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Sophia Schiebe zu Top: 23: Weg mit §218
Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathekLANDTAGSREDE – 20.März 2026Sophia Schiebe Weg mit §218 TOP 23: Bundesratsinitiative mit dem Ziel der Streichung des § 218 StGB und der Neuregelung der Vorschriften zum Schwangerschaftsabbruch Drs. 20/4191)mit Erlaubnis der Präsidentin möchte ich mit einem Zitat beginnen:„Wir brauchen für Flensburg wirklich eine gute Versorgung. Aber der Hauptknackpunkt ist doch immer noch § 218 des Strafgesetzbuches. Als er 1871 in das Strafgesetzbuch des Deutschen Reiches eingeführt wurde, hat man damit eine Grundlage geschaffen, die bis heute Abbrüche nach der zwölften Woche nur in Ausnahmefällen ermöglicht und so uns Frauen und die Frauenärzte vor rechtliche Schwierigkeiten stellt.“ Recht haben Sie, Frau Wentzel. Klarer kann man es kaum sagen. Und ich sage das ganz bewusst: Wir begrüßen diese Analyse ausdrücklich. Gerade, weil sie aus den Reihen der CDU kommt. Denn sie zeigt: Beim Kern des Problems sind wir uns vielleicht näher, als es oft den Anschein hat. Die entscheidende Frage ist doch: Was folgt daraus? Eine Analyse allein reicht nicht. Es geht darum, ob wir auch bereit sind, Konsequenzen zu ziehen. Und da bin ich ehrlich gespannt, liebe CDU. Die Versorgung ist schon heute unzureichend und sie wird schlechter. Für viele Frauen bedeutet das: lange Wege, lange Wartezeiten und die belastende Suche nach einer Praxis, die hilft. Der zentrale Grund dafür liegt im § 218. Denn dieser Paragraf wirkt weit über den Gesetzestext hinaus. Er prägt, wie wir über Schwangerschaftsabbrüche sprechen und wie Frauen sich dabei fühlen. Gerade in einer ohnehin sensiblen Situation brauchen Frauen Klarheit, Unterstützung und medizinische Versorgung, nicht den Schatten eines Strafgesetzbuches im Hintergrund. Denn dieser Rahmen macht Druck, verstärkt Unsicherheit und nimmt vielen das Gefühl, wirklich frei entscheiden zu können. Solange der Staat sagt: Das ist grundsätzlich Unrecht, bleibt diese Stigmatisierung. Und wir sehen gerade ganz konkret, wie gefährlich rechtliche Lücken sein können. Der Fall von Collien Fernandes erschüttert uns alle. 1 Denn er zeigt: Es gibt nach wie vor Situationen, in denen Frauen nicht ausreichend geschützt sind und wo Täter sich mühelos in einem rechtsfreien Raum bewegen können. Das ist nicht nur inakzeptabel, das ist ein strukturelles Männerproblem. Es ist aber auch ein politisches Versagen und das müssen wir endlich beenden, liebe Kolleg*innen. Dass es im Jahr 2026 überhaupt noch möglich ist, dass solche Grauzonen bestehen. Dass Frauen erleben müssen, dass ihr Schutz nicht eindeutig geregelt ist. Und dass sie sich am Ende auch noch erklären müssen, statt dass das System sie schützt. Deshalb geht es hier um mehr als nur um einen einzelnen Paragrafen. Es geht darum, ob wir es endlich hinbekommen, Gesetze so zu gestalten, dass sie Frauen wirklich in den Blick nehmen. Klar, eindeutig und ohne Grauzonen. Doch kommen wir zum aktuellen Tagesordnungspunkt zurück. Wenn wir die Versorgung verbessern wollen, müssen wir an den Kern ran und den § 218 aus dem Strafgesetzbuch streichen. Wir als SPD fordern das nicht erst seit gestern. Unsere Bundestagsfraktion hat mehrfach versucht, das Gesetz zu ändern. Und auch wir haben vor über einem Jahr eine Bundesratsinitiative eingebracht. Auf Wunsch von schwarz-grün haben wir uns Zeit genommen, die Debatte zu vertiefen und eine Anhörung durchgeführt. Am 18. September des vergangenen Jahres haben wir im Ausschuss Expert*innen aus Medizin, Recht und Beratung gehört. Das Ergebnis war eindeutig: Eine breite Mehrheit spricht sich dafür aus, den Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch zu streichen und neu zu regeln und das im Sinne der Selbstbestimmung. Unser Vorschlag ist daher klar: Der Schwangerschaftsabbruch soll bis zur zwölften Woche rechtmäßig sein. Für medizinische und kriminologische Indikationen braucht es natürlich eindeutige Regeln. Und genauso klar bleibt: Eingriffe gegen oder ohne den Willen der Frau sind und bleiben strafbar. Es geht hier nicht um Beliebigkeit. Es geht um Selbstbestimmung. Wir haben im Bund erste Schritte gemacht, etwa die Abschaffung des § 219a und bessere Schutzregelungen. Das war wichtig. Aber es reicht nicht, solange der Grundtatbestand des 218 im Strafgesetzbuch bleibt. Es geht hier nicht nur um Paragrafen. Es geht darum, ob Frauen in einer schwierigen Situation Unterstützung bekommen oder zusätzliche Hürden. Deshalb mein klarer Appell an Sie: Schauen wir nicht länger weg, wenn solche Fälle uns zeigen, wo unser Recht versagt. Handeln wir jetzt. 2