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20.03.26 , 13:53 Uhr
FDP

Anne Riecke zu TOP 23 "Streichung des § 218 StGB"

20.03.2026 | Frauen
Anne Riecke zu TOP 23 "Streichung des § 218 StGB" In ihrer Rede zu TOP 23 (Bundesratsinitiative mit dem Ziel der Streichung des § 218 StGB und der Neuregelung der Vorschriften zum Schwangerschaftsabbruch) erklärt die Abgeordnete der FDP- Landtagsfraktion, Anne Riecke:
„Freiheit bedeutet auch und vor allem, über das eigene Leben und den eigenen Körper entscheiden zu können. Wir Frauen erleben heute glücklicherweise in vielen Bereichen Vertrauen: Vertrauen in unsere Fähigkeiten, in unsere Verantwortung, in unsere Urteilskraft. Umso unverständlicher ist es, dass dieses Vertrauen ausgerechnet dort endet, wo es manchmal existenziell ist: bei der Frage eines Schwangerschaftsabbruchs.
Frauen entscheiden sich nicht leichtfertig für einen Schwangerschaftsabbruch. Die Gründe sind vielfältig: gesundheitliche Risiken, schwierige persönliche oder familiäre Situationen, finanzielle Unsicherheiten, fehlende Unterstützung, Gewalterfahrungen oder auch schlichtweg die Tatsache, dass ein Kind nicht in den Lebensentwurf passt. All das sind Realitäten, die wir anerkennen müssen.
Deshalb ist es so wichtig, dass diese Frauen – ebenso wie die behandelnden Frauenärztinnen und -ärzte – nicht unter der Stigmatisierung des Strafrechts leiden. Denn das tun sie mit der aktuellen Regelung des § 218 des Strafgesetzbuches. Entkriminalisierung bedeutet dabei nicht Verharmlosung, sondern Vertrauen in die Entscheidung der Frauen und zugleich einen besseren Zugang zu sicherer medizinischer Versorgung.
Wir haben einen eigenen Alternativantrag eingereicht. Man könnte fragen: Warum, wenn wir doch dasselbe wollen? Ein genauer Blick zeigt die Unterschiede. Der ursprüngliche Antrag der SPD sieht in der Begründung unter anderem vor, dass der Schwangerschaftsabbruch bis zur 22. Woche rechtmäßig gestellt werden soll. Nun halten auch Sie an der bisherigen 12-Wochen-Frist fest. Das finden wir gut und richtig und das sieht auch unser Alternativantrag so vor. Auch soll es selbstverständlich dabei bleiben, dass besondere Indikationen auch einen späteren Abbruch der Schwangerschaft rechtfertigen.
Das Verfassungsrecht gebietet aber, dass dem Schutz des ungeborenen Lebens – wenn auch nicht zwingend im Strafrecht – in der Rechtsordnung Rechnung getragen wird. Die bestehende Regelung, die die grundsätzliche Rechtswidrigkeit mit der Beratungslösung verbindet, stellt die Rechte der Schwangeren und des ungeborenen Lebens gleichberechtigt nebeneinander. Dieser Grundsatz der ‚Zweiheit in Einheit‘ wird heute – unter anderem von der durch die Ampelkoalition eingesetzte Expertenkommission aus Juristen und Medizinern – hinterfragt. Und dennoch – und hier besteht der entscheidende Unterschied zum Antrag der SPD und des SSW: Die bestehende Beratungspflicht ist aus unserer Sicht richtig und wichtig. Einerseits ist sie geboten, um den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu genügen. Aber sie ist auch im Sinne der Schwangeren geboten: Ein Schwangerschaftsabbruch ist eine zutiefst persönliche und sensible Entscheidung. Sie sollte – bei aller Selbstbestimmung – gut informiert getroffen werden. Auch der Deutsche Ärztetag 2025 hat dies betont und sich zugleich klar für eine Entkriminalisierung bis zur 12. Schwangerschaftswoche ausgesprochen.
Diskussionswürdig ist hingegen die starre Wartefrist. Denn bereits nach § 630e BGB ist sichergestellt, dass Patientinnen und Patienten rechtzeitig und umfassend aufgeklärt werden, um eine wohlüberlegte Entscheidung treffen zu können. Hier stellt sich die Frage, ob zusätzliche Vorgaben wirklich notwendig sind. Aus unserer Sicht sind sie es nicht. Diese drei Tage können in der Lebensrealität einen großen Unterschied machen, wenn es darum geht, die 12-Wochen-Frist zu erreichen. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass die starre Wartefrist entfällt.
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Kostenübernahme. Eine Entkriminalisierung würde ermöglichen, dass auch die Kosten des Eingriffs von den Krankenkassen übernommen werden – ein wichtiger Schritt für mehr Gerechtigkeit im Zugang. Auch der Zugang zu Medikamenten für den medikamentösen Abbruch ist problematisch. Seit 2021 gibt es einen Vertriebs- und Importstopp für das Präparat Cytotec, das sowohl für medikamentöse als auch für operative Abbrüche genutzt wird. Laut der ELSA-Studie von 2024 erwarten rund 70 Prozent der Ärztinnen und Ärzte, dass dies künftig die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen erschweren wird. Derzeit bleibt nur der sogenannte ‚Off-Label-Use‘ oder der Erwerb eines anderen Präparats über einen Sondervertriebsweg direkt vom Hersteller. Jede Tablette muss registriert und die Unterlagen fünf Jahre aufbewahrt werden. Dieser bürokratische Aufwand für Ärztinnen und Ärzte ist nicht gerechtfertigt. Hier muss der Zugang dringend verbessert werden.
Es geht um viel: um Selbstbestimmung, Verantwortung, den Schutz von Leben und einen rechtlichen Rahmen, der all dem gerecht wird. Aus diesem Grund bitte ich, unserem Antrag zuzustimmen und die Landesregierung gemeinsam aufzufordern, sich im Bundesrat für eine Neuregelung einzusetzen.“
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort. Anne Riecke Abgeordnete


Kontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. Pressesprecherin
Tel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de



FDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de

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