Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Heiner Garg: Gute Ansätze bei der Krankenhausreform auf Landesebene stehen jetzt unter erheblichem Umsetzungsdruck
21.04.2026 | GesundheitHeiner Garg: Gute Ansätze bei der Krankenhausreform auf Landesebene stehen jetzt unter erheblichem Umsetzungsdruck Zum heute von der Landesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Krankenhausversorgung und Änderungen des Krebsregistergesetzes erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg: „Mit der angestrebten Reform des Landeskrankenhausgesetzes greift die Landesregierung richtige Punkte auf. Die stärkere Verankerung der Arzneimitteltherapiesicherheit sowie die Schaffung eines Gesundheitsversorgungsrates sind grundsätzlich sinnvoll. Entscheidend bleibt jedoch, die Krankenhausversorgung unter den neuen bundesrechtlichen Vorgaben qualitativ hochwertig, wirtschaftlich tragfähig und für die Bevölkerung in Stadt, Land sowie auf den Inseln und Halligen verlässlich erreichbar zu sichern.Deshalb kommt es nun auf die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes an – wir werden uns die tatsächliche Etablierung des angestrebten Gesundheitsversorgungsrates und die stärkere Einbindung von Apothekerinnen und Apothekern in den Klinikalltag im parlamentarischen Verfahren sehr genau anschauen. Gerade bei diesen Punkten kommt es nicht auf gute Überschriften, sondern auf klare Zuständigkeiten, praxistaugliche Abläufe und einen echten Mehrwert für die Patientensicherheit an.Gerade bei der Investitionskostenfinanzierung wird sich zeigen, ob die Landesregierung mehr liefert als gut klingende Absichtserklärungen. Vereinfachte Planungsabläufe sind genauso zielführend wie eine straffe Umsetzung von Förderverfahren – die entscheidende Frage ist aber, ob daraus für die Krankenhäuser tatsächlich verlässliche Finanzierungsperspektiven entstehen.Hinzu kommt, dass Schleswig-Holstein seinen ursprünglich ab dem 1. Januar 2025 geplanten neuen Krankenhausplan inzwischen mehrfach auf Grund der verschleppten Krankenhausstrukturreform des Bundes verlängern musste, um ein Auseinanderfallen von bundesgesetzlichen Vorgaben und der Umsetzung auf Landesebene zu verhindern. Der bestehende Krankenhausplan gilt bis zum Jahresende fort. Das zeigt, wie groß der Umsetzungsdruck und wie stark die Abhängigkeit von bundesrechtlichen Entscheidungen ist.Umso wichtiger ist es, dass Schleswig-Holstein insbesondere die landesrechtlichen Regelungen zur Stärkung der Krisenresilienz von Krankenhäusern eng mit den Prozessen des von Bundesgesundheitsministerin Warken angekündigten Gesundheitssicherstellungsgesetzes verzahnt. Zwar sind auf Bundesebene bereits erste Ziele benannt worden, etwa klare Zuständigkeiten, funktionierende Kommunikationswege und ausreichende Behandlungskapazitäten. Solange Nina Warken aber noch keinen Referentenentwurf vorlegt, bleibt die konkrete Ausgestaltung in zentralen Punkten eine Blackbox. Schleswig-Holstein darf gerade bei Kommunikationswegen, Krisenstrukturen und Alarmübungen keine Strukturen schaffen, die wenige Monate später erneut an Bundesvorgaben angepasst werden müssen.“ Heiner Garg Sprecher für Soziales, Gesundheit, Familie, Kita, Jugend, Senioren, Sucht, Europa Kontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. Pressesprecherin Tel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de FDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de