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19.03.26 , 12:34 Uhr
FDP

Bernd Buchholz zu TOP 18 "Aufstieg im Justizvollzugsdienst erleichtern"

19.03.2026 | Justiz
Bernd Buchholz zu TOP 18 "Aufstieg im Justizvollzugsdienst erleichtern" In seiner Rede zu TOP 18 (Aufstieg im Justizvollzugsdienst erleichtern – Laufbahnverordnung den Bedürfnissen der Praxis anpassen) erklärt der justizpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz: 
„Ich bin dem Kollegen Kürschner für den ersten Teil seiner Rede ausgesprochen dankbar, um noch einmal darauf hinzuweisen, was das eigentlich für ein Dienst ist, über den wir hier reden. ‚Allgemeiner Vollzugsdienst‘ ist eine herausfordernde und schwierige Aufgabe, der sich Menschen stellen, die für Besoldungsgruppen wie A8 oder A9 täglich sich auch einem Risiko aussetzen, das durchaus nicht klein ist. Und die Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Vollzugsdienstes sind in den letzten Jahren ja nicht kleiner geworden.
Wir reden hier ganz oft hier darüber, wie viele psychisch erkrankte Menschen wir in Haftanstalten unterbringen und auch aus ihnen wieder entlassen haben, mit denen während ihres Vollzugsdienstes die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des allgemeinen Vollzugsdienstes zu tun haben. Und die sollen sie nicht nur hinter Schloss und Riegel halten, sondern die sollen für ihre Resozialisierung sorgen und dafür, dass sie wieder ein geordnetes Leben auch in Freiheit hinterher führen können. Das ist mehr Herausforderung als nur zu sagen, ja, da macht man ein bisschen Vollzugsausbildung und dann geht das so.
Ich bin auch dem Kollegen Timmer außerordentlich dankbar dafür, dass er, ich sag jetzt mal, diesen einen Aspekt, der so ein bisschen für beamtenrechtliche Feinschmecker, nämlich der Einstieg in eine höhere Laufbahngruppe. Aber die Wahrheit, die dahintersteckt, ist doch: Da herrscht im Vollzug und im Allgemeinen Vollzugdienst, wo wir nur sehr schwer Bewerberinnen und Bewerber finden, eine Schwierigkeit, die eigentlich vorgesehenen Aufstiegsmöglichkeiten tatsächlich auch zu realisieren. Ich will nur mal aus dem Fachgespräch, das wir nach der Großen Anfrage zur Lage der Justiz im Innen - und Rechtsausschuss geführt haben, eine Passage zitieren, die ein Vertreter einer dieser Berufsgruppen gesagt hat. Er sagt, in der Praxis stellt sich der Schnellaufstieg gemäß § 26 der Allgemeinen Laufbahnverordnung als komplett zahnloser Tiger dar. Verschiedene fachgebundene Hochschulabschlüsse werden vom Ministerium für Justiz nicht anerkannt, sodass eine Hochschulzulassung zur Absolvierung des Vorbereitungsdienstes für die Laufbahn des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes nur bei Anerkennung dreijähriger einschlägiger Berufserfahrung erfolgen kann. Der Schnellaufstieg ist aber vor Ablauf von drei Jahren ab dem Abschluss des Vorbereitungsdienstes nach § 26 Absatz 1 ausgeschlossen. Die Vorschrift geht also ins Leere.
Ich hatte in der Sitzung, Frau Ministerin, übrigens am 10. September 2025 im Rahmen dieses Fachgesprächs das Ministerium gebeten, schriftlich darüber zu informieren, wie das Justizministerium das sieht. Dazu habe ich bis heute keine Antwort bekommen, aber die können wir ja im Zuge der Diskussion dann nachholen.
Und mir geht es darum, dass an der Stelle nicht nur diese feinschmeckerischen Laufbahnfragen erörtert werden, sondern in Wahrheit haben wir im Vollzug auch das Problem der Gewinnung von Kräften, aber auch der Frage, was ist mit den Kräften dort, warum haben wir es mit extrem hohen Krankenständen zu tun in diesem Bereich? Das erleben wir übrigens als Antwort auf die Große Anfrage zur Lage der Justiz. Und warum haben wir es da auch sehr oft mit frühzeitiger Pensionierung zu tun und mit Menschen, die sagen, da will ich nicht mehr weitermachen? Ich lese Ihnen mal aus einer Mail eines Mitarbeiters des Allgemeinen Vollzugsdienstes etwas vor, das mich erreicht hat: ‚Ich bin selbst seit über 20 Jahren im Vollzug tätig‘, schreibt er. ‚Was ich feststellen muss: Das Beamtentum wirkt sich in unserem Bereich wie eine Geiselhaft aus. Die Ausbildung im Vollzugsdienst führt in eine berufliche Sackgasse mit einer Spezialisierung, die im öffentlichen Dienst außerhalb des Vollzuges nicht anerkannt oder kaum verwertbar ist. Ein Wechsel in andere Bereiche ist praktisch ausgeschlossen, besonders für Kolleginnen und Kollegen, die bereits viele Jahre im Dienst sind. Während Abteilungsleiter, Psychologen oder Ärzte den Vollzug nach einigen Jahren wieder verlassen und ihre Karriere anderenorts fortsetzen können, bleibt der Allgemeine Vollzugsdienst dauerhaft ohne Perspektive. Viele Kolleginnen und Kollegen leiden unter Herz- Kreislauf-Erkrankungen oder anderen gesundheitlichen Problemen, verursacht durch den Schichtdienst und die hohe psychische Belastung. Hausärzte raten zu einem Berufswechsel. Doch wohin? Eine Alternative außerhalb des Strafvollzugs gibt es kaum. Das Beamtentum aufzugeben bedeutet soziale Sicherheit und jahrelange Pensionsansprüche zu verlieren. Ein Risiko, das niemand eingehen will. Konsequenz des Ganzen:  Wer einmal ins System will, muss bleiben bis zum sprichwörtlichen Umfallen.‘
Ich finde, das soll uns Anlass geben, im Ausschuss auch mit denjenigen zu sprechen, die tatsächlich dort tätig sind. Nicht nur mit den Interessenverbänden und nicht nur mit den Ministerien. Ich würde gerne das zum Anlass nehmen, auch mal als Ausschuss in eine Vollzugsanstalt zu fahren und dort gerade mit denjenigen, die für uns diesen Dienst machen, in ein unmittelbares Gespräch zu treten. Das würde ich mir wünschen.“
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort. Bernd Buchholz Sprecher für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Innen & Recht, Justiz, Wohnungsbau, Kommunales, Medien, Digitalisierung, Migration, Extremismus/Verfassungsschutz, Polizei, Datenschutz, Landesplanung, Zusammenarbeit HH-SH


Kontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. Pressesprecherin
Tel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de



FDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de

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