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Bernd Buchholz zu TOP 9 "Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung"
19.03.2026 | DigitalisierungBernd Buchholz zu TOP 9 "Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung" In seiner Rede zu TOP 9 (Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung) erklärt der Sprecher für Digitalisierung der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz: „Ich will mal damit anfangen, dass ich vollkommen überzeugt davon bin, dass die Zielsetzung dieses Gesetzentwurfs komplett richtig ist. Es muss uns darum gehen, Verwaltung zu digitalisieren und das zu beschleunigen. Da sind wir, glaube ich, alle hier einer Meinung und machen einen Haken dran. Und im Gegensatz zu einigen anderen im Hause sage ich auch, Digital-Only-Prinzipien sind richtig. Denn Effizienzsteigerungen durch Digitalisierung werden wir nur erzeugen, wenn wir nicht Parallelprozesse laufen lassen, nämlich dass analog neben digital weiterexistiert. Und das heißt, diejenigen, die eben nicht an dem Digitalprozess sofort teilnehmen können, müssen befähigt werden, und zwar komplett diskriminierungsfrei und ohne Nachteile, in den Digitalprozess überführt zu werden mit Lotsen, die ihnen dabei helfen. Das ist etwas anderes als analoge Parallelprozesse, denn das ist die Befähigung und die Ermöglichung des Prozesses, um ‚digital only‘ als Verwaltungsverfahren durchführen zu können. Alles andere wird überhaupt keine Effizienzgewinne bringen.Wenn Sie bei all den Prinzipien, die Sie hier machen, sagen, es bleibt weiterhin möglich per Post oder per Brief oder sonst wie an die Verwaltung heranzutreten oder an die Amtsgerichte, dann können Sie Digitalisierung vergessen, dann werden Sie parallel dazu denselben Verwaltungsaufwand wie bisher nochmal darstellen müssen, neben den zusätzlichen Aufwänden, die es parallel im digitalen Prozess gibt. Und so leid mir das tut, dann muss es eben darum gehen, die entsprechenden Lotsenfunktionen auch tatsächlich zu erbringen. Und da, Herr Minister, wird es dann darum gehen, wie das organisiert werden soll, wer das bezahlen soll und woher das Geld dafür kommt. Und da wird es dann auch um so nette Kleinigkeiten gehen, die auch in den Eckpunkten für Ihr Gesetz auftauchen: ‚Um eine Arbeitsüberbelastung der Verwaltungsassistenz wie auch eine übermäßige Beanspruchung der betroffenen Personengruppen, etwa durch lange Wartezeiten bei dem Ersuchen um Hilfe, zu mindern, erscheint eine vorherige digitale oder telefonische Terminkoordinierung zielführend.‘ Also wenn ich mit den digitalen Voraussetzungen nicht umgehen kann, darf ich mir den Termin digital irgendwie mitteilen lassen und die Telefonnummer kriege ich nur im Web-Angebot raus. Sorry. Das ist nicht die Assistenz, die man braucht an dieser Stelle. Und ‚digital only‘ heißt dann aber auch, Herr Minister, Sie haben Verantwortungsbereiche in Ihrer Landesregierung und wir sind alle Betroffene von dem, was ‚digital only‘ bedeutet. Wir wollen dann bitte auch, dass bei der Beihilfe beim Dienstleistungszentrum Personal, bei dem ich voll elektronisch über die App, die Dataport gebaut hat, alle meine Belege hochladen darf, aber den Bescheid, den kriege ich bitteschön per Post. Digital kann ich ihn aktuell nicht bekommen und ich kann ihn auch nicht digital verarbeiten und kann nicht gucken, was damit ist, wenn ich das gegen meine Software laufen lasse. Ich kriege ihn per Post. Bei Elster kriegen Sie inzwischen in der Finanzverwaltung auch Ihren Steuerbescheid digital. Aber legen Sie nicht dagegen Widerspruch ein, wie das viele Abgeordnete ja ab und an mal tun müssen, weil die Finanzbehörden immer noch nicht verstanden haben, dass es zwei Arten von Fahrtkosten gibt in diesem Hause. Die eine, die steuerfrei ist und deshalb nicht zu den Einkünften gehört und die andere nicht. Also haben Sie den Widerspruch mal wieder eingelegt und dann kriegen Sie einen Widerspruchsbescheid, der aber nicht digital zugestellt wird. Und elektronisch kriegen Sie ihn auch nicht. Der wird nicht mal in Elster verarbeitet, den kriegen Sie per Post und den dürfen Sie per Hand einarbeiten. Das ist nicht ‚digital only‘.Übrigens, wenn Sie noch ein Beispiel von mir wollen, lieber Herr Schrödter, die Einreichung der Belege beim Beihilfeprozess – das müssen wir ja alle machen, nicht nur die Verwaltungsbehörden, die Beamtinnen und Beamten des Landes oder die Angestellten, sondern wir hier auch – da ist für die Landtagsabgeordneten, ‚Once-Only-Prinzip‘, bei jedem Mal erforderlich, ein Beiblatt für persönliche Daten hinzuzufügen. Auf diesem Beiblatt für persönliche Daten steht nichts. Nichts, außer dem Antragsdatum und der Personalnummer. Alles andere ist vorhanden. Erklärt mir mal einer, warum ich dieses Beiblatt ausfüllen muss und mit einreichen muss. Habe ich noch nicht verstanden. Könnt ihr sofort ändern. Im Übrigen: Wenn Dataport die entsprechende App neu baut, mit der man die Belege einreicht, dann sollte es zu Verbesserungen kommen. Die Verbesserung besteht jetzt darin, dass ich durch diese App die eingereichten Belege nicht mehr von dort unmittelbar an die private Krankenversicherung schicken kann, sondern sie alle nochmal einscannen muss, um sie dann der privaten Krankenversicherung zuzuschicken. Lieber Herr Minister, ein Zeichen für das Gegenteil von gut ist gut gemeint. Und gut gemeint reicht nicht, sondern es muss auch gut gemacht werden. Und deshalb sind Ihre Prinzipien alle richtig an dieser Stelle und wir befürworten sie ausdrücklich, aber sie müssen auch so umgesetzt werden.Und darauf hat der Kollege Stender schon hingewiesen. Ich nehme jetzt noch ein weiteres Beispiel. Digitalität alleine sorgt nicht unbedingt für Effizienzsteigerung. Wir haben in dem Prozess der Digitalisierung der E-Akte im Bereich der Justiz entgegennehmen dürfen, und zwar aus berufenem Munde, dass ein Amtsrichter in diesem Lande durch die Digitalisierung der E-Akte rund 25 Prozent mehr Arbeitsaufwand hat als vorher, weil die entsprechenden Prozesse im Digitalen abgebildet für ihn 25 Prozent mehr Zeit kosten. Das würde ein Viertel des Personalaufwands bedeuten. Das hat der OLG-Präsident in der Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses zu Protokoll gegeben, weil es aus allen Bereichen der Amtsgerichte zu hören ist. Das heißt, Digitalisierungsprozesse kann man auch zur Effizienzverschlechterung benutzen. Und das darf uns nicht passieren. Und deshalb muss es darum gehen, mit den Betroffenen gemeinsam die entsprechenden Prozesse auch zu durchdringen. Change-Management-Prozesse macht man mit den Betroffenen und nicht ohne sie. Das hoffe ich in diesem Gesetz.“ Sperrfrist Redebeginn!Es gilt das gesprochene Wort. Bernd Buchholz Sprecher für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Innen & Recht, Justiz, Wohnungsbau, Kommunales, Medien, Digitalisierung, Migration, Extremismus/Verfassungsschutz, Polizei, Datenschutz, Landesplanung, Zusammenarbeit HH-SH Kontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. Pressesprecherin Tel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de FDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de