt. Die Landesregierung wird gebeten, die grundsätzliche Verwendung der Zweckabgaben im Sinne des Ausführungsgesetzes des Glücksspielstaatsvertrages auszuwerten und dem Innen- und Rechtsausschuss darzulegen. Dies soll bis zum Ende des dritten Quartals erfolgen und kann dann die Basis weiterer Gespräche zur Verwendung, zur Kontrolle, zum grundsätzlichen Zweck der Zweckabgaben und der Mittelpunkt für weitere Sachgespräche in den Ausschüssen sein“, so Deckmann abschließend.



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