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Jan Kürschner zum Aufstieg im Justizvollzugsdienst
Presseinformation Nr. 26.094 19.03.2026Es gilt das gesprochene Wort!TOP 18 – Aufstieg im Justizvollzugsdienst erleichtern – Laufbahnverordnung den Bedürfnissen der Praxis anpassenDazu sagt der innen- und rechtspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Jan Kürschner:Die Beamt*innen im Allgemeinen Vollzugsdienst verdienen mehr Anerkennung Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg*innen,ich bin lange als Strafverteidiger auch im Vollzug unterwegs gewesen, bin in der Wahlperiode im Anstaltsbeirat der JVA Lübeck und habe mit einem Vollzugsbeamten viele Jahre zusammen eine Jugendfußballmannschaft trainiert. Meine Auffassung ist: Die Beamt*innen im Allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) verdienen mehr Anerkennung als ihnen normalerweise zu Teil wird.Während die Anerkennung für die Polizei allgegenwärtig ist, wird diese Berufsgruppe in der Öffentlichkeit nahezu vergessen. Man schaut halt auch nicht allzu gern in diesen Bereich. Dieser Berufsgruppe gebührt aber im Grund mindestens die gleiche Anerkennung. Sie erledigen für uns eine Aufgabe, die gemacht werden muss. Und die ist nicht gerade einfach. Wenn vox populi damit zufrieden ist, dass Leute verurteilt und eingesperrt werden, wird vergessen, dass damit die Probleme nicht weg sind, sondern beim AVD. Und was meist auch nicht gesehen wird: Diesem Beruf sind einige besondere Risiken eigen, die in keiner Berufsbeschreibung stehen und die in keinem offiziellen Ausbildungsteil vorkommen. Damit gehen die Beamt*innen tagtäglich um.Die SPD-Fraktion beschreibt in ihrem Antrag das Problem, dass Beamt*innen des Allgemeinen Vollzugsdienstes das erste Beförderungsamt häufig erst nach mehr als fünf Jahren erreichen und damit auch der Regelaufstieg in die Laufbahngruppe 2 erst spät möglich werde. Das einmal eingeordnet.Ob das geltende Laufbahnrecht tatsächlich so hohe Hürden aufweist, wie der Antrag nahelegt, sollten wir uns anschauen. Die Voraussetzungen für das erste Beförderungsamt wurden bereits zum 1. Januar 2021 durch das Gesetz zur Verbesserung der Besoldungsstruktur abgesenkt. Seitdem kann die erste Beförderung bei entsprechender Leistung und Bewährung auf einen höherwertigen Dienstposten bereits direkt nach Ablauf der dreijährigen Probezeit erfolgen, also deutlich vor dem im Antrag genannten Fünf-Jahres-Zeitraum.Neben dem Regelaufstieg besteht unter gewissen Voraussetzungen auch die Möglichkeit des Schnellaufstiegs. Wenn diese Instrumente aber durch Besonderheiten beim Justizvollzug nicht voll oder nicht richtig zu tragen kommen, wollen wir gerne darüber im Ausschuss beraten. Denn die Frage der beruflichen Karriere im Justizvollzug für die Beschäftigten ist natürlich verständlich, wir sind hier auf zuverlässige, gute Leute angewiesen, die die Verantwortung tragen können und die für die gesamte Gesellschaft wichtige Aufgabe annehmen wollen, die mit diesem Beruf einhergeht.Zum Schluss noch ein Punkt: Die Strafgefangenen sind in unserer Gesellschaft die schwächsten Mitglieder ohne jede Lobby. Wenn es dem AVD gut geht, können auch Gefangene besser resozialisieren, die ja fast ausnahmelos wieder herauskommen. In dem Gesamtzusammenhang sind wir längst nicht so gut wie es unsere Gesetzeslage vorgibt. Das ist ein wichtiger Teil der Gestaltung von öffentlicher Sicherheit. Darüber unterhalten wir uns gerne im Innen- und Rechtsausschuss.Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.***Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 KielT 0431 988 1503 M 0172 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de sh-gruene-fraktion.de