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06.05.26 , 12:13 Uhr
SPD

Raudies zu Top 38: Wir brauchen Lösungen statt Generalverdacht

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 06. Mai 2026
Beate Raudies Wir brauchen Lösungen statt Generalverdacht TOP 48: Rückendeckung für den öffentlichen Dienst – kein Generalverdacht, keine Beweislastumkehr und keine missbrauchsanfälligen Regelungen (Drs. 20/4393)

Diese Debatte müssten wir nicht führen, wenn sich die Landesregierung an Recht und Gesetz halten würde. Denn eigentlich bräuchten wir diesen Antrag nicht, wenn uns ein Gesetzentwurf vorläge – ein Entwurf, den die Landesregierung uns laut Parlamentsinformationsgesetz bereits am 1. April hätte zuleiten müssen. An diesem Tag hat sie die Gewerkschaften um Stellungnahme gebeten. Obwohl Ministerin Touré die Beschäftigten zunächst gar nicht beteiligen wollte, weil sie der Auffassung war, die Angelegenheit sei nicht mitbestimmungspflichtig. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist echt krass. Und es ist ein Affront gegen die Grundprinzipien unseres Rechtsstaats. Für viele von uns, die der sogenannten Mehrheitsgesellschaft angehören, ist es schwer vorstellbar, welche Erfahrungen mit Diskriminierung andere regelmäßig machen müssen. Doch genau deswegen müssen wir immer wieder darüber sprechen, unsere Gesetze und unser Handeln auf den Prüfstand stellen. Aber vielleicht muss man Beamtin oder Beamter sein, um sofort zu verstehen, was an diesem Gesetzesvorhaben so kritikwürdig ist. Beamtinnen und Beamte schwören zu Beginn ihrer Tätigkeit einen Eid: Sie verpflichten sich, das Grundgesetz, die Landesverfassung und alle geltenden Gesetze zu wahren. Zu ihren Amtspflichten gehören Treuepflicht, Neutralität und Überparteilichkeit – Prinzipien, die die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes sichern sollen. Hinzu kommt das Legalitätsprinzip, ein Kernstück unseres Rechtsstaats: Die Verwaltung darf nur auf Grundlage und im Rahmen der Gesetze handeln.
Doch trotz dieser klaren Vorgaben kommt es immer wieder vor, dass Beamtinnen und Beamte – wissentlich oder unwissentlich – gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen.


1 Denn der öffentliche Dienst ist ein Spiegelbild der Gesellschaft, und Diskriminierung ist leider auch hier Realität. Das ist ein Problem, das ich nicht schönreden möchte. Rassismus, Sexismus, Homophobie, Antisemitismus…. das alles hat im öffentlichen Dienst keinen Platz und dagegen müssen wir vorgehen. Doch warum wehren sich die Beschäftigten so vehement gegen den Vorwurf des „Generalverdachts“? Weil sie wissen, was es bedeutet, unter einem solchen Verdacht zu stehen. Beamtinnen und Beamte unterliegen einer besonderen disziplinarrechtlichen Verantwortung. Bei Pflichtverstößen kann ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden – und das hat oft weitreichende Folgen: für Karrierewege, Beförderungen, ja sogar für das berufliche Ansehen. Schon die Einleitung eines solchen Verfahrens kann zu beruflichen Nachteilen führen, selbst wenn sich der Vorwurf später als unbegründet erweist. Wer wissentlich und vorsätzlich diskriminiert, muss mit Konsequenzen rechnen. Doch eine unbegründete Beweislastumkehr, die alle unter den Generalverdacht der Diskriminierung stellt, untergräbt das Vertrauen in den öffentlichen Dienst und seine Beschäftigten. Und sie ist geeignet, die Autorität, die der Staat durch das Handeln seiner Bediensteten ausstrahlt, zu untergraben. Unsere Beamtinnen und Beamte halten für uns buchstäblich ihre Köpfe hin. Sie dann auch noch dazu zu zwingen, unberechtigte Vorwürfe gegen sie selbst entkräften zu müssen, widerspricht meinem Gerechtigkeitsempfinden zutiefst. die SPD steht seit über 160 Jahren für gleiche Rechte für alle Menschen. Und wir stehen für Mitbestimmung und Teilhabe der Beschäftigten – auch im öffentlichen Dienst. Und deren Bedenken nehmen wir ernst. Wenn der DGB von einer „spürbaren Verunsicherung“ spricht, die die ohnehin schon starken Belastungen im Arbeitsalltag verstärkt, dann hören wir hin. Wenn die Gewerkschaften den mangelnden Schutz vor unbegründeten Anschuldigungen anmahnen, dann besorgt uns das. Wenn der DGB dieses Vorhaben als „reine Symbolpolitik“ bezeichnet, das Bürokratie schafft und Personalressourcen bindet, dann nehmen wir das ernst. Und wenn die Beschäftigten vor einem Generalverdacht warnen, dann können wir das nicht ignorieren. Deshalb stimmen wir heute dem Antrag der FDP-Fraktion zu. Denn wir brauchen Lösungen, die Diskriminierung bekämpfen – ohne diejenigen zu diskreditieren, die tagtäglich für den Rechtsstaat arbeiten.



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