Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Catharina Nies zur Neuregelung der Vorschriften zum Schwangerschaftsabbruch
Presseinformation Nr. 26.106 20.03.2026Es gilt das gesprochene Wort!TOP 23 – Bundesratsinitiative mit dem Ziel de Streichung des § 218 StGB und der Neuregelung der Vorschriften zum SchwangerschaftsabbruchDazu sagt die frauenpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Catharina Nies:Das Selbstbestimmungsrecht der Frau muss gestärkt werden Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,eine Schwangerschaft ist intim, persönlich und kann das Leben einer Frau tiefgreifend verändern. Deshalb sollte die Entscheidung über Fortsetzung oder Abbruch auch eine ganz persönliche sein, die weder strafrechtlich noch gesellschaftlich bewertet wird. Das Selbstbestimmungsrecht der Frau muss gestärkt werden.Das Thema Schwangerschaftsabbruch steht für ein prinzipielles Problem: Frauenbezogene Versorgungsthemen spielen im Gesundheitswesen immer noch eine untergeordnete Rolle. Egal ob bei medizinischer Versorgung, beim Thema Selbstbestimmung oder auch beim Thema Gewalt. Solange Frauen in Deutschland das Gefühl haben, dass ein Thema anders geregelt werden würden, wenn es nicht den Körper einer Frau, sondern den Körper eines Mannes betreffen würde, solange das so ist, haben wir ein Gleichstellungsproblem.Wer abtreibt, macht sich grundsätzlich in Deutschland strafbar. Das muss sich dringend ändern. Der Paragraph 218 fortfolgende steht im Strafgesetzbuch und ist damit ein rechtliches Relikt, in dem eine staatliche Schutzfunktion auf die schwangere Person übertragen wird. Das körperliche und reproduktive Selbstbestimmungsrecht der Frau wird dabei nicht ausreichend berücksichtigt.Laut Vorschlag der Expert*innenkommission von 2024 müssen nämlich die ersten zwölf Schwangerschaftswochen die Belange der schwangeren Frau in den Mittelpunkt stellen. Die Abwägung zwischen dem Grundrecht auf Leben des ungeborenen Kindes und dem Grundrecht auf reproduktive und körperliche Selbstbestimmung der Schwangeren ist wichtig und muss erfolgen, aber erst in der mittleren Schwangerschaftsphase zwischen der 13. und 22. Woche und nicht in der Frühphase.Diese Einschätzung stammt aus einer intensiven und interdisziplinären Prüfung von Sachverständigen aus den Bereichen Medizin, Psychologie und Verfassungsrecht, der Expert*innen-Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung.Derzeit gilt aber selbst der Abbruch bis zur zwölften Woche der Schwangerschaft als illegal und als Straftatbestand, der nur in Ausnahmen straffrei bleibt, beispielsweise nach Pflichtberatung und dreitägiger Wartepflicht.Ausschließlich Abbrüche aus medizinischer Indikation können darüber hinaus durchgeführt werden und selbst nach einer Vergewaltigung gilt diese Frist. Das allein schon kann nicht richtig sein!Die direkten Folgen sind: Stigmatisierung von ungewollt Schwangeren und Ärzt*innen. Das wiederum gefährdet die regionale Versorgungslage und die ärztliche Nachwuchssicherung. Auch die Vergütung für operative Eingriffe ist unwirtschaftlich gestaltet. Nicht-staatlichen Kliniken kann derzeit nicht verordnet werden, diese medizinische Leistung anzubieten. Als potenzieller Straftatbestand gilt der Abbruch nicht als reguläre Gesundheitsleistung und fehlt somit im Leistungskatalog der Krankenkassen. In vielen Fällen müssen Frauen dafür also auch noch selbst bezahlen. Und die Versorgungslage soll trotz all dieser Einschränkungen von den Bundesländern sichergestellt werden.Das ist widersprüchlich und es führt zu einem Spannungsfeld, das bisher in keine Richtung aufgelöst werden konnte. Wir Grüne halten es für wichtig, den Schwangerschaftsabbruch, der mit Einwilligung der Frau durchgeführt wird, in Deutschland grundsätzlich zu entkriminalisieren. Und im Schwangerschaftskonfliktgesetz zu regeln. Die Regelung muss so gestaltet werden, dass die Rechte der Frauen gestärkt werden, dass künftig eine stabile ärztliche Versorgungslage gesichert werden kann, und sollte sich an dem Vorschlag der Expert*innenkommission orientieren.Liebe Kolleg*innen,Wir Grüne haben eine klare Haltung zur Legalisierung von Abtreibung, aber ich respektiere, dass man in der Abwägung der Grundrechte zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen kann. Für uns ist diese Frage aber eine echte Zerreißprobe. Uns ist es wichtig, als Koalition immer geschlossen abzustimmen, das ist wichtig für die Stabilität unserer Zusammenarbeit.In diesem besonderen Fall haben wir deshalb gemeinsam entschieden, getrennt abzustimmen. Wir Grüne teilen die Oppositionsanträge in ihrer Zielsetzung. Deshalb werden wir sie nicht ablehnen, sondern uns enthalten. Das ist eine einmalige Besonderheit und Ausnahme aufgrund der Größe und Schwere dieses Themas.Worin ich der SPD zustimme, ist, dass egal wie die Neuregelung aussehen sollte, sie muss außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden, also sozial- und verwaltungsrechtlich. Der Paragraph 218 ist verbrannt und für viele Menschen negativ konnotiert. Dieser Paragraph sollte nicht reaktiviert werden. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.***Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 KielT 0431 988 1503 M 0172 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de sh-gruene-fraktion.de