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08.05.26 , 10:16 Uhr
SPD

Beate Raudies zu Top 19+63: Die Bürokraten der Verfolgung – die Finanzbehörden im Nationalsozialismus

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 08.Mai 2026
Beate Raudies Die Bürokraten der Verfolgung – die Finanzbehörden im Nationalsozialismus TOP19+63: Gemeinsame Beratung a) Mündlicher Bericht über die Rolle der schleswig-holsteinischen Finanzbehörden im Nationalsozialismus b) Forschungsbericht „Rolle der schleswig-holsteinischen Finanzbehörden bei der Entrechtung, Ausbeutung und Deportation von Jüdinnen und Juden, von Sintize und Sinti sowie Romnja und Roma“ (Drs. 20/4204, 20/4145)
Heute, am 8. Mai vor 81 Jahren, endete in Deutschland und Europa der Zweite Weltkrieg. Er markiert das Ende der menschenverachtenden Gewaltherrschaft der Nationalsozialisten und ist eine historische Wegmarke für den demokratischen Wiederaufbau unseres Landes. Die Befreiung von den Nazis war ein Segen. Sie hat uns eine Friedensordnung in Freiheit und Demokratie ermöglicht, die uns acht Jahrzehnte des steigenden Wohlstands und der sozialen Sicherheit geschenkt hat. Aber wir dürfen uns auf diesem Erbe nicht ausruhen. Wir befinden uns in einer Zeit, in der die politische Stimmung in unserem Land Anlass zu großer Sorge gibt. Rechtspopulismus und Rechtsextremismus verzeichnen einen Zulauf und Einfluss, wie wir ihn seit 1945 in dieser Form nicht mehr erlebt haben. Und mit Blick auf hohe Umfragewerte für Parteien wie die AfD müssen wir feststellen: Die Erinnerungskultur ist zu einem zentralen Feld eines „Kulturkampfes“ rechtsradikaler Akteure geworden. Diese Akteure versuchen, die Geschichte umzudeuten und die Verbrechen der NS-Zeit zu relativieren. Dem müssen wir entschlossen entgegentreten. Zum Beispiel, indem wir die Grausamkeiten dokumentieren – so schwer es manchmal auch fällt – und indem wir darüber reden! Ich bin froh und dankbar, dass wir es in Schleswig-Holstein wieder einmal geschafft haben, einen wichtigen Teil der Geschichte unseres Landes, unserer Landesverwaltung zu dokumentieren und so für die Nachwelt zu erhalten. Liebe Kolleginnen und Kollegen,



1 Sie wissen: Ich bin selbst Finanzbeamtin. Ich habe Öffentliches Recht gelernt, ich hatte sogar Geschichte-Leistungskurs im Abitur. Ich hatte im Amt auch schon mal ein Dienstsiegel mit Hakenkreuz an der Rückwand eines alten Schrankes gesehen, und alte Vermögensteuererklärungen, in denen gefragt wurde, wie viele Juden zum Haushalt gehören. Manches von dem, was die Untersuchung zu Tage gebracht hat, hatte ich schon mal gehört, oder vielleicht geahnt. Und dennoch erschüttert mich das Ergebnis. Denn dieser Bericht zeigt schonungslos, wie aus einem regulären Verwaltungsapparat ein Instrument der Verfolgung wurde. Die rechtliche Diskriminierung basierte auf einer sukzessiven Radikalisierung der Gesetzgebung, die durch die Finanzbehörden in eine „administrative Normalität“ überführt wurde. • Mit dem Steueranpassungsgesetz von 1934 wurden Finanzbeamte verpflichtet, Steuergesetze nach der „nationalsozialistischen Weltanschauung“ auszulegen. Dies hebelte rechtsstaatliche Normen zugunsten einer ideologischen Ausrichtung und einer antisemitischen Willkürpraxis aus. • Die Finanzverwaltung wurde „gleichgeschaltet“. Das Oberfinanzpräsidium (OFP) Nordmark in Kiel unterstand direkt dem Reichsfinanzministerium und steuerte die 28 regionalen Finanzämter, die als ausführende Organe vor Ort fungierten.
• Mit der Reichsfluchtsteuer oder der Judenvermögensabgabe nutze das Regime gezielt fiskalische Instrumente, um vor allem die jüdische Bevölkerung systematisch auszuplündern.
Für die Betroffenen besonders perfide: Nach dem Krieg trafen sie während der Wiedergutmachungsverfahren viele derjenigen wieder, die für die Ausplünderung verantwortlich waren - eine erschreckende personelle Kontinuität. Hinzu kam: In den Rückerstattungsverfahren der 1950er Jahre agierte die Finanzverwaltung oft als „Verfahrensgegnerin“ und versuchte mit einem „Primat des Sparens“, berechtigte Ansprüche abzuwehren. Und nun zum Wichtigsten! Aus dem Bericht lassen sich zentrale Lehren für das Verwaltungshandeln ziehen: 1. Bürokratie kann und darf nicht neutral sein, auch Verwaltungshandeln ist niemals wertfrei. 2. Behördliches Handeln muss jede Form von Diskriminierung im Keim ersticken. 3. Beamt:innen müssen erkennen, wenn reguläre Prozesse zur Entrechtung führen, und ihre moralische Eigenverantwortung über den bloßen „Dienst nach Vorschrift“ stellen. 4. Wachsamkeit gegenüber Sonderrecht: Die Entstehung von Sondergruppen im Steuerrecht (wie 1938 für Juden) war ein Warnsignal für den beginnenden „Finanztod“.


2 5. Auch Behörden haben eine historische Verantwortung und müssen sich ihrer Geschichte stellen, um eine Kultur der Empathie gegenüber Bürger:innen zu entwickeln, anstatt sich hinter anonymen bürokratischen Regeln zu verschanzen.
Es ist gut, dass die Erkenntisse dieser Studie in die Aus- und Fortbildung unserern Finanzbeamt:innen einfließen werden. Denn unser gemeinsames historisches Erbe ist die immerwährende Verantwortung, Menschenrechte und unsere Demokratie zu schützen und sie energisch Tag für Tag zu verteidigen.



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