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19.03.26 , 15:33 Uhr
B 90/Grüne

Catharina Nies zum Integrations- und Teilhabegesetz

Presseinformation Nr. 26.096 19.03.2026
Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 7 – Integrations- und Teilhabegesetz für Schleswig-Holstein
Dazu sagt die migrationspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Catharina Nies:
Wir leben in einer Einwanderungsgesellschaft Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg*innen,
die Debatten rund um Landesintegrations- und Teilhabegesetze sind immer die gleichen: da steht doch gar nichts richtiges drin und was ändert das Gesetz denn eigentlich?
Ich sage Ihnen, was es ändert und was unser Gesetzesentwurf zum Ausdruck bringt: Gesellschaftlicher Zusammenhalt als oberstes Ziel und echte Integrationschancen für alle, die hier ankommen.
Während Bundesinnenminister Alexander Dobrindt in Berlin die bundesgeförderten Integrationskurse für Geduldete Menschen abschafft, werden wir in Schleswig-Holstein die durchgängige Sprachbildung gesetzlich festschreiben, ab Ankunft und unabhängig vom Aufenthaltsstatus.
Von der frühkindlichen Bildung an gedacht, am Übergang Kita zur Grundschule, also auch im Zuge des neuen Evi-Verfahrens, in der Schule durch den gezielten DaZ- Unterricht bis hin zur Erwachsenenbildung, also den landesgeförderten Sprachkursen.
Und gleichzeitig erkennen wir den Mehrwert sprachlicher Vielfalt in unserem Land an. Wir wollen, dass Menschen, die hier Schutz suchen, auch ankommen können, indem sie schnell die deutsche Sprache lernen, hier gesellschaftlich teilhaben, einen Schulabschluss machen können und eine Ausbildung absolvieren, um absehbar ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.
Ziel ist und muss sein, ab der Erstaufnahme darauf hinzuarbeiten und einen qualifizierte Berufseinstieg zu ermöglichen. Denn es ist elementar, dass geflohene Menschen hier bei uns so schnell wie möglich wieder in ein selbstbestimmtes Leben zurückfinden können. Dazu gehört zum Beispiel, Hürden bei der Anerkennung mitgebrachter ausländischer Berufsqualifikationen und der notwendigen Nachqualifizierung abzubauen, aber auch die Zugänge zur Gesundheitsversorgung zu verbessern. Den Sprachzugang habe ich gerade erwähnt, wir bilden erstmals im Integrationsgesetz den Zugang zur gesamten Bildungskette ab.
Gesundheit, Sprache und die eigenen Lebensunterhaltssicherung sind die Grundlagen, um sich in einer Gesellschaft sicher und selbstbestimmt bewegen zu können, um überhaupt in einen Zustand zu kommen, in dem man sich aktiv einbringen kann.
Das neue Gesetz macht diese drei zentralen Integrationsziele sehr deutlich. Und die künftigen politischen Handlungen des Landes, aber auch der Kommunen, also auch der Kreise mit ihren Behörden, werden sich an diesen zentralen Zielen orientieren müssen.
Wir haben uns im Koalitionsvertrag vorgenommen das Thema Gesundheit in das Gesetz zu bringen, das tun wir mit dem neuen Paragrafen 7. Wir werden als Land darauf hinwirken, Zugangshürden für zugewanderte und zu uns geflohene Menschen zur Gesundheitsversorgung, zum Pflegesystem und zu psychosozialen Angeboten abzubauen. Die Belange von Menschen mit Migrationsgeschichte sollen bei Gesundheitsprävention und -förderung stärker berücksichtigt und einbezogen werden. Das bedeutet dann auch beispielsweise bei der künftigen Präventionsstrategie des Landes.
Ich habe mal in meine Rede von Ende 2022 geschaut. Dort habe ich gefordert, dass das Gesetz konkreter werden muss, dass unter anderem das Ziel der interkulturellen Öffnung gesetzlich verankert werden muss, dass wir die Bedeutung von Migrant*innenselbstorganisationen betonen müssen, und dass wir „elementare Strukturen in der Migrationsarbeit nachhaltig“ absichern müssen.
Alle diese Punkte finden sich nun im vorliegenden Gesetzesentwurf: Migrant*innenselbstorganisationen werden Teil des Begleitgremiums, was wichtig ist für die Repräsentanz. Das Ziel der migrationssensiblen Öffnung und die weitere Erhöhung des Anteils von Menschen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst werden explizit benannt, insbesondere mit der Ausrichtung auf die Gewinnung von Auszubildenden. Auch das ist wichtig für die Repräsentanz und Sichtbarkeit unserer vielfältigen Gesellschaft.
Und den aus meiner Sicht wichtigsten Punkt, möchte ich zum Schluss benennen: Die gesetzliche Verankerung der Migrationsberatungsstellen. Der Beratungsstruktur, die seit vielen Jahren die Grundlage unserer Integrationsarbeit vor Ort bildet und eine zentrale Lotsen- und Unterstützungsfunktion für zugewanderte und geflohene Menschen einnimmt.
Ohne ihre Arbeit würde nichts von dem funktionieren, was wir gesetzlich als Ziele formuliert haben. Und deshalb ist es nur folgerichtig, diese Beratungsstruktur ins Gesetz aufzunehmen. An dieser Stelle möchte ich all den Menschen danken, die teilweise seit vielen Jahren mit viel Engagement und Kompetenz das Ankommen vieler Menschen hier begleiten und erleichtern. Sie durch den Behördendschungel lotsen, unser Bildungssystem übersetzen und das Scharnier zu sämtlichen Regelstrukturen sind.
Die Migrationsberatungen sind die Basis-Anlaufstellen für all diejenigen, die neu zu uns kommen. Und es ist wichtig diese Arbeit anzuerkennen und gesetzlich abzusichern. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
***
Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
T 0431 988 1503 M 0172 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de sh-gruene-fraktion.de

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