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27.03.26 , 13:39 Uhr
CDU

Hauke Hansen: Auch nach dem Beschluss des KHAG besteht weiterhin dringender Anpassungsbedarf

Krankenhausreform | 27.03.2026 | Nr. 118/26
Hauke Hansen: Auch nach dem Beschluss des KHAG besteht weiterhin dringender Anpassungsbedarf Zur heutigen Abstimmung im Bundesrat zum Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher, Hauke Hansen:
„Das am 6. März 2026 zunächst vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG) löst viele, aber leider nicht alle Probleme des ursprünglichen Gesetzes der Ampel-Regierung. Es ist insbesondere auch dem Einsatz unserer Gesundheitsministerin, Kerstin von der Decken zu verdanken, dass viele besonders kritische Punkte aus Sicht der Bundesländer mit dem KHAG behoben werden konnten. Gleichzeitig beinhaltet das Gesetz aber nach wie vor Punkte, die aus Sicht der Praxistauglichkeit und der Versorgungssituation bedenklich sind. Hierzu gehört insbesondere die durch den Bundestag neu eingefügte Ergänzung, dass die Einhaltung der Vorgaben der Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) als Mindestkriterium bei allen 61 Leistungsgruppen zu betrachten ist. Hierdurch hat der Bundestag die Regelungen des bisherigen Gesetzes an einer entscheidenden Stelle sogar deutlich verschärft und die Situation negativ beeinflusst.
Ich gehe davon aus, dass durch diese neue Regelung um die 50 Prozent der rund 100 Klinikstandorte in Schleswig-Holstein den Betrieb künftig nur noch via Ausnahmegenehmigung aufrechterhalten dürfen. Dabei hat der Bundestag die Fristen für solche Ausnahmegenehmigungen streng geregelt: Drei Jahre dürfen die Länder im Benehmen mit den Kostenträgern Ausnahmeregelungen erlassen, sofern sie die Leistungsgruppen bis zum 31.12.2026 ausweisen, danach für weitere drei Jahre, allerdings nur noch im Einvernehmen mit den Kostenträgern, also den Krankenkassen.
Die Folgen in der Praxis werden gravierend sein:
1. Die Planungshoheit für das Krankenhauswesen geht damit de facto zu einem wesentlichen Teil auf die Krankenkassen über. Das ist aus meiner Sicht verfassungswidrig. 2. Dringend notwendige Investitionen in gefährdete Standorte werden nicht erfolgen, da drei Jahre Perspektive in der Regel wirtschaftlich nicht abbildbar sind. Wir benötigen aber dringend jede Investition in diesem Bereich. 3. Das Personal wird bei der Arbeitsplatzwahl oder der Suche nach einem Ausbildungsplatz strukturschwache Häuser meiden. Bestehende Probleme

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Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de werden damit nicht gelöst, sie werden exponentiell vergrößert werden.
Die vorliegende Protokollerklärung der Bundesregierung, dass die Bedenken von Schleswig-Holstein und anderen Ländern zum PpUG zur Kenntnis genommen wurden und man die Auswirkungen auf das Versorgungsgeschehen regelmäßig evaluieren werde, ist zumindest ein erster Schritt, stellt aber keine Lösung des Problems dar.
Mit dem heutigen Beschluss des KHAG gewinnen die Krankenhäuser zwar eine gewisse Planungssicherheit, doch vollends zufrieden kann kein Beteiligter sein – weder die Länder noch die Krankenhauslandschaft und erst recht nicht Patientinnen und Patienten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Und gerade diese brauchen wir händeringend. Wir werden die Umsetzung der Krankenhausreform daher weiter engmaschig begleiten und uns dafür einsetzen, dass die Reform langfristig nicht zu einer Verschlechterung, sondern zu einer Verbesserung des Systems führt.“



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Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de

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