Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

07.05.26 , 12:38 Uhr
B 90/Grüne

Oliver Brandt zum zweiten Nachtragshaushalt 2026

Presseinformation Nr. 26.143 07.05.2026
Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 5 – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2026 (2. Nachtragshaushaltsgesetz 2026) Dazu sagt der haushaltspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Oliver Brandt:
Beamt*innen, Schüler*innen, Azubis und Kommunen profitieren durch unseren Nachtragshaushalt Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg*innen,
der Haushalt ist ein lebendes Konstrukt und immer wieder an die aktuellen Gegebenheiten im laufenden Jahr anzupassen. Daher beraten wir nun im Mai bereits den zweiten Nachtragshaushalt für 2026, denn es haben sich erneut wichtige Änderungen ergeben.
Der erste Punkt ist die Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils zur Beamtenbesoldung vom 19. November 2025 hinsichtlich einer amtsangemessenen Alimentation. Dafür werden rund 332 Millionen Euro zusätzlich veranschlagt. Das ist ein enormer Betrag, aber aufgrund der Rücklage von 240 Millionen Euro aus dem Haushaltsabschluss 2025 sowie weiteren 17 Millionen Euro Vorsorge ist die zusätzliche Belastung des laufenden Haushalts tragbar.
Der zweite wichtige Aspekt ist die Schaffung von 254 Lehrkräftestellen ab dem Schuljahr 2026/2027, davon 54 Stellen für die Oberstufe und 200 Stellen für Gemeinschaftsschulen und Gymnasien. Damit verbessern wir die Unterrichtsversorgung und stellen sicher, dass ausreichend Personal für die erforderliche Stärkung der gesellschaftswissenschaftlichen Fächer und der weiteren Fremdsprachen vorhanden ist.
Zudem schaffen wir mit zusätzlichen Verpflichtungsermächtigungen von rund 250 Millionen Euro Verlässlichkeit und Planbarkeit beim Ausbau des Ganztags. Nach den bis Ende 2025 erfolgten Mittelanmeldungen benötigen Kommunen Planungssicherheit. Wir schaffen jetzt die Voraussetzungen für gute Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder in Schleswig-Holstein.
Außerdem bringen wir mit rund 279 Millionen Euro eine erste Tranche aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ für die Kommunen auf den Weg; und zwar mit einem besonders bürokratiearmen Verfahren. Im Haushaltsgesetz regeln wir, dass einen Monat nach Antragstellung eine Genehmigungsfiktion eintritt. Ist bis dahin nicht beschieden, gilt die Bewilligung als erteilt, sofern die Unterlagen vollständig sind. Eine enorme Erleichterung für unsere Kommunen!
Zudem möchte ich auf ein besonders wichtiges Projekt eingehen. Das Azubiwerk wird mit der Bereitstellung von 60.000 Euro für eine Markt- und Bedarfsanalyse auf den Weg gebracht. Wir machen den ersten Schritt zur Attraktivitätssteigerung der dualen Ausbildung. Die berufliche Bildung braucht gerade in einem Flächenland wie Schleswig- Holstein Unterstützung und dazu gehört auch bezahlbarer Wohnraum für Azubis. Für weitere mögliche Ausgaben zur Errichtung des Azubiwerks in diesem Jahr schaffen wir eine Ermächtigung im Haushaltsgesetz.
Außerdem enthält der Nachtrag eine Reihe von Anpassungen bei Ausgaben und Einnahmen. Im Finanzausschuss haben wir uns damit bereits näher beschäftigt. Es gab einige Nachfragen der Opposition, die ich teilweise durchaus nachvollziehen konnte. Zum einen in Bezug auf die Begründung der geänderten Ansätze, zum anderen, warum Positionen nicht schon zum Zeitpunkt der Nachschiebeliste im November berücksichtigt wurden, sondern erst jetzt. All dies hat die Landesregierung in der vergangenen Woche mündlich sowie mit einer Reihe von Umdrucken nachvollziehbar beantwortet. Bei den Zinsausgaben und der Zinsvorsorge gab es zum Beispiel aktuelle Entwicklungen unter anderem aufgrund des Kapitalmarktgesprächs im April 2025.
Dieser Nachtrag bildet somit auch die aktuellen Entwicklungen im laufenden Haushaltsjahr ab, soweit sie schon berücksichtigt werden können. Klar ist, dass die Landesregierung mit einem Handlungsbedarf von 192 Millionen Euro noch enorme Anstrengungen für einen ausgeglichenen Haushalt leisten muss. Hier sind alle Ministerien gefragt. Ich bin aber zuversichtlich, dass dies unserer Finanzministerin Silke Schneider in Zusammenarbeit mit den übrigen Ressorts auch diesmal wieder gelingen wird.
Vielen Dank!
*** Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
T 0431 988 1503 M 0172 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de sh-gruene-fraktion.de

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen