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Gemeinsame Presseinformation von CDU und Bündnis 90/Die Grünen - Birte Glißmann und Catharina Nies zur Bekämpfung digitaler sexualisierter Gewalt
PRESSEINFORMATION 27.04.2026Digitale Gewalt ist reale Gewalt CDU-Fraktion Die Landesregierung stellt heute (27.4.2026) das 10-Punkte- Pressesprecher Maßnahmenpaket zu Prävention und Bekämpfung digitaler Steven Nowak sexualisierter Gewalt vor, dies wird von der polizeipolitischen Tel. 0431 988 1441 Sprecherin der CDU-Fraktion, Birte Glißmann, und der steven.nowak@cdu.ltsh.de frauenpolitischen Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Catharina Nies, begrüßt. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Pressesprecherin Birte Glißmann: Claudia Jacob„In letzter Zeit hat das Phänomen digitale sexualisierte Gewalt Tel. 0431 988 1531 aufgrund einiger prominenter Fälle eine neue, dringend presse@gruene.ltsh.deerforderliche Aufmerksamkeit erfahren. Das ist vor allem dem Mut der einzelnen Betroffenen – in der Regel Frauen – zu verdanken, die damit bewusst an die Öffentlichkeit gehen, um die Gesellschaft zu sensibilisieren. Sexualisierte Gewalt im digitalen Raum ist insbesondere für Mädchen und Frauen leider bereits seit langem eine reale Gefahr. Die technischen Möglichkeiten entwickeln sich nicht zuletzt durch den verstärkten Einsatz von künstlicher Intelligenz rasant weiter. Neben den bekanntgewordenen Fällen ist von einem sehr großen Dunkelfeld auszugehen. Dieser Entwicklung müssen wir gesamtgesellschaftlich begegnen und dem sich laufend entwickelnden Phänomen im Rahmen der Strafverfolgung besonders Rechnung tragen. Ein erster Schritt muss daher sein, dass Straftaten im digitalen Raum künftig dezidiert im Rahmen der Polizeilichen Kriminalstatistik in Schleswig-Holstein in einem eigenen Lagebild ausgewiesen werden. Anhand konkreterer Zahlen können weitere Rückschlüsse für eine noch bessere Strafverfolgung und einen besseren Schutz der Betroffenen gezogen werden. Gleichzeitig muss auch das Bundeskriminalamt darin gestärkt werden, ein noch konkreteres Bundeslagebild zu digitaler sexualisierter Gewalt zu erstellen, das sowohl Straftaten erfasst, die rein im digitalen Raum begangen werden als auch solche, die aus dem analogen zusätzlich auch in den digitalen Raum übertragen werden, wie es beispielsweise bei Gisèle Pelicot der Fall war. Das erfordert auch zusätzliche Kapazitäten bei unserer Landespolizei, sowohl quantitativ als auch qualitativ. Seit 2023 haben wir fast 80 Stellen zur Bekämpfung von Cyberkriminalität bereitgestellt. Dieser Weg muss fortgesetzt werden. Deswegen hat die Landesregierung im Haushaltsentwurf 2027 bereits 18 weitere Stellen für Cyberanalystinnen und -analysten vorgesehen. Das Bundesjustizministerium arbeitet zurzeit an einem Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt. Das ist auch dringend erforderlich, um Strafbarkeitslücken zu schließen und die zivilrechtlichen Ansprüche von Betroffenen auf Auskunft, Sicherung und Sperrung von Accounts bei den Plattformbetreibern zu erreichen. Aus unserer Sicht muss dabei der sogenannte Identitätsdiebstahl besonders berücksichtigt werden. Aktuell wird er als Unterform der digitalen Gewalt ausgeführt, begründet aus unserer Sicht aber eine eigene Strafbarkeit.“Catharina Nies: „Digitale Gewalt ist reale Gewalt. Sexualisierte Gewalt im digitalen Raum ist kein neues Phänomen. Für viele Mädchen und Frauen gehört es zur bitteren Realität, dass Nacktbilder oder Videos von ihnen in Chat-Gruppen oder Online-Foren geteilt werden. Die Verwendung künstlicher Intelligenz treibt das Phänomen auf die Spitze. Die betroffenen Mädchen und Frauen haben bisher kaum Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren. Deshalb müssen die gravierenden strafrechtlichen Lücken schnell und konsequent geschlossen werden, der zivilrechtliche Schutz gestärkt und Plattformen und Anbi9eter konsequent reguliert werden. Ortung und Stalking mittels technischer Hilfsmittel sind ein ernst zu nehmendes Problem. In Schleswig-Holstein wollen wir dagegen vorgehen: indem wir ein öffentliches Bewusstsein für digitale Gewalt und ihre Formen schaffen, Betroffene über ihre Rechte aufklären und mittels Beratung mit technischem Support unterstützen. Wir stärken also gezielt den digitalen Selbstschutz. Dafür etablieren wir eine „Technik-Sprechstunde“ für Frauenfacheinrichtungen und Betroffene von digitalem Stalking und Ortung und werden das PETZE-Institut für gezielte Schulungen im Kontext Schule und außerschulischer Kinder- und Jugendarbeit stärken. Im Bund werden wir uns dafür einsetzen, dass Anbieter mobiler Ortungsdienste verpflichtet werden, ungewollte Überwachungen durch Spyware zu verhindern, z.B. durch regelmäßige Warnhinweise auf dem betroffenen Endgerät. Immer mehr Chats kommen an die Öffentlichkeit, in denen Aufnahmen von Vergewaltigungen an betäubten Frauen geteilt werden. Als Land fordern wir deshalb, dass die Zentralstellenfunktion und Sonderermittlungsbefugnisse beim Bundeskriminalamt zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt an Frauen im Netz ausgeweitet und gestärkt wird. Wir werden diese Ausuferung von Gewalt nicht tatenlos hinnehmen und auch nicht, dass es im Internet einen rechtsfreien Raum gibt, in dem sie sich ausbreiten kann. Mädchen und Frauen müssen vor digitaler Gewalt geschützt werden, genau deswegen gehen wir mit dem Maßnahmenpaket und dem Landtagsantrag voran.“ ***