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20.03.26 , 12:40 Uhr
FDP

Heiner Garg zu TOP 16 "Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen zukunftsfest gestalten"

20.03.2026 | Gesundheit
Heiner Garg zu TOP 16 "Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen zukunftsfest gestalten" In seiner Rede zu TOP 16 (Schulgeldfreiheit und Finanzierungssystematik in den Gesundheitsfachberufen zukunftsfest gestalten) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher, Heiner Garg: 
„Schleswig-Holstein war 2019 sehr mutig. Wir haben nämlich im Jahr 2019 die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen eingeführt, und zwar als erstes Bundesland. Wir haben damit ein klares Signal gesetzt, dass der Weg in einen Beruf, der unsere Gesellschaft trägt, nicht vom Geldbeutel abhängen darf. Und heute müssen wir, finde ich, uns alle die unbequeme Frage stellen, was ist ein solches Signal wert, wenn es nicht verlässlich abgesichert wird?
Denn Schulgeldfreiheit auf Zeit ist keine echte Schulgeldfreiheit. Sie wäre ein Versprechen auf Widerruf. Und genau das können und sollten wir uns nicht leisten, schon gar nicht in einer älter werdenden Gesellschaft. Und zwar nicht nur wegen der Patientinnen und Patienten, sondern auch, weil wir in Konkurrenz um die besten Köpfe stehen. Und wenn wir uns diese jungen Köpfe oder diese besten Köpfe angucken, dann stehen wir vor allem vor jungen Menschen, die vor der Entscheidung stehen, welchen Weg sie beruflich eigentlich einschlagen wollen. Wer sich heute für einen Gesundheitsfachberuf entscheidet, trifft in der Regel eine Entscheidung fürs Leben. Diese Menschen brauchen keine Unsicherheit, sie brauchen Klarheit. Klarheit darüber, dass ihre Ausbildung dauerhaft frei von finanziellen Hürden ist. Klarheit darüber, dass dieses Land zu ihnen steht. Alles andere würde ein fatales Signal senden, nämlich dass wir zwar über Versorgungssicherheit reden, aber nicht bereit sind, die notwendigen Konsequenzen zu ziehen, also auch die notwendigen finanziellen Konsequenzen.
Sie mögen jetzt sagen, was redet der da eigentlich? Das passiert doch alles schon. Die Richtlinie wird doch verlängert. Das begrüßen wir doch im Alternativantrag der Koalitionsfraktionen. Ich will Ihnen jetzt mal sagen, worin die Unklarheit besteht. Die Kollegin Pauls hat dankenswerterweise eine kleine Anfrage gestellt mit der Drucksachennummer 20/4116. Die Frage 6 lautet: ‚Müssen die Auszubildenden sich verpflichten, die Ausbildungskosten gegebenenfalls selber zu finanzieren?‘ Die Antwort der Landesregierung lautet: ‚Nein.‘ Und das ist falsch. Uns sind zumindest Fälle auch in Schleswig-Holstein bekannt, in denen Auszubildende Folgendes unterschreiben müssen: ‚Hinweise zur Schulgeldfreiheit bei Förderung durch das jeweilige Bundesland. In Höhe der durch das Bundesland gewährten Zuwendung entfallen derzeitige Schulausbildungsgebühren im Rahmen der landesspezifischen Regelung und Verordnung zur Schulgeldfreiheit der jeweiligen Länder. Sollte das Bundesland die Förderung der Bezuschussung der Schulausbildungsgebühren in einem sehr unwahrscheinlichen Fall ganz oder teilweise nicht mehr übernehmen oder einstellen, entfällt die Schulgeldfreiheit gemäß § 8 Absatz 1. Die Schulgeldgebühren sind dann nach § 8 Absatz 2 von den Schülerinnen und Schülern gemäß diesem Vertrag ab dem Zeitpunkt der Reduzierung bzw. des Wegfalls der Förderung der Bezuschussung jeweils in der nicht mehr bezuschussten Höhe zu entrichten. Hiermit bestätige ich, dass ich diesen Hinweis gelesen habe, welcher Bestandteil der Vereinbarung ist.‘ Das bedeutet auf Deutsch übersetzt: Wenn die Schulgeldfreiheit wegfallen würde, dann zahlen es die Schülerinnen und Schüler wieder selbst. Und das verursacht die Verunsicherung.
Und das hat die Opposition dazu veranlasst, diesen Antrag zu stellen, um Klarheit zu schaffen. Und ich sage Ihnen, lieber Kollege Hansen, weil Sie mich so angucken, wenn das alles längst geregelt sein sollte, dann hätten Sie das längst kommunizieren müssen, damit diese Verunsicherung erst überhaupt nicht entsteht. Aber möglicherweise ist es auch einfach so: Opposition fordert und Sie kommen der Forderung endlich nach. Und wenn Sie sich dann auch noch unserer Forderung nach einer Bundesratsinitiative anschließen würden, dann wäre das noch besser. Dann braucht uns niemand einladen, Ihrer Initiative beizutreten. Wir laden Sie herzlich ein, den vernünftigen Oppositionsantrag anzunehmen.“
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort.



Heiner Garg Sprecher für Soziales, Gesundheit, Familie, Kita, Jugend, Senioren, Sucht, Europa


Kontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. Pressesprecherin
Tel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de FDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de

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