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06.05.26 , 10:58 Uhr
CDU

Birte Glißmann: TOP 6: Schwarz-grün passt Arbeit der Polizei den technischen Möglichkeiten des 21. Jahrhunderts an

Polizei | 06.05.2026 | Nr. 138/26
Birte Glißmann: TOP 6: Schwarz-Grün passt Arbeit der Polizei den technischen Möglichkeiten des 21. Jahrhunderts an Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,
das Sicherheitsgefühl der Menschen in Schleswig-Holstein hat sich in den vergangenen Jahren verändert. Zwar hat sich die objektive Sicherheit verbessert, aber das Sicherheitsgefühl wird durch medienwirksame Gewalt- und insbesondere Messerdelikte erschüttert. Häufig wird dann im Anschluss an solche Taten diskutiert, ob sie sich nicht hätten verhindern lassen, weil die Täter sich vorher auffällig verhalten oder geäußert haben. Wir wollen, dass sich die Sicherheit in Schleswig-Holstein nicht nur objektiv weiter verbessert, sondern sich die Menschen auch sicherer und damit wohler im öffentlichen Raum fühlen. Absolute Sicherheit wird es nicht geben. Aber jede Tat, die wir verhindern können, trägt zu mehr Sicherheit, objektiv und subjektiv, bei. Genau das ist das Ziel des Gesetzentwurfs.
Wir stärken damit die Einsatzfähigkeit und Wirksamkeit unserer Landespolizei durch den Einsatz moderner Technologien wie Künstlicher Intelligenz, Gesichtserkennung und automatisierter Datenanalyse. Gleichzeitig schließen wir Schutzlücken und entwickeln die bestehenden Instrumente des Polizeigewahrsams und der elektronischen Aufenthaltsüberwachung weiter.
Es ist unsere Verantwortung, die Sicherheit im öffentlichen Raum so zu gewährleisten, dass sich Menschen frei und ohne Angst bewegen können. Entscheidend hierfür ist, dass Gefahrenlagen frühzeitig erkannt, Gegenmaßnahmen eingeleitet und der tatsächliche Schadenseintritt abgewendet werden kann.
Bisher setzen wir für die Identifikation von potenziellen Gefahrensituation fast ausschließlich auf die geschulten und erfahrenen Augen und die Erfahrung unserer Polizistinnen und Polizisten.
Künftig sollen moderne Analyseverfahren dazu beitragen, Daten noch schneller auszuwerten, vorhandene Informationen effizienter zu nutzen, Zusammenhänge zu erkennen und so potenzielle Gefahrensituationen frühzeitiger zu erkennen. Dabei geht es nicht nur um vorliegende polizeiliche Daten, sondern auch solche des Ausländerzentralregisters oder des Einwohnermeldeamtes und bei gezielten Recherchen und unter engen Grenzen auch aus der Internetrecherche.

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Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Klar ist, dass wir bei der technischen Umsetzung auf europäische Anbieter setzen. Damit entlasten wir nicht nur unsere Polizistinnen und Polizisten, sondern leisten auch einen Beitrag für mehr Sicherheit im öffentlichen Raum.
Ein Baustein für mehr Sicherheit ist der Einsatz von Videotechnik. Dabei geht es nicht nur um Aufzeichnungen zur Strafverfolgung oder eine mögliche Abschreckung, sondern auch um ein Hilfsmittel für die frühzeitige Identifikation von Gefahren.
Ein gutes Beispiel ist die Videotechnik am Elmshorner Bahnhof: es gibt eine verpixelte Echtzeit-Übertragung des Geschehens im Bahnhofsumfeld in das Polizeirevier. So können die Beamtinnen und Beamten Streifenwagen zum Bahnhof schicken, wenn eine potenzielle Gefahrensituation erkannt wird aber noch kein Notruf abgesetzt wurde. Der Einsatz intelligenter Videoüberwachung soll es künftig ermöglichen, auffällige Bewegungs- und Verhaltensmuster, die auf Gefahren oder Straftaten hindeuten könnten, noch schneller und verlässlicher zu identifizieren, so dass auch noch schneller gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen eingeleitet werden können. Entscheidend bleibt dabei: Über weitergehende Maßnahmen entscheidet immer der Mensch und der Schutz personenbezogener Daten wird sichergestellt.
Was der technische Fortschritt alles ermöglicht, hat die Identifikation der RAF- Terroristin Daniela Klette eindrücklich gezeigt. Ein Journalist hat die Fahndungsfotos der Linksterroristin über die Gesichtserkennungssoftware Pimeyes gesucht und so Online-Fotos von ihr beim Kampfsport gefunden. Mit dem Gesetzentwurf schaffen wir die Rechtsgrundlage dafür, dass auch unsere Polizei künftig Gesichtserkennungssoftware, natürlich in engen rechtlichen Grenzen, nutzen kann.
Kurz gesagt: mit diesem Gesetzentwurf passen wir die gefahrenabwehrrechtliche Arbeit unserer Polizei den technischen Möglichkeiten des 21. Jahrhunderts an, meine Damen und Herren. Ich freue mich auf die Diskussionen im Ausschuss. Vielen Dank.



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Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de

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