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07.05.26 , 12:22 Uhr
FDP

Annabell Krämer zu TOP 5 "Entwurf eines zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2026"

07.05.2026 | Finanzen
Annabell Krämer zu TOP 5 "Entwurf eines zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2026" In ihrer Rede zu TOP 5 (Entwurf eines zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2026) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:
„Es ist schon mehr als bemerkenswert, dass nur wenige Monate nach Verabschiedung dieses Haushalts plötzlich derart ‚neue Erkenntnisse‘ vorliegen sollen. Dabei haben wir erst zu Jahresbeginn intensiv über Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit diskutiert. Und ich sage es sehr deutlich: Dieser Nachtrag bestätigt exakt das, was wir damals kritisiert haben. Die Ausgaben waren zu hoch angesetzt. Die Einnahmen waren zu niedrig angesetzt. Besonders deutlich wird das dort, wo Sie jetzt selbst korrigieren müssen – bei genau den Titeln, bei denen wir bereits im ursprünglichen Verfahren Kürzungen beantragt haben. Damals wurden unsere Vorschläge als unrealistisch abgetan. Heute übernehmen Sie sie – nur eben Monate zu spät. Und auf unsere konkreten Nachfragen, welche neuen Entwicklungen es zwischen Haushaltsbeschluss und Nachtragshaushalt eigentlich gegeben hat, haben wir – ich sage es offen – überwiegend keine belastbaren Antworten erhalten.
Das ist kein Erkenntnisgewinn. Das ist ein Eingeständnis. Stattdessen zeigt dieser Nachtrag: Der Mehr- und Minderbedarf war schon bei Haushaltsaufstellung erkennbar. Das ist kein Zufall. Das ist System. Ich will das an nur einem Beispiel deutlich machen: Der Titel für Zinskosten zur Finanzierung der Förderung kommunaler Infrastrukturmaßnahmen im Zusammenhang mit der Batteriezellenfabrik in Heide. Ursprünglich: 4,5 Millionen Euro. Unser Antrag: 2,5 Millionen Euro – weil der Ansatz erkennbar zu hoch war. Ich habe es Ihnen vorgerechnet. Heute reduzieren Sie genau auf diese 2,5 Millionen Euro.
Das ist keine neue Entwicklung. Das ist die Korrektur einer von Anfang an falschen Annahme. Diese Veränderungen entstehen nicht innerhalb weniger Wochen. Das sind Planungsannahmen. Und genau hier liegt das Problem: Sie planen mit Puffern – bei Ausgaben nach oben, bei Einnahmen nach unten. Praktisch für Sie - diese Puffer können Sie jetzt zur Gegenfinanzierung der Besoldungsanpassungen nutzen. Ja – das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zwingt zum Handeln. Und selbstverständlich müssen verfassungswidrige Zustände beendet werden. Allein im Jahr 2026 sprechen wir über rund 460 Millionen Euro Mehrkosten. Wenn man das allerdings dem gegenüberstellt, was die Landesregierung den Beschäftigten mit dem Haushalt 2026 kürzt, scheint das fast einer Gegenfinanzierung gleich zu kommen: Rund 300 Millionen Euro aus dem Versorgungsfonds der Beamten. Kürzungen bei der Beihilfe und steigende Eigenanteile. Abbau – und jetzt ein teilweiser Wiederaufbau von Lehrerstellen. Sie haben den Haushalt ohnehin zu Lasten der Beschäftigten konsolidiert. Und dieses Hin und Her bei den Lehrerstellen muss ein Ende haben. Um die gesamten Kürzungen zurückzunehmen, bräuchte es im Übrigen noch einen Aufbau weiterer rund 460 Stellen. Anstatt ihren Verwaltungsapparat weiter auszubauen, setzen Sie endlich die richtigen Prioritäten in Bildung, Sicherheit und Infrastruktur. 
Eine entscheidende Frage bleibt jedoch noch unbeantwortet: Sie haben die Kürzung der Lehrerstellen als Konsolidierungsbeitrag verkauft. Wo ist der Ersatz für diesen ursprünglich geplanten Konsolidierungsbeitrag? Auf die Frage des Landesrechnungshofs war die Antwort so einfach wie ernüchternd: Es gibt keinen. Stattdessen werden neue Schwerpunkte gesetzt und das Finanzierungssaldo verschlechtert sich weiter. Und damit nicht genug: Mit der Umstellung der LuKIfG-Mittel schaffen Sie sich zusätzliche Flexibilität – auf Kosten der Transparenz. Statt klar zugewiesener Einnahme- und Ausgabetitel bündeln Sie die Mittel zentral. Das Ergebnis: Sie können Einnahmen künftig deutlich freier zwischen Projekten verschieben. Das mag administrativ bequem sein. Aber es schwächt die parlamentarische Kontrolle. Und genau darum geht es im Haushaltsrecht: um Nachvollziehbarkeit, um Bindungswirkung und um Kontrolle.
Dieser Nachtragshaushalt ist kein Zeichen verantwortungsvoller Finanzpolitik. Er ist der Beleg dafür, dass die ursprüngliche Planung nicht tragfähig war. Er zeigt, dass zentrale Annahmen bereits bei Haushaltsaufstellung nicht realistisch waren. Und er zeigt, dass Sie es mit Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit weiterhin nicht so genau nehmen. Deshalb ist für uns klar: Wir werden diesem Nachtrag nicht zustimmen. Und wir erwarten für die kommenden Haushalte eines ganz konkret: ehrliche Ansätze, realistische Planungen und eine Haushaltspolitik, die sich an der Realität orientiert – nicht an politischen Wunschbildern.“
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort.



Annabell Krämer Sprecherin für Finanzen, Haushalt, Sport, Tierschutz, Tourismus, Frauen, Gleichstellung Kontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. Pressesprecherin
Tel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de



FDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de

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