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08.05.26 , 10:14 Uhr
B 90/Grüne

Oliver Brandt zur Aufarbeitung der Rolle der Finanzbehörden im Nationalsozialismus

Presseinformation Nr. 26.150 08.05.2026
Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 19 + 63 – Mündlicher Bericht über die Rolle der schleswig-holsteinischen Finanzbehörden im Nationalsozialismus; Forschungsbericht „Rolle der schleswig- holsteinischen Finanzbehörden bei der Entrechtung, Ausbeutung und Deportation von Jüdinnen und Juden, von Sintize und Sinti sowie Romnja und Roma“ Dazu sagt der finanzpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Oliver Brandt:
Es ist wichtig, dass sich das Finanzministerium zu seiner historischen Verantwortung bekennt Heute vor 41 Jahren, als Bundespräsident Richard von Weizsäcker in seiner Rede im Bundestag davon sprach, dass der 8. Mai für die Deutschen ein Tag der Befreiung gewesen sei, war ich Oberstufenschüler am Gymnasium Schwarzenbek. Unser Geschichte-Leistungskurs zeigte anlässlich des 40. Jahrestages des Kriegsendes in der Schule eine selbst gedrehte Dokumentation mit Berichten von Zeitzeug*innen, die damals gerade im Rentenalter oder noch jünger waren. Diese Interviews machten für mich zum ersten Mal ein historisches Ereignis greifbar. Ganz anders als im Unterricht, in dem wir natürlich auch die nationalsozialistische Terrorherrschaft behandelten, aber eher anhand von Zahlen, Daten und Fakten.
Daher ist die jetzt vorliegende Studie über die Rolle der schleswig-holsteinischen Finanzbehörden bei der Entrechtung, Ausbeutung und Deportation von Jüdinnen und Juden, von Sintize und Sinti sowie Romnja und Roma aus meiner Sicht so wichtig. Sie beschreibt nicht nur abstrakt die Beteiligung der Finanzverwaltung an der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft, sondern auch ganz konkret anhand von Einzelpersonen, die Teil des NS-Regimes waren.
Die Studie reiht sich ein in vergleichbare Untersuchungen des Bundes über das ehemalige Reichsfinanzministerium und die Finanzbehörden anderer Länder. Es war wichtig, dass wir vor fast genau drei Jahren als Landtag einstimmig eine solche Arbeit auch in Schleswig-Holstein in Auftrag gegeben haben. Und ich bedanke mich beim Team der Forschungsstelle für regionale Zeitgeschichte und Public History der Europa- Universität Flensburg um Professor Marc Buggeln für die seitdem geleistete Arbeit, ebenso beim wissenschaftlichen Beirat, der diese Arbeit begleitet hat.
Trotz der nach Aussage der Autoren dürftigen Quellenlage aufgrund systematischer Aktenvernichtung ermöglichen die noch erhaltenen Akten einen Blick auf fortschreitende Entrechtung der Verfolgten, von der Diskriminierung durch steuerliche und zollpolitische Maßnahmen über den Zugriff auf jüdisches Eigentum bis zur Einziehung des noch verbliebenen jüdischen Eigentums nach den Deportationen im Dezember 1941, aber auch auf die für Überlebende bedrückende und teilweise erniedrigende Praxis der Wiedergutmachung.
Ein solche Forschungsarbeit ist auch und gerade heute noch wichtig, denn es bestehen immer noch Lücken in der historischen Forschung. Erst in den letzten zwei Jahrzehnten wurde die Rolle von einzelnen Funktionsträgern sowie Funktionsträgerinnen und ihre individuelle Verantwortung an der Verfolgung und Vernichtung von Verfolgten des NS- Regimes in Schleswig-Holstein genauer untersucht. Dies hatte seine Gründe, denn bereits die vom Landtag in Auftrag gegebenen und 2016 bzw. 2021 veröffentlichten Studien zur Rolle von Politik, Justiz und Polizei in Schleswig-Holstein haben eine erschreckende personelle Kontinuität der Täterinnen und Täter in der Nachkriegsgesellschaft offenbart. Dies hat auch eine wissenschaftliche und gesellschaftliche Aufarbeitung der NS-Verbrechen lange erschwert.
Die beschriebene Kontinuität offenbart sich auch in der nun vorliegenden Studie, denn es waren teilweise die gleichen Personen, die für die Ausplünderung der rassisch Verfolgten während der Zeit des Nationalsozialismus verantwortlich waren und nunmehr die Rückerstattungs- und Wiedergutmachungsverfahren bearbeiteten.
Und es ist heute erschreckend zu lesen, wie diejenigen, die noch vor kurzem Täter*innen waren, in den Verwaltungsmodus schalteten, sich auf verwaltungsrechtliche und verfahrenstechnische Fragen konzentrierten und sich keiner Schuld in Bezug auf ihr Handeln während der NS-Herrschaft bewusst waren. Hier zeigt sich exemplarisch, was die Philosophin Hannah Arendt als die „Banalität des Bösen“ bezeichnet hat.
Ich möchte mit einem Zitat aus der Studie enden, das die heutige Bedeutung für uns noch einmal unterstreicht:
„Ihrer Verantwortung können sich die damals an der Verfolgung und Ausbeutung beteiligten Beamten nicht mehr stellen. Umso wichtiger ist es, dass sich die Behörde, die in der Nachfolge jener Institution steht, welche zwischen 1933 und 1945 für eine fiskalische Entmenschlichung stand und auch in den Rückerstattungsverfahren nach 1945 den Verfolgten kaum Empathie entgegenbrachte, zu ihrer historischen Verantwortung bekennt.“
Vielen Dank.
*** Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
T 0431 988 1503 M 0172 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de sh-gruene-fraktion.de

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