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06.05.26 , 16:29 Uhr
CDU

Birte Glißmann: TOP 25: Für einen verbesserten Schutz und effektive Strafverfolgung bei sexualisierter Gewalt im digitalen Raum

Digitale sexualisierte Gewalt | 06.05.2026 | Nr. 144/26
Birte Glißmann: TOP 25: Für einen verbesserten Schutz und effektive Strafverfolgung bei sexualisierter Gewalt im digitalen Raum Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren,
die prominenten Fälle von Gisèle Pelicot und Collien Fernandes haben eine neue Debatte über digitale sexualisierte Gewalt in die Öffentlichkeit getragen – gesellschaftlich aber auch politisch. Ihre Stimmen und ihr Erlebtes stehen stellvertretend für viele Betroffene, insbesondere Frauen und Mädchen, die bislang mit ihren Erfahrungen allein geblieben sind, die sich hilflos und oft auch schutzlos fühlen.
Dabei ist digitale Gewalt längst kein Randphänomen mehr, sondern in der Tat ein Massenproblem. Umso klarer ist der Auftrag: Wir müssen genauer hinsehen, Betroffene wirksamer schützen und die Strafverfolgung konsequenter und effektiver gestalten.
Das Maßnahmenpaket der Landesregierung setzt genau dort an – bei der Aufklärung, Sensibilisierung und Prävention, gerade in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Das ist richtig und notwendig. Gleichzeitig dürfen wir unseren Blick nicht ausschließlich auf junge Menschen richten. Denn die Realität ist, dass es allzu oft erwachsene Männer sind, die im Schutz der Anonymität glauben, Grenzen überschreiten zu können und Frauen und Mädchen gezielt herabwürdigen, belästigen oder entwürdigen.
Das Dunkelfeld in diesem Deliktsbereich ist groß. Deswegen ist das angekündigte PKS-Lagebild zur digitalen sexualisierten Gewalt so wichtig. Denn aus einem differenzierteren Lagebild können wir weitere Rückschlüsse für die Präventions- aber auch Strafverfolgungsarbeit ziehen und das Dunkelfeld aufhellen.
Gleichzeitig wollen wir mit unserem Antrag erreichen, dass das BKA-Lagebild zur geschlechtsspezifischen Gewalt weiterentwickelt wird. Aktuell bildet das Lagebild analoge oder digitale Delikte ab. Häufig ist Gewalt aber nicht analog oder digital.
In den letzten Jahren haben es sich Täter vielmehr zum Ziel gesetzt, analoge Gewalt zu fotografieren oder zu filmen. Als würde das nicht schon reichen, werden die Fotos und Videos im Internet hochgeladen und in regelrechten Communities ausgetauscht.

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Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Für die Opfer bedeutet das eine Potenzierung der erlittenen Gewalt. Auch das müssen wir noch stärker in den Blick nehmen.
Um die bestehenden Strafbarkeitslücken, zum Beispiel bei der Herstellung oder Verbreitung von pornographischen Deepfakes oder Vergewaltigungsvideos zu schließen und Betroffenen Auskunfts-, Sicherungs- und Sperransprüche gegenüber den Plattformbetreibern zu geben, ist die Initiative von Bundesjustizministerin Hubig wichtig und richtig.
Gleichzeitig brauchen wir bundesweit eine gestärkte Medienaufsicht, um schlagkräftiger gegen Plattformbetreiber vorgehen zu können und aus unserer Sicht auch eine Strafbarkeit des sogenannten Identitätsdiebstahls, wenn Täter eine fremde Identität nutzen, um damit sexuelle Interessen zu verfolgen.
Neue Straftatbestände sind das eine – alleine bringen sie uns aber nicht weiter. Denn viele Taten digitaler sexualisierter Gewalt werden aktuell und auch unter den neuen Straftatbeständen häufig mangels Aufklärungsmöglichkeiten eingestellt. Das ist nicht nur rechtsstaatlich schwer hinnehmbar, sondern gerade für die Opfer eine zusätzliche Belastung.
Deswegen ist es wichtig und richtig, dass das Maßnahmenpaket auch im Bereich Strafverfolgung weitere Punkte enthält. Die Stärkung der Analysefähigkeit durch zusätzliche Griffey-Lizenzen, zusätzliche Hardware und weitere Cyberanalystinnen und -analysten verbessern die polizeiliche Aufklärungsarbeit.
Aber auch das reicht aus Sicht der CDU-Fraktion am Ende nicht aus. Bei Straftaten im digitalen Raum ist die IP-Adresse nach wie vor der einzige Anhaltspunkt für weitere Ermittlungen. Hier müssen wir den Spielraum nutzen, den uns die Rechtsprechung eröffnet hat. Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur IP- Adressenspeicherung beschlossen – das ist ein wichtiger und entscheidender Schritt für eine effektivere Strafverfolgung bei Online-Delikten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es liegt auch an uns, dass die Scham tatsächlich die Seite wechselt. Das Maßnahmenpaket und diese Debatte sind wichtige Schritte in die richtige Richtung, es bleibt aber noch so viel mehr zu tun.
Vielen Dank.



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Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de

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