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20.03.26 , 14:36 Uhr
SPD

REDE ZU PROTOKOLL GEGEBEN Beate Raudies zu Top 24: Zukunft wichtiger Landeseinrichtungen sichern!

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 20.März 2026
Beate Raudies Zukunft wichtiger Landeseinrichtungen sichern! TOP 24: Die Zukunft wichtiger Landeseinrichtungen sichern! (Drs. 20/4192)
Es gehört zu den Unwägbarkeiten des Lebens, dass auch lang gehegte, sorgfältig durchdachte Pläne sich nicht realisieren lassen. Oft ohne eigenes Verschulden - weil sich die äußeren Umstände ändern oder weil Annahmen nicht eintreffen. Das passiert gerade mit den Planungen der Landesregierung für die Bundeswehrliegenschaft in Boostedt. Seit Abzug der Bundeswehr 2014/2015 hat das Land das Gelände der ehemaligen Rantzau- Kaserne für die Flüchtlingsunterbringung genutzt, außerdem befinden sich dort die Justizvollzugsschule und seit kurzem auch das zentrale Katatstrophenschutzlager. Darüber haben die Gemeinde Boostedt und die Landesregierung im Juni 2024 eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen mit dem Ziel, das Gelände langfristig weiterzu entwickeln. Diese so genannte Paketlösung ist hinfällig, weil die Bundeswehr inzwischen eigene Bedarfe geltend gemacht hat und daher die Mietverträge in absehbarer Zeit auslaufen: Die Landesunterkunft muss zum 30.11.2028 geräumt werden. Justizvollzugsschule und Katatstrophenschutzlager dürfen länger bleiben, müssen aber wahrscheinlich im Sommer 2030 auch ausziehen. Das ist nicht Schuld der Landesregierung. Es ist aber die Verantwortung der Landesregierung, mit dieser Situation umzugehen und dafür zu sorgen, dass für diese wichtigen Landeseinrichtungen zügig neue Liegenschaften gefunden werden. Mit Interesse habe ich von der Staatssekretärin aus dem Integrationsministerium gehört, dass ihr Haus an einem angepassten Standortkonzept für die Unterbringung von Geflüchteten arbeitet, dass bis zum Sommer vom Kabinett beschlossen werden soll. So präzise Antworten bin ich von Ihnen gar nicht gewohnt… Damit haben Sie die erste Forderung unseres Antrags schon fast erfüllt! Bis zum Haushalt also bitte Butter - also Geld – bei die Fische, dann wird das fein.Denn 2028 ist sozusagen morgen.



1 Für das zentrale Katastrophenschutzlager und vor allem für die Justizvollzugsschule könnten wir uns ein bisschen mehr Zeit lassen. Das sollten wir aber nicht! Vor allem nicht bei der Justizvollzugsschule! Denn die Gebäude der Justizvollzugsschule sind schon jetzt in einem jämmerlichen Uustand. Das sind sie schon länger! Mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich aus dem Sprechzettel der damals neuen Justizministerin von der Decken, Umdruck 20/268: „Das Thema „Justizvollzugsschule“ ist für uns nicht neu.“ Die Ausschusssitzung war übrigens am 5. Oktober 2022. Seitdem hat sich an der räumlichen Situation für unsere Nachwuchskräfte nichts Wesentliches verändert. Und nun drängt die Zeit! Bereits im Januar 2025 gab es Hinweise darauf, dass die Bundeswehr das Gelände in Boostedt wieder zu eigenen Zwecken nutzen wollte. Im Innen- und Rechtsausschuss haben die zuständigen Ministerinnen auf Zeit gespielt – weil ja die endgültige Entscheidjng des Bundes noch abzuwarten sei. Das gleiche während der Haushaltsberatungen 2026 – auch da: Abwarten. Und dann erfahren wir am 24. Februar aus einem Beitrag des NDR vom Aus der Landesunterkunft und der ungewissen Zukunft für Katastrophenschutzlager und Justizvollzugsschule. Angeblich wurden die 120 Beschäftigten des Landesamtes für Zuwanderung und Flüchtlinge, die in Boostedt arbeiten, bereits am 20. Februar über die möglichen Veränderungen informiert. Der Landtag leider nicht – was ich an sich schon skandalös finde. Wir erhofften uns Aufklärung in der Ausschusssitzung am 5. März - vergeblich! Deswegen fordern wir die Landesregierung heute auf, dem Landtag bis zum 31. Oktober Konzepte und konkrete Planungen vorzulegen, damit wir spätestens zum Haushalt 2027 wissen, mit welchen Planungs-, Grunderwerbs- und Baukosten wir zu rechnen haben.



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