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06.05.26 , 11:49 Uhr
FDP

Bernd Buchholz zu TOP 6 "Fortentwicklung polizeirechtlicher Maßnahmen für einen wirksamen Schutz der öffentlichen Sicherheit"

06.05.2026 | Innen
Bernd Buchholz zu TOP 6 "Fortentwicklung polizeirechtlicher Maßnahmen für einen wirksamen Schutz der öffentlichen Sicherheit" In seiner Rede zu TOP 6 (Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung polizeirechtlicher Maßnahmen für einen wirksamen Schutz der öffentlichen Sicherheit) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:
„Lassen Sie mich eines vorausschicken: Veränderte technische Möglichkeiten und auch der Einsatz von Dingen im Kriminalitätsbereich, aber auch im Störerbereich, erfordern auch, dass wir die Eingriffsbefugnisse der Polizei immer nachsteuern und die Polizei in die Lage versetzen, auch tatsächlich ihren Job zu machen, Gefahrenabwehr wirklich umzusetzen. Wir als Liberale sehen diese Notwendigkeit genau wie alle anderen, aber wir sehen eben auch, dass dadurch Freiheitsrechte beeinträchtigt werden können in einem Maße, in dem man schon sagen kann: Muss das eigentlich wirklich sein, auch für die Kriminalitätsbekämpfung? Und ich weiß, dass einige sagen, damit haben wir gar keine Schwierigkeiten, das ist alles ganz in Ordnung.
Ich berichte mal kurz von einer Delegationsreise in der vorletzten Woche nach Lettland, wo wir in der Nähe von Riga eine kleine Kommune besucht haben, um dann anschließend in einem Raum zu stehen, in dem neben drei Beamten der Polizei auch die Ordnungsbehörde des Ortes saß und in Echtzeit auf Monitore guckte, an Menschen heranzoomte, die gerade an der Tankstelle ihren Sprit einfüllen, oder heranzoomte an die Bezahlvorgänge neben der Tankstelle. Und alle, die wir dagestanden haben, hatten, glaube ich, ein beklemmendes Gefühl. Und ich habe ein beklemmendes Gefühl, wenn eine biometrische Fernidentifizierung in Echtzeit in diesem Land möglich wird. Ich möchte mich in einem Land bewegen, in dem ich mich nicht nur frei bewegen kann, das ist weiterhin gewährleistet, aber unkontrolliert ist es nicht mehr. Das, was Sie mit der Fernidentifizierung auf biometrischer Basis machen, ist übrigens eine Sache, liebe Kollegen von den Grünen und auch von der SPD, die wir im Ampelkoalitionsvertrag komplett ausgeschlossen haben, sowohl nachträglich als auch in Echtzeit. Auf europäischer Ebene ist das dann durch den AI-Act aufgeweicht und ein bisschen ermöglicht worden. Das hat aber nicht dazu geführt, dass wir unsere politische Haltung dagegen aufgegeben haben. Dass das jetzt zugelassen werden soll, auch mit hohen rechtstaatlichen Hürden, wie sie ja sagen, finde ich schwierig. Es stimmt, da ist ein Richtervorbehalt drin und daran sind auch Voraussetzungen gekoppelt. Aber es ist etwas anderes, in einem Land zu leben, in dem ich an bestimmten Orten nicht mehr unkontrolliert unterwegs sein kann. Braucht es wirklich eine solche Analyse für die Polizeiarbeit? Ist das erforderlich? Ich möchte das gerne erstmal belegt haben, bevor ich einen solchen Tatbestand einführe. Und da geht es nicht darum, ob das Verfassungsgericht da möglicherweise Grenzen gesetzt hat.
Es gibt viele andere Punkte in diesem Gesetz, von denen ich sage Vorsicht. Die Ausweitung der Videoüberwachung wird damit begründet, dass wir auch mit mobilen Anlagen einsatzbereit sein müssen. Ja, finde ich richtig. Aber warum dann die bisherigen Voraussetzungen absenken? Bisher ist es so, dass das nur eingesetzt werden darf, wenn Schäden für Leib, Leben oder Freiheit drohen. Jetzt soll die Videoüberwachung aber schon zur Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit eingesetzt werden. Und diese Daten, die da gewonnen werden, dürfen dann nach Paragraf 195b des neuen Gesetzentwurfes nachträglich biometrisch abgeglichen werden. Eine solche Gesichtserkennung, wenn sie in Echtzeit stattfindet, erfasst auch all diejenigen, die sich an diesem Ort der Überwachung aufhalten. Das wird vielleicht nicht gespeichert, aber alle werden erstmal biometrisch erfasst. Ist das wirklich nötig?
Bei der Präventivhaft wissen wir, dass die Voraussetzungen da nicht in Ordnung sind und dass nachgebessert werden muss. Aber ist es wirklich so, dass die Anordnung der Präventivhaft für die Dauer von ein bis maximal zwei Monaten erforderlich ist? Als milderes Mittel ist die Fußfessel mit Sicherheit deutlich viel geeigneter. Deshalb sind diese Regelungen richtig. Aber zwei Monate Präventivhaft und erst dann schaue mir die Voraussetzungen dafür an? Außerdem darf die Präventivhaft angeordnet werden, wenn ich als Begleiter einer Person festgestellt werde, die eine Waffe dabeihat, wobei ich selbst aber gar keine Waffe bei mir habe. Die Präventivhaft für eine Begleitperson?
Ich will hiermit meine Sorge zum Ausdruck bringen, dass diese Regelungen erst noch mal richtig auf den Prüfstand müssen. Wir verwehren uns nicht gegen die Schaffung von Regelungen, die auch Datenanalysen und Abgleiche ermöglichen. Ob die Mustererkennung, die in Hamburg ja schon eingeführt ist, so erfolgreich ist, darüber kann man nachdenken. Aber ich glaube, dass an einigen Stellen dieses Gesetzentwurfes die rechtsstaatlichen Grenzen in einem Staat noch nachgezogen werden müssen.“
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort. Bernd Buchholz Sprecher für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Innen & Recht, Justiz, Wohnungsbau, Kommunales, Medien, Digitalisierung, Migration, Extremismus/Verfassungsschutz, Polizei, Datenschutz, Landesplanung, Zusammenarbeit HH-SH


Kontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. Pressesprecherin
Tel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de



FDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de

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