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06.05.26 , 11:06 Uhr
SPD

Niclas Dürbrook zu Top 6: Dieser Gesetzentwurf bedarf einer gründlichen Anhörung

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 06.Mai 2026
Niclas Dürbrook Dieser Gesetzentwurf bedarf einer gründlichen Anhörung TOP 6: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung polizeirechtlicher Maßnahmen für einen wirksamen Schutz der öffentlichen Sicherheit (Drs. 20/4284)
Lassen Sie mich einleitend einen Punkt ansprechen, bei dem ich ein Störgefühl habe: In der einleitenden Problembeschreibung des Gesetzentwurfes über den wir heute sprechen taucht neunmal das Wort Messer auf. Und Messerangriffe waren es auch, die Daniel Günther als Begründung anführte, als er vor mittlerweile 14 Monaten ankündigte, sein Kabinett werde sich „in Kürze“ mit der deutlichen Ausweitung der Präventivhaft beschäftigen. Rein zufällig drei Tage vor der Bundestagswahl. Ich habe das seinerzeit deutlich kritisiert, weil ich die Innere Sicherheit zu wichtig finde, um mal nebenbei im Wahlkampf einen rauszuhauen. Und tatsächlich dauerte es ja bis nach der Sommerpause, bis das Kabinett sich wirklich mit den Punkten befasste. Das unterstreicht ein bisschen den Verdacht, dass es dem Ministerpräsidenten nicht ausschließlich um die Sache ging. Jetzt liegt ein umfangreicher Gesetzentwurf vor – zu den einzelnen Punkten komme ich gleich – aber Messerkriminalität ist eigentlich nicht der Kern des Ganzen. Das macht die Punkte nicht falsch. Aber ich finde, dass man grade in einem so sensiblen Feld vorsichtig unterwegs sein muss und nicht einmal den Verdacht von Etikettenschwindel erwecken sollte. Im Kern geht es im Gesetzentwurf um Automatisierte Datenanalyse, Biometrische Fernidentifikation, den Ausbau der Videoüberwachung, den Polizeigewahrsam und die elektronische Fußfessel. Insgesamt ein Paket, von dem wesentliche Teile noch vor gar nicht allzu vielen Jahren wie aus einem dystopischen Science-Fiction-Film gewirkt hätte:

1 • Per Fernidentifizierung sollen Personen im Internet oder sogar in Echtzeit im öffentlichen Raum aufgrund der gespeicherten Bilder gefunden werden. • Datenberge sollen zusammengeführt werden und per KI Informationen zu geplanten Straftaten und Radikalisierungen gefunden werden, die ein Mensch alleine nie gefunden hätte. • Mehr Kameras im öffentlichen Raum, die nicht nur aufnehmen, sondern Muster erkennen und Alarm geben, wenn sie bestimmtes Verhalten bemerken.

Vermutlich ist jede dieser Maßnahmen notwendig, ich bin mir aber sicher: Nicht nur bei mir hinterlässt das ein mulmiges Bauchgefühl – trotz meines großen Vertrauens in unsere Sicherheitsbehörden. Und wir werden sicherlich bei jedem der Bereiche Punkte haben, die in der Anhörung zu klären sind. Zum Beispiel zur KI-basierten Mustererkennung bei der Videoüberwachung. In der Begründung des Gesetzentwurfs wird ausgeführt, dass damit Social Sorting vorgebeugt werden soll, also dass Menschen das Attribut „gefährlich“ bestimmten Vorgängen in Abhängigkeit von Ethnie oder Herkunft zuweisen. Aber ist die KI da wirklich so viel besser? Vor ein paar Jahren ging es bei der Mustererkennung um Schemen, die auf Bewegungen hin ausgewertet wurden. Manche mögen sich an die Debatte dazu erinnern. Die Technik ist längst weiter und kann selbstverständlich sehr viel mehr berücksichtigen als nur ein Bewegungsmuster. Wir werden darüber sprechen müssen, ob das perspektivisch wirklich weniger Social Sorting ist. Der Gesetzentwurf senkt die Hürden für den Polizeigewahrsam gab, indem ein neuer Gewahrsamstatbestand mit reduzierten Voraussetzungen geschaffen wird. Und ja, wir haben unzweifelhaft Fälle in denen es momentan eine Regelungslücke gibt, vermutlich zählen auch Fälle dazu, die uns in den letzten vier Jahren im Innenausschuss beschäftigt haben. In der Anhörung wird zu klären sein, ob der Entwurf die Lücke zwischen dem was zur Unterbringung bei psychischen Störungen, der Strafprozessordnung und den


2 bestehenden Regelungen im Landesverwaltungsgesetz wirklich passgenau schließt. Wir werden uns auch die praktische Umsetzbarkeit der Regelungen mit Blick auf unsere grenzwertig belasteten Gefängnisse anschauen. Wir werden uns auch anschauen müssen, ob konkrete Verfahren im Entwurf angemessen sind. Beispiel: Wenn die Schwelle für den Gewahrsam spürbar abgesenkt wird und mit entsprechend mehr Fällen zu rechnen ist, reicht dann eine „Soll-Bestimmung“ zur getrennten von Menschen im Gewahrsam und regulären Strafgefangenen? Zuletzt erweitert der Entwurf die Möglichkeiten für den Einsatz der Elektronischen Fußfessel mit Blick darauf, dass nicht mehr zwingend der Schutz einer individuellen Person das Ziel sein muss. Das finden wir richtig. Die Erweiterung sollte aber für uns der Anlass sein, die Landesregierung noch einmal berichten zu lassen, wie der Einsatz bislang läuft. Wir sind gespannt auf die Anhörung.



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