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31.03.26 , 10:57 Uhr
SPD

Martin Habersaat: Und die große Pause? Und die Ferien? Landesregierung muss offene Fragen schnell klären!

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 13051 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de
PRESSEMITTEILUNG 77 – 31.03.2026
Martin Habersaat Und die große Pause? Und die Ferien? Landesregierung muss offene Fragen schnell klären! Das Sozialministerium hat die Kreise und kreisfreien Städte dazu aufgefordert, bei der Gewährung von Schulbegleitung im Ganztag zwischen Leistungen zur Teilhabe an Bildung (§ 112 SGB IX) und Leistungen zur sozialen Teilhabe (§ 113 SGB IX) zu unterscheiden. Der Unterschied: Bei Leistungen nach § 113 kann von den Eltern ein Eigenanteil verlangt werden. In einem Gespräch mit der Initiative Inklusion Schleswig-Holstein stellten Sozialministerin Aminata Touré und Bildungsministerin Dr. Dorit Stenke jetzt ein Einlenken in Aussicht. Das Thema war bereits im Landtag und wurde von Martin Habersaat, dem bildungspolitischen Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, in Kleinen Anfragen hinterfragt. Er sagt zum aktuellen Diskussionsstand:
„Das Thema ist heikel, weil hier Diskriminierung von Menschen mit Behinderung droht. Es ist auch heikel, weil die Kosten der Eingliederungshilfe in den vergangenen Jahren explodiert sind. Und es ist heikel, weil es thematisch an der Schnittstelle von Bildungsministerium (CDU-geführt) und Sozialministerium (Grün-geführt) liegt und beide Ministerien offenbar nicht gut miteinander können. Ein Blick in die Antworten lässt erahnen, wo die Probleme liegen:
• Das Ziel dieses Erlasses scheint der Landesregierung selbst nicht ganz klar zu sein. Zum einen gab es wohl die Anfrage eines örtlichen Trägers. Zum anderen gab es anscheinend einen zweiten Grund, der aber nicht genannt wird (20/4142, Frage 1). • Das Sozialministerium beantwortet die Frage lieber nicht, ob aus seiner Sicht tagesgenau, stundengenau oder minutengenau zwischen Leistungen nach § 112 und nach § 113 unterschieden werden müsste (20/4142, Frage 4). Man ahnt wohl, welchen Bürokratieaufwand eine Antwort ggf. nach sich zöge. • Derzeit ist weiterhin unklar, ob die Kostenobergrenze von 135 Euro im Monat für den Ganztag auch für Eltern von Kindern mit Behinderung gilt (20/4142, Frage 3). Die beiden Ministerinnen haben bis August 2026 Zeit, eine Lösung zu finden. • Bildungsministerin Dr. Stenke kannte den Erlass des Sozialministeriums nicht (20/4153, Frage 1). Der Austausch beider Häuser zur Weiterentwicklung des schulischen Ganztags- und Betreuungsangebots muss dringend verbessert werden. Insofern ist es ein Schritt nach vorne, dass sich die Ministerinnen gemeinsam mit der Initiative Inklusion getroffen haben. • Das Recht auf Ganztag kann sowohl in einem gebundenen Ganztag, einem Hort oder in einem offenen Ganztag erfüllt werden. Es verwundert, dass die Landesregierung diese drei Möglichkeiten nicht unterschiedlich betrachtet, zumal eine gebundene Ganztagsschule per Definition „Schule den ganzen Tag lang“ ist. (20/4142, Frage 7). Auch hier scheinen Sozialministerium und Bildungsministerium sich bei der Antwort nicht abgesprochen zu haben. • Die Landesregierung weiß nicht, ob es an allen Förderzentren in Schleswig-Holstein ein Ganztagsangebot für die Schülerinnen und Schüler der 1. Klassen geben wird. (20/4079, Frage 3). Hier droht bereits das nächste Problem, weil besonders hier ja auch Fahrdienste und perspektivisch Jahrgänge weit über die Grundschulzeit hinaus mitgedacht werden müssen.
Alle Beteiligten sollten „praktikable, unbürokratische und inklusive Lösungen für Familien mit Kindern mit Behinderung“ (Vorbemerkung der Landesregierung, 20/4153) nicht nur wünschen, sondern
1 herbeiführen. Hier ist die Landesregierung in Gänze in der Pflicht und muss sich auch um Gänze darum kümmern. Es muss Schluss damit sein, dass die linke Hand nicht weiß, was die rechte Hand tut. Und es muss Schluss sein mit der Trödelei. Seit 2019 beispielsweise liegt der Landesregierung ein Gutachten vor, das bessere Lösungen gerade in der Schulbegleitung und Schulassistenz anmahnt. Beide zuständigen Ministeri(nn)en müssen sich endlich zusammenraufen und eine gemeinsame Lösung präsentieren. Wenn nicht, droht der Konflikt weiterzugehen: Was ist eigentlich in den Ferien, sind die nicht „Freizeit pur“? Und wie ist es eigentlich in der großen Pause? Soll die nicht gerade auch der Erholung zwischen zwei Bildungsphasen dienen? Frau Touré und Frau Dr. Stenke, bitte ersparen Sie allen Beteiligten solche Diskussionen und nehmen Sie das Gespräch mit der Initiative Inklusion als Startpunkt für inklusive Lösungen!“
Material: Ganztag, Förderzentren und Inklusion (Drucksache 20/4079) https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/drucks/04000/drucksache-20-04079.pdf
Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung von Grundschulkindern (Drucksache 20/4142) https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/drucks/04100/drucksache-20-04142.pdf
Gegensätzliche Verlautbarungen von Bildungsministerium und Sozialministerium zur Schulbegleitung und Schulassistenz (Drucksache 20/4153) https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/drucks/04100/drucksache-20-04153.pdf
Gutachten von 2019 (veröffentlicht 2021) https://www.martinhabersaat.de/2021/04/21/gutachter-sehen-schulassistenz-als-zukunftsmodell/
Brief aus 2025 zu gestiegenen Kosten in der Eingliederungshilfe https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/umdrucke/04900/umdruck-20-04940.pdf



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