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06.05.26 , 11:35 Uhr
B 90/Grüne

Jan Kürschner zur Fortentwicklung polizeirechtlicher Maßnahmen

Presseinformation Nr. 26.132 06.05.2026
Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 6 – Gesetz zur Fortentwicklung polizeirechtlicher Maßnahmen für einen wirksamen Schutz der öffentlichen Sicherheit Dazu sagt der innen- und rechtspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Jan Kürschner: Palantir wird es in Schleswig-Holstein nicht geben Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, die Polizeiarbeit teilt sich in zwei Bereiche auf, die Gefahrenabwehr und die Strafverfolgung. Wir haben hier einen Gesetzentwurf vor Augen, der sich mit Gefahrenabwehr beschäftigt. Das Gefahrenabwehrrecht ist unsere Aufgabe als Landesgesetzgeber, die Strafverfolgung regelt der Bund. Jede Regelung bei der Gefahrenabwehr ist ein Spagat mit den Bürger*innenrechten. Auf der Exekutivseite kann es für die Gefahrenabwehr niemals genug sein, das ergibt sich aus der Dynamik der Verantwortung. Auf der anderen Seite wollen wir für künftige Generationen, dass sie so frei groß werden können wie wir. Da gilt es für uns Abgeordnete, aufmerksam zu sein. Macht man zu viel, würde man Strömungen entgegenkommen, deren erklärtes Ziel es ist, eben diese freiheitliche Lebensweise zu beseitigen. Jede neue Überwachungsbefugnis ändert das Verhältnis von Freiheitsrechten und Hoheitsrechten. Dieses Verhältnis muss gut austariert bleiben. Wir wollen daher bei der Gefahrenabwehr einen Ausgleich erhalten, der noch vernünftig ist, gleichzeitig aber auf die veränderte Situation reagiert. Der Gesetzesentwurf ist eine Reaktion auf die vielen tragischen Ereignisse im Jahr 2024. Was man bei der Beschäftigung mit der Gefahrenabwehr immer im Hinterkopf haben muss, ist, dass wir uns hier nicht im Bereich von Strafverfolgung befinden, und das ist im Bereich der Terrorgefahren in der Praxis der Polizei wirklich fast alles. Strafverfolgung ist schon, was man gemeinhin unter Gefahrenabwehr verstehen könnte. Das Strafrecht ragt an dieser Stelle sehr weit in die Gefahrenabwehr hinein. Bei der Gefahrenabwehr gibt es nicht nur die Gesetzeslage. Viel kommt darauf an, wie man die Dinge tut. Und auch, wie mit neuen Risiken umgegangen wird, die neue Möglichkeiten wie die Nutzung von KI eben auch eröffnen. Der Gesetzesentwurf enthält Instrumente, die ganz und gar Neuland sind. Da wird es in der nächsten Dekade insgesamt noch viel Bewegung geben. Ein Beispiel ist die automatisierten Datenanalyse. Beim Datenaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden, den Polizeien der verschiedenen Bundesländer und den Staatsanwaltschaften, und bei der Arbeit mit unterschiedlichen Datensystemen der Polizei ist trotz aller Fortschritte noch Luft nach oben. Es gibt zu wenig Bereitschaft für Lösungen, die zwischen den Bundesländern konzertiert sind. Das wäre eindeutig wünschenswert. Unsere Strafverfolgungsbehörden arbeiten vor allem länderübergreifend noch nicht so reibungslos zusammen, wie man es sich wünschen würde. Da fehlt es aus meiner Sicht an politischen Vorgaben in anderen Bundesländern. Und das liegt nicht am Datenschutz. Diese Behörden dürfen nicht nur miteinander kommunizieren, sie sollen es natürlich. Außerdem gibt es bei der Polizei viele Systeme, die nicht miteinander sprechen können. Da kann eine automatisiere Datenanalyse weiterführen. Das manuelle Zusammentragen von Daten aus verschiedenen Systemen und Verbunddateien ist überaus viel Arbeit, vor allem für die Kriminalpolizei. Und das hat Folgen, die Ressourcen sind ja endlich. Wenn man großen Aufwand betreiben muss und es läuft mehrfach ins Leere, was vorkommen kann, dann sinkt die Motivation, es beim nächsten Mal nochmal mit demselben Aufwand zu tun. Und dann unterbleiben im Ergebnis manche Arbeitsschritte einfach aus Zeitmangel. Deswegen bin ich schon der Meinung, es braucht vor allem bei der Strafverfolgung eine automatisierte Datenanalyse. Und auch manche Gefahren wird man erst durch eine solche erkennen können. Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgebern dabei auch schon die verfassungsrechtlichen Grenzen aufzeigt. Wichtig ist vor allem, wie man es machen wird: Palantir wird es in Schleswig-Holstein nicht geben. Es ist ein wahrhaftiger Irrsinn, dass in manchen Bundesländern dieses Programm im Alleingang eingesetzt wird, ein unrühmliches Beispiel für Kleinstaaterei. Von der politischen Agenda des Herstellerunternehmens gar nicht zu sprechen. Was ich empfehle: Ein solches System heimisch zu errichten. Die vom Land Schleswig- Holstein entwickelte, sehr fähige Software “@rtus” könnte als Basis dienen. Dann gibt es keine Abhängigkeit von fragwürdigen Herstellern. Und wichtig: es sollte Open Source geschehen. Es ist dann öffentlich nachvollziehbar, was solche Software kann und wie Missbrauch vorgebeugt wird. Dann gäbe es weniger Ängste und Fehlvorstellungen in der Bevölkerung. Und die Behörden der anderen Bundesländer, die Bundesbehörden, europäische Partnerländer könnten daran gemeinsam arbeiten, diese Software zu verbessern. Dann würden vielleicht auch die Rückfälle in Kleinstaaterei zurückgedrängt. Lassen Sie uns gerne im Innen- und Rechtsausschuss darüber beraten. Vielen Dank! ***
Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel T 0431 988 1503 M 0172 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de sh-gruene-fraktion.de

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