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06.05.26 , 16:47 Uhr
SSW

Jette Waldinger-Thiering: Die bisherigen Rechtsmittel reichen bei digitaler sexualisierter Gewalt nicht aus

Presseinformation Kiel, den 06.05.2026

Es gilt das gesprochene Wort


Jette Waldinger-Thiering TOP 25 Schutz vor Deepfakes und digitaler sexualisierter Gewalt stärken – Bundesinitiative unterstützen und Prävention in Schleswig-Holstein ausbauen Drs. 20/4288, 20/4414
„Das Einzige, was wirklich nachhaltig helfen würde wäre, wenn Männer Frauen nicht schaden wollen würden.“
Der Fall Fernandez-Ulmen ist vielen von uns auf eine andere Art und Weise nahe gegangen. Weil wir den vermeintlichen Täter seit Jahren aus der deutschen Comedy-Szene kennen. Weil er nach außen das Bild eines aufgeklärten, emanzipierten Mannes vermittelt. Weil Collien Fernandez schon 2024 Teil einer Doku über den eigenen Fall war, in der sie nach Tätern suchte, ohne zu ahnen, dass es, wie so oft, ihr engstes Umfeld, ihr eigener Mann war, der sie versuchte zu demütigen, zu diffamieren, ihr die Würde zu nehmen. Es geht um gefälschte Pornovideos, um Datenmissbrauch, um digitale sexualisierte Gewalt und um künstliche Intelligenz und Deepfakes. "Du hast mich virtuell vergewaltigt" - so lautete der Titel des Spiegel, in dem Fernandez erstmals die Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann öffentlich machte.
Alle verstehen, was damit gemeint ist. Und doch gab es bisher keine direkte Entsprechung im deutschen Strafrecht. Die Tatbestände der Vergewaltigung oder körperlichen Nötigung sind an direkten körperlichen Kontakt gebunden. Und auch andere Vorschriften wie etwa § 184 k StGB, die "Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen" oder § 201 a StGB, die "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen", treffen es nicht ganz, weil beide Tatbestände von „Bildaufnahmen“ sprechen und nicht von künstlich angefertigten Deepfakes. Darüber hinaus kämen bei bestimmten Fällen Beleidigungen, üble Nachrede oder Verleumdung in Betracht. Das sind zwar Vergehen, aber ihr Strafmaß ist gering.
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Eine Schlussfolgerung, die hier, denke ich, alle teilen ist: Die bisherigen Rechtsmittel reichen nicht aus. Wir zeigen das hier anhand verschiedener Anträge aus dem Parlament heraus und auch unsere Sozialministerin und Innenministerin haben sich bereits geäußert. Man kann Frauen wie Collien Fernandez, die öffentlich machen, was ihnen angetan wurde, daher nicht dankbar genug sein.
Aber, um ehrlich zu sein, wir sind hier auf den Bund angewiesen und das merkt man den vorliegenden Anträgen, die sich ja in vielen Punkten sehr ähneln, auch an. Deswegen hat es mich gefreut, dass Bundesjustizministerin Hubig im April einen neuen Gesetzesentwurf ihres Ministeriums vorgestellt hat. Dieses Gesetz konkretisiert nun, dass vor allem sexualisierte Deepfakes strafbar sein werden. Das Herstellen und Verbreiten soll fortan strafbar sein und Betroffene sollen künftig einen Auskunftsanspruch bei den Betreibern von Homepages über die IPs derjenigen zu bekommen, die dementsprechende Videos hochgeladen haben. Eine weitere Verbesserung: Betroffene könnten die Ansprüche vor Gericht in ihrem Wohnort durchsetzen und nicht wie bisher am Sitz des Unternehmens. Ein grundsätzliches Problem bleibt hierbei, dass auf Bundesebene nichts anderes möglich ist, als zu versuchen mit dem nationalen Strafrecht gegen ein internationales Phänomen vorzugehen. Aber wir können hier nicht auf die EU warten. Schon jetzt müssten Plattformen illegale Inhalte von ihren Seiten entfernen, sie tun dies jedoch nicht oder nur sehr langsam. 47% der Fälle von digitaler Gewalt bleiben online.
Wir haben es hier eher mit einem neuen Massenphänomene, als mit einem Einzelfall zu tun. Millionen von Menschen könnten in Deutschland betroffen sein. Laut Bundesjustizministerium haben sich die Fälle seit 2020 in etwa verdoppelt. Über 90% der Deepfake Videos sind pornographisch und beziehen sich auf Frauen. Mithilfe von KI ist es leider so, dass wirklich jeder Hans und Franz ein Deepfake Video erstellen kann. Man muss nur zusätzlich noch mit einem mangelhaften moralischen Empfinden ausgestattet sein. Man kommt denke ich bei allen rechtlichen Anpassungen, bei allem Aufstocken von Kapazitäten und zusätzlichen Mitteln um eine Sache nicht herum: Das Einzige, was wirklich nachhaltig helfen würde wäre, wenn Männer Frauen nicht schaden wollen würden. Das Einzige, was wirklich helfen würde wäre, wenn Männer die Verantwortung bei sich selbst sehen würden. Bei sich selbst, ihren Freunden, ihren Brüdern und Vätern.
Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek/

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