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Bernd Buchholz zu TOP 7 "Gesetz zur Integration und Teilhabe"
19.03.2026 | MigrationBernd Buchholz zu TOP 7 "Gesetz zur Integration und Teilhabe" In seiner Rede zu TOP 7 (Entwurf eines Gesetzes zur Integration und Teilhabe) erklärt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz: „Ganz so harsch wie die Kollegin Midyatli, würde ich das nicht ausdrücken. Da ist Licht und Schatten in diesem Gesetzentwurf. Aber eins finde ich am Anfang solcher Debatten schon immer wichtig. Integrations- und Teilhabegesetze sind oft mit viel Symbolik ausgestattet. Sie markieren Ziele und Wünsche. Aber sie markieren eben keine Ansprüche und deshalb auch keine klaren Handlungsoptionen. Und das macht sie schwierig, weil man auch heute sagen muss, wir haben damals gemeinsam in der Koalition 2021 dieses bisher gültige Integrations- und Teilhabegesetz gemacht. Und in Wahrheit, Frau Ministerin, machen wir jetzt ein paar kosmetische Änderungen daran. So richtig viel ändern wir in Wahrheit nicht.Vor allem lassen wir es bei dem Satz, den die Finanzministerinnen damals wie heute ganz wichtig finden, § 17 Absatz 1: ‚Subjektiv-öffentliche Rechte, insbesondere Ansprüche auf finanzielle Förderung, werden durch dieses Gesetz nicht begründet.‘ Das war immer allen Beteiligten wichtig und bei der Debatte um den SSW-Gesetzentwurf ja auch noch so ein Thema, wo wir gesagt haben, da stehen jetzt tatsächlich ein paar Sachen drin, die würden im Zweifel Geld kosten. Sieht man hier, das machen wir jetzt alles nicht. Und deshalb ist natürlich schon immer die Frage zu stellen mit diesen Gesetzen, was erreichen wir eigentlich tatsächlich als Integrationsleistung. Ich habe da meine Zweifel. Sie haben damals, Frau Ministerin Touré, 2021 gesagt, das Gesetz sei in Wahrheit so okay. Sie hätten sich viel mehr erwartet. Wenn wir das heute betrachten, müssen wir sagen, so viel mehr ist es dann auch heute nicht geworden unter Ihrer Verantwortung. Jedenfalls der große Schritt auf dem Weg zu einem neuen Integrationsgesetz ist es aus meiner Sicht nicht.Was aber noch in 2021 eine Riesendiskussion zwischen drei Koalitionären ausmachte, ist jetzt auf andere Art und Weise und aus meiner Sicht sehr gut gelungen, nämlich Integration zu definieren und Ziele klarzumachen. Ziele, die nun auch messbar sind und an denen sich bitte die Landesregierung dann wird messen lassen müssen. Der neue § 3 Absatz 2 Satz 2 heißt jetzt: ‚Ziel einer gelungenen Integration und Teilhabe ist es, dass die Menschen, die in Schleswig-Holstein bleiben, finanziell eigenständig leben können. Voraussetzung dafür ist nicht nur der Spracherwerb, sondern auch die Ausübung eines Berufs.‘ Das finde ich gut, dass es da steht. Und ich finde auch gut, dass da steht, dass dazu auch eine Eigenleistung derjenigen, die zu uns kommen, notwendig ist, weil es in vielen Diskussionen immer die Frage gab, ist das eine Sache der aufnehmenden Gesellschaft oder ist Integration nicht ein wechselseitiges Spiel zwischen denjenigen, die aufnehmen wollen und sollen und denjenigen, die aufgenommen und integriert werden sollen. Das finde ich, machen Sie gut. Aber das wirkt dann natürlich auch darauf, dass wir jetzt echtes Monitoring machen können und uns nicht mehr darauf hinausreden, was denn mit denjenigen ist, die zum Beispiel 2022 aus der Ukraine zu uns gekommen sind, heute in Sachen Integration ist. Wie viele leben denn heute eigenständig auf eigenen finanziellen Füßen? Wie viele sind denn real integriert in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse? Die Antwort ist schlicht: Wir wissen es nicht. Wir wissen es nicht, wir wissen es nur aus Daten der Arbeitsagentur und können im Zweifel ein bisschen gucken, dass diejenige, die zu uns gekommen sind – wenn sie denn überhaupt noch da sind – sind zu den und den Teilen vielleicht irgendwie in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.Und ehrlicherweise, das muss sich dann auch bitteschön am Monitoring dazu ändern: Das Anliegen, volljährigen Geflüchteten einen Schulabschluss zu ermöglichen, teilen wir komplett. Dazu gehört aber auch, die notwendigen Kapazitäten an den berufsbildenden Schulen zu schaffen. Wer will, dass diejenigen, die älter als 18 Jahre sind, weiter einen Anspruch auf Schulbildung haben, der kann an den berufsbildenden Schulen des Landes nicht die Lehrerstellen kürzen. Das passt einfach nicht zusammen. Und lassen Sie mich einen Satz zum Schluss noch sagen. In der Begründung zu § 5 Absatz 4 heißt es: ‚Der neue Absatz 4 stellt klar, dass auch Kinder von Asylsuchenden sowie unbegleitete minderjährige Geflüchtete der Schulpflicht unterliegen. Dies gewährleistet ihre schnelle Einbindung in das Bildungssystem […].‘ Mit Verlaub, das ist eine rein deklaratorische Regelung. Schon jetzt gilt die Schulpflicht gemäß § 20 Absatz 1 des Schulgesetzes und zwar ab Zuzug. Im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern gilt bei uns die Schulpflicht völlig unabhängig vom Aufenthaltsstatus nach dem Ort, wo man sich befindet. Und deshalb galt sie schon immer. Das ist rein deklaratorisch, wie vieles andere auch. Trotzdem ist es kein falsches oder schlechtes Gesetz, sondern es ist eins, mit dem wir uns weiterentwickeln müssen. Denn Integration ist noch nicht da, wo sie sein soll. Daran müssen wir alle noch gemeinsam arbeiten.“Sperrfrist Redebeginn!Es gilt das gesprochene Wort. Bernd Buchholz Sprecher für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Innen & Recht, Justiz, Wohnungsbau, Kommunales, Medien, Digitalisierung, Migration, Extremismus/Verfassungsschutz, Polizei, Datenschutz, Landesplanung, Zusammenarbeit HH-SH Kontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. PressesprecherinTel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.deFDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de