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19.03.26 , 13:30 Uhr
B 90/Grüne

Sebastian Bonau zum Digitalisierungsbeschleunigungsgesetz

Presseinformation Nr. 26.095 19.03.2026
Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 9 – Digitalisierungsbeschleunigungsgesetz
Dazu sagt der digitalpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Sebastian Bonau:
Digitalisierung muss sich an den Bedürfnissen der Menschen orientieren Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Kolleg*innen,
die Digitalisierung der Verwaltung gehört zu den zentralen Modernisierungsaufgaben unseres Staates. Bürger*innen erwarten zu Recht, dass staatliche Leistungen einfach, schnell und digital zugänglich sind. Sie erwarten, dass sie ihren Personalausweis online beantragen können. Dass sie ihr Auto online anmelden können. Dass ihr Wohngeldantrag online gestellt werden kann. Dass sie nicht bei jedem Antrag immer wieder die gleichen Daten angeben müssen. Und dass Verwaltungsverfahren transparent und nachvollziehbar sind.
Genau hier setzt der vorliegende Gesetzentwurf an. Mit dem Digitalisierungsbeschleunigungsgesetz schaffen wir wichtige rechtliche Voraussetzungen dafür, dass die Digitalisierung unserer Verwaltung weiter vorankommen kann. Viele Regelungen in unserem Landesrecht stammen noch aus einer Zeit, in der Verwaltung überwiegend analog organisiert war.
Schriftformerfordernisse, fehlende Datenschnittstellen oder unnötige Medienbrüche erschweren digitale Verfahren bis heute. Diese Hürden systematisch abzubauen, ist ein wichtiger Schritt für eine moderne und leistungsfähige Verwaltung.
Unser Anspruch ist klar: Wir wollen Verwaltung auf allen Ebenen weiter digitalisieren und medienbruchfreie Prozesse etablieren. Digitalisierung bedeutet dabei nicht nur, einzelne Dienstleistungen online anzubieten. Es geht vielmehr darum, Verwaltungsprozesse insgesamt neu zu denken, von den internen Abläufen bis hin zum Kontakt mit Bürger*innen. Ein zentraler Ansatz dabei ist das sogenannte Once-Only-Prinzip. Bürger*innen sollen ihre Daten gegenüber dem Staat nicht immer wieder neu angeben müssen. Wenn Informationen bereits in der Verwaltung vorhanden sind, sollten sie selbstverständlich unter Wahrung des Datenschutzes auch genutzt werden können. Das reduziert Bürokratie, beschleunigt Verfahren und erleichtert den Kontakt zwischen Staat und Bürger*innen erheblich.
Gerade für Unternehmen, Selbstständige und Vereine kann eine funktionierende digitale Verwaltung einen großen Unterschied machen. Der Aufwand, mein Anliegen digital einzureichen und auch digital eine Rückmeldung zu bekommen, ist für alle Betroffenen schneller und effizienter, als einen Antrag per Post auf den Weg zu bringen, um dann zu hoffen, eine Woche später auch einen Brief zurückzubekommen - ohne Aufforderung, einen Termin im Amt vereinbaren zu müssen.
Sehr geehrte Kolleg*innen,
bei aller Zustimmung zu diesem Ziel ist für uns aber ebenso klar: Digitalisierung muss sich an den Bedürfnissen der Menschen orientieren. Digitale Angebote sind nicht für alle Menschen gleichermaßen selbstverständlich. Gerade ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen oder Menschen mit geringen digitalen Kompetenzen können durch digitale Angebote auch vor neue Herausforderungen gestellt werden.
Deshalb ist für uns ein wichtiger Grundsatz: Digitalisierung muss inklusiv gestaltet werden. Sie muss die Menschen befähigen, die digitale Verwaltung zu nutzen. Digitale Verwaltungsangebote müssen von Anfang an so entwickelt werden, dass sie barrierefrei, verständlich und für alle nutzbar sind.
Barrierefreiheit ist dabei kein Zusatz, sondern eine Voraussetzung für echte Teilhabe. Die Absenkung von Barrieren schränkt niemanden ein. Sie ermöglicht Teilhabe für viele Menschen und wirkt sich nicht nur auf die bereits genannten Personengruppen positiv aus. Jede und jeder von uns ist dankbar, wenn digitale Systeme einfach und verständlich nutzbar sind.
Und genauso wichtig ist ein weiterer Punkt: Digitalisierung darf nicht zu einem faktischen Ausschluss persönlicher Zugangswege führen. Digitale Angebote sollen der Regelfall sein, aber der Staat muss auch darüber hinaus für alle Menschen erreichbar bleiben. Oder anders gesagt: Der Staat muss digital erreichbar sein. Aber er darf nie nur digital erreichbar sein.
Sehr geehrte Kolleg*innen,
wenn wir Digitalisierung als Modernisierung der Verwaltung im Dienst der Menschen verstehen, dann kann sie ihr volles Potenzial entfalten. Sie kann Verfahren beschleunigen, Bürokratie abbauen und den Zugang zu staatlichen Leistungen deutlich erleichtern. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gehen wir dafür einen wichtigen Schritt. Er schafft die Voraussetzungen, um Verwaltungsverfahren effizienter zu gestalten, digitale Prozesse zu stärken und unsere Verwaltung insgesamt zukunftsfähig aufzustellen.
Als Koalition haben wir uns vorgenommen, die Digitalisierung der Verwaltung konsequent voranzubringen. Genau daran arbeiten wir. Und wir werden diesen Weg auch weiterhin konstruktiv begleiten, mit dem Ziel, dass Digitalisierung in Schleswig- Holstein bürgernah, transparent und inklusiv gestaltet wird.
Vielen Dank.
***
Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
T 0431 988 1503 M 0172 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de sh-gruene-fraktion.de

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